Ein Darlehen gibt dem Kreditnehmer die finanziellen Möglichkeiten, seine individuellen Vorhaben zu verwirklichen. So kann zum Beispiel der Bau eines Hauses oder der Ausbau einer Wohnung beginnen. Seit jeher dienen Darlehen dazu Werte zu schaffen – Werte, die von einem selbst, den Kindern oder den Kindeskindern genutzt werden können. Anreiz genug, sich allein oder zusammen mit seinem Ehepartner für ein Darlehen mit einer mehrjährigen Laufzeit zu entscheiden. Heute zeigen sich jedoch Probleme aus einer nicht bedachten Richtung.
Kurz & knapp: Informationen zur Zinsbindung für Schnellleser
Die Zinsbindung ist die vertraglich vereinbarte Zinsrate bei der Rückzahlung des Darlehens. Da sich die Marktzinsen aber ändern, ist es nicht unwahrscheinlich, dass während der Laufzeit des eigenen Vertrags bessere Konditionen bei Darlehensverträgen angeboten werden. Nach dem Ablauf der Zinsbindungsfrist können Darlehensnehmer und Bank einen neuen Zinssatz verhandeln, wie Sie hier nachlesen können.
Ein Kreditnehmer muss im Allgemeinen geringere Zinsen zahlen, wenn er sich für einen Darlehensvertrag mit einer langfristigen Zinsbindung entscheidet. Negativ kann sich dieser Fall für ihn aber auswirken, wenn die Marktzinsen während der Vertragslaufzeit stark sinken. In diesem Fall ist die vorzeitige Darlehenskündigung eine Möglichkeit, in einen besseren Darlehensvertrag zu wechseln. Doch dann muss eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt werden, da der Bank Gewinne entgehen und diese durch den Kreditnehmer ausgeglichen werden sollen.
Bei einem Forward-Darlehen entfallen die Kreditzinsen für einen gewissen Zeitraum, setzen aber nach einer gewissen Zeit anschließend ein. Je nach Entwicklung der Marktzinsen muss der Kreditnehmer höhere oder niedrigere Zinsen auf sein Darlehen bezahlen.
Wird ein Darlehensvertrag nach 10 Jahren Laufzeit gekündigt, so entfällt die Vorfälligkeitsentschädigung. Denn die Zinsbindung endet nach diesem Zeitraum. Die Bank darf keine Schadensersatzansprüche aufgrund entgangener Einnahmen durch Zinsen mehr stellen. Dies ist gesetzlich verankert. Diese Regelung ist bis zu 6 Monate nach dem Erreichen des 10. Vertragsjahres gültig.
Inhalt
Wann die Vorfälligkeit bei Darlehen mit Zinsbindung umgangen werden kann

Wie verhält sich ein Darlehensnehmer, wenn es fünf oder sechs Jahre nach Aufnahme des Darlehens bei einem anderen Darlehensgeber einen deutlich günstigeren Darlehensvertrag gibt?
Handelt es sich bei dem ehemals abgeschlossenen Darlehensvertrag zudem um ein Darlehen mit Zinsbindungsfrist, kann eine Phase niedriger Marktzinsen den Wunsch nach einem neuen Darlehensabschluss fördern.
Wer sich mit der vorzeitigen Beendigung des Darlehens befasst, wird auf die Vorfälligkeitsentschädigung treffen. Dabei haben verschiedene Kriterien Einfluss, ob im Fall einer vorzeitigen Darlehenskündigung mit Zinsbindungsfrist die Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden muss oder gänzlich wegfällt.
Welche Rolle spielt die Zinsbindungsfrist bei der Vorfälligkeitsentschädigung?
Wird in Deutschland ein Darlehensvertrag abgeschlossen, wird in den Vertrag in der Regel eine Zinsbindungsfrist aufgenommen. Diese sichert dem Kreditgeber über den im Vertrag vereinbarten Zeitraum konstante Zinszahlungen zu, sodass selbst bei schwankenden Marktzinsen die Zinsen auf die vereinbarten Ratenzahlungen von den Schwankungen unangetastet bleiben.
Viele Darlehensnehmer wissen nicht, dass es zwischen der Zinsbindungsfrist und der Vorfälligkeitsentschädigung einen Zusammenhang gibt. So steht im BGB, dass die Vorfälligkeitsentschädigung entfällt, wenn ein Darlehen ab dem 10. Jahr und nach Ablauf der Zinsbindungsfrist gekündigt wird.
Was ist, wenn ich meinen Kredit nach Ende der Zinsbindungsfrist umschulden möchte?
Eine Umschuldung nach Ablauf der Zinsbindungsfrist ist dann möglich, wenn die Bank oder ein anderer Darlehensgeber der Umschuldung zustimmt. Da es sich hier meist um eine vom Kreditnehmer gewünschte Änderung des laufenden Darlehensvertrags handelt, muss der Darlehensgeber als anderer Vertragspartner der Umschuldung zustimmen. So obliegt die letztliche Entscheidung über die Umschuldung des Darlehens nach Ablauf der Zinsbindungsfrist den Banken.
Da sich die Zinsen nach Ablauf der Zinsbindungsfrist nach den Marktzinsen richten, können diese bei einem niedrigen Zinssatz für die Banken nachteilig ausfallen. In dem Fall können die Banken die Zustimmung einer Umschuldung an eine neue Finanzierung mit Zinsbindung koppeln. Entsprechend der Marktprognosen können sich die Banken auch dazu entscheiden mit ihrer Zustimmung zu einer Umschuldung noch zu warten, um einen höheren Zins verlangen zu können und diesen in der Anschlussfinanzierung vertraglich festzuhalten.
Die Wahlfreiheit der Bank bzw. des Darlehensgebers zur Zusage oder Ablehnung eines bestehenden Darlehensvertrags wird vom Gesetzgeber nur dann aufgehoben, wenn die Anfrage zur Umschuldung nach Ablauf der Zinsbindungsfrist mit dem Verkauf der belasteten Immobilie einhergeht. In dem Fall muss der Darlehensgeber auf die Bitte um Auflösung des Darlehensvertrags oder einer Umschuldung und somit neuen Baufinazierung eingehen. Der Darlehensnehmer kann dann entscheiden, ob er die Umschuldung und die Anschlussfinanzierung bei seinem aktuellen Darlehensgeber anfordert oder die Finanzierung bei einem anderen Darlehensgeber durchführen möchte.
Was ist, wenn ich meinen Kredit vor Ablauf der Zinsbindungsfrist umschulden möchte?

Möchten Sie einen Kredit vor Ablauf der üblicherweise auf 10 Jahre festgesetzten Zinsbindungsfrist umschulden oder vollständig tilgen, wird die Vorfälligkeitsentschädigung auch nach Zustimmung durch den Darlehensgeber in Rechnung gestellt. Die Vorfälligkeit entfällt in einer solchen Situation nur dann, wenn der Darlehensvertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung beinhaltet.
Mit Beschluss des Bundesgerichtshofs gilt ein Vertrag als nicht abgeschlossen, wenn die Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Darlehensgeber sind laut deutscher Rechtsprechung verpflichtet, die von der Bundesregierung gültige Widerrufsbelehrung unverändert oder im Wesentlichen unverändert in einen Darlehensvertrag aufzunehmen.
Wird dies vom Darlehensgeber nicht eingehalten, bleibt das auf 14 Tage angesetzte Widerrufsrecht dauerhaft bestehen und der Darlehensnehmer kann den Darlehensvertrag auch noch nach Jahren auflösen, ohne die Vertragsstrafe in Form der Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen – auch wenn die Zinsbindung noch nicht abgelaufen ist.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) konkretisierte die Anforderungen an Widerrufsbelehrungen in seinem Urteil vom 26. März 2020 (Az.: C-66/19). Demnach müssen diese in Kreditverträgen klar und prägnant formuliert sein. Bislang übliche Kaskadenverweisungen, die nur auf einen Paragraphen hinweisen und durch Weiterleitungen ergänzt werden, sind damit unzulässig. Ob Sie von diesem Widerrufsrecht profitieren, sollten Sie ggf. durch einen fachkundigen Anwalt prüfen lassen.
Im September 2021 fällte der EuGH ein weiteres wichtiges Urteil bezüglich des Widerrufs von Kreditverträgen (Az.: C-33/20, C-155/20 und C-187/20). Dieses legt genau fest, welche Informationen einem Kreditvertrag zwingend zu entnehmen sein müssen. Dazu gehört der exakte Verzugszinssatz sowie eine ausführliche Erläuterung dazu, wie die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet wird. Dies gilt allerdings nicht für Kredite mit Grundpfandrecht.
Die Sollzinsbindung und die Vorfälligkeitsentschädigung

Die Sollzinsbindung beschreibt den Zeitraum und den Zins, der zum Zeitpunkt des Darlehensvertragsabschlusses von beiden Vertragsparteien festgelegt wurde. Als Sollzins gilt der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende marktübliche Zins für die langfristige Leihgabe von Geld.
Ist die Sollzinsbindung auf 10 Jahre festgelegt, sind die Zinsen, die der Kreditnehmer den Kreditgeber zahlen muss, somit auch für 10 Jahre konstant.
Sobald es auf den Finanzmärkten zu Schwankungen kommt, bleiben die Ratenzahlungen und berechneten Zinsen davon daher unberührt. Sowohl für den Darlehensnehmer als auch den Darlehensgeber bedeutet dies eine Verbindlichkeit in der Ratenhöhe.
Will der Darlehensnehmer den Kreditvertrag nun vor Ablauf der Zinsbindungsfrist auflösen, darf der Darlehensgeber die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung fordern, da ihm durch die vorzeitige Ablösung des Kredits die vereinbarten zukünftigen Zinszahlungen entgehen.
Was Sie bei Abschluss einer Zinsbindung und Zinsbindungsfrist in jedem Fall beachten sollten
Bevor Sie sich für einen Darlehensvertrag entscheiden, nehmen Sie sich die Zeit und lernen Sie die marktweiten Angebote kennen. Nur so können Sie den Darlehensgeber finden, der tatsächlich den günstigsten Zinssatz anbietet.
Bedenken Sie bei der Finanzierung eines Bauvorhabens, dass Sie nicht nur auf einen niedrigen Zinssatz achten müssen. Wichtig ist, dass Sie sich mit dem Darlehensgeber verstehen und die Konditionen rund um Laufzeit des Darlehens und Konditionen zur Sondertilgung in Ihre finanzielle Situation sowie zum Bauvorhaben passen.
Vor Vertragsabschluss ist ebenfalls zu beachten: Während der Kreditlaufzeit mit Zinsbindung darf eine Sondertilgung 25% der zum Zeitpunkt abzuzahlenden Darlehenssumme nicht überschreiten. Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist darf die Sondertilgung pro Jahr nur zwischen 5% und 10% der zu diesem Zeitpunkte geltenden Darlehenssumme betragen. Diese und weitere Faktoren zeigen, wie komplex ein Darlehensvertrag mit Zinsbindung und Sondertilgung werden kann.
Aus diesem Grund empfiehlt sich die Kontakt- und Inanspruchnahme des Fachanwalts für Kapitalrecht oder des regionalen Verbraucherschutzes. Selbst, wenn der Darlehensabschluss bereits durchgeführt ist und unter Umständen schon Jahre zurück liegt, hilft Ihnen der Fachanwalt in der Entscheidung über die Möglichkeit der frühzeitigen Kündigung des Darlehensvertrags. Er kann unter anderem die korrekte Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung bei einer Kündigung, Umschuldung oder Ablösung vor Erreichen des 10. Vertragsjahres überprüfen.
Haben Sie eine Vorfälligkeitsforderung erhalten, weil Sie sich für eine Kündigung entschieden haben, lassen Sie die Vorfälligkeitsforderung vom Fachanwalt für Kapitalrecht überprüfen. Je nach Aufwand und Komplexität Ihres Darlehensvertrags können die Kosten für die Berechnung der Vorfälligkeit bzw. die Überprüfung einer vorhandenen Vorfälligkeitsberechnung unterschiedlich ausfallen. Erkundigen Sie sich beim Anwalt, welche Leistungen im Erstgespräch enthalten sind. Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Versicherung auf und erkundigen Sie sich ebenfalls, welche Kosten von der Rechtschutzversicherung getragen werden.
Die Zinsbindung läuft aus – Was passiert dann?
Ist die Zinsbindungsfrist abgelaufen, haben Sie als Darlehensnehmer eine bessere Position erreicht. Denn jetzt können Darlehensnehmer und Darlehensgeber erneut über den Zins verhandeln. Zudem müssen die Raten in Abhängigkeit der geltenden Marktzinsen neu berechnet werden.
Klären Sie außerdem für sich ab, ob Sie von der entfallenden Vorfälligkeitsentschädigung nach Ablauf der Zinsbindungsfrist Gebrauch machen und Ihr Darlehen ablösen wollen.
Kurz gesagt: Die Zinsbindung läuft aus und Sie erhalten die Chance, an Ihrem Darlehen in gewissem Rahmen Änderungen vorzunehmen. Den Rahmen können Sie dem Darlehensvertrag entnehmen. Ihnen sollte nicht egal sein, ob Sie zu hohe Raten zahlen.
- Setzen Sie sich daher noch vor Ablauf der Zinsbindung mit Ihrem Darlehensberater in Verbindung und vereinbaren Sie einen Termin.
- Bitten Sie Ihren Darlehensberater zum vereinbarten Termin die nach Ablauf der Zinsbindungsfrist möglichen Änderungen für Ihren Kredit zusammenzufassen und Ihnen anzubieten.
Viele Personen verlieren den Termin des Endes der Zinsbindung aus den Augen und haben nur die Regelmäßigkeit der Ratenzahlung in der Erinnerung. Noch immer sind es zu wenig Personen, die sich aktiv mit ihrem Darlehensvertrag auseinandersetzen und zeitnah für die besten Konditionen sorgen. Hierbei sollten Sie nicht auf die Kontaktaufnahme durch den Darlehensberaters warten. Sie selbst haben die Verantwortung für Ihren Darlehensvertrag und zwar zu jedem Zeitpunkt. Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten der Neuverhandlung vor allem dann, wenn Ihnen eine Kündigung ohne Inrechnungstellung der Vorfälligkeitsentschädigung nicht möglich ist.
Vorläufige Verschiebung der Zinsbindung durch ein Forward-Darlehen
Ein Forward-Darlehen bietet die Chance, ein Darlehen in Anspruch zu nehmen, ohne auf die fälligen Raten Kreditzinsen zu zahlen. Nach Ablauf des für den Forward-Kredits vereinbarten Zeitraums gilt jedoch wieder der zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss geltende Zinssatz.
Mit diesem Darlehenstyp bietet die Bank dem Darlehensnehmer einen zusätzlichen Anreiz, sich für einen Darlehensvertrag zu entscheiden und von anfangs niedrigen Raten zu profitieren.
Sollten die Zinsen bereits in oder nach der Phase des Forward-Darlehens sinken, hat sich der Kreditnehmer mit der Zinsbindung allerdings für eine vorerst temporär höhere Zahlung entschieden.
Ob sich ein Darlehensvertrag mit Zinsbindung aus Sicht des Darlehensnehmers als gewinnbringend erweist, zeigt sich erst im Laufe der Zeit. Der maßgebliche Parameter ist hierbei der geltende Zins am Markt. Durch den Forward-Kredit wird die Zinsbindung verschoben und künstlich verzögert. Die Zinsbindung setzt ein, sobald der Forward-Kredit endet.
Für den Abschluss eines Darlehens mit Zinsbindung gilt: Die Raten des Darlehens mit Zinsbindung sind vergleichsweise höher als die Raten ohne Zinsbindung.
Zinsbindung: Wie lange läuft diese?
Oft geht mit der Zinsbindung die Frage: „Wann endet die Zinsbindungsfrist?“ einher. Eine pauschale Antwort darauf lässt sich nicht geben. Vielmehr ist entscheidend, was Sie mit dem Darlehensgeber vereinbart haben.
Üblich ist häufig eine Zinsbindung von zehn Jahren, es können aber auch fünf, fünfzehn, zwanzig oder mehr Jahre sein. 30 Jahre Zinsbindung sind meist das Maximum. Sind Sie nicht sicher, wie es sich in Ihrem Fall verhält, sollten Sie einen Blick in Ihre Darlehensunterlagen werfen.
Orientieren Sie sich an den marktweiten Angeboten und denken Sie auch über Kombinationen von mehreren Darlehensverträgen nach. Je nach Verdienst, Lebenssituation und Marktzinsen kann es günstiger sein, sich für keinen durchschnittlichen Darlehensvertrag zu entscheiden.
Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten bis zum Maximum aus und binden Sie sich an keinen Darlehensvertrag, den Sie nicht auf Herz und Nieren geprüft haben. Machen Sie sich bewusst, dass Sie mit Unterzeichnung eines Darlehensvertrags mit Sollzinsbindung über lange Zeit an einen festen Zinssatz gebunden sind.
Nehmen Sie Ihre Karten erneut auf, wenn der Zeitpunkt kommt und es bei Ihrem Darlehen heißt: Die Zinsbindung läuft aus. Sie werden auf der sicheren und kostengünstigen Seite bleiben können, wenn Sie sich das Zinsbindungsende – für die Baufinanzierung oder einen anderen Zweck – notieren und frühzeitig aktiv werden. Schließlich geht es um Ihr Geld.
Varianten der Darlehensverträge mit Sollzinsbindung
Darlehensverträge mit Zinsbindungsfrist können mit und ohne Sondertilgung abgeschlossen werden. Erfahrungen zeigen, dass Darlehensverträge mit Zinsbindung und Sondertilgung vergleichsweise selten abgeschlossen werden.
Der häufigere Fall wird durch ein Darlehen mit Zinsbindung ohne Sondertilgung repräsentiert. Hier steht der Verbraucher vor der Wahl zwischen kurzem, mittelfristigem oder langfristigem Darlehen mit Zinsbindung.
Der Grund für die häufigere Entscheidung eines Darlehensvertrags mit Sollzinsbindung aber ohne Sondertilgung liegt in den niedrigeren Kosten. Denn die Sondertilgung wird mit nicht unerheblichen Kosten bezahlt.
Alternativ zur frühzeitigen Ablösung der Teilsumme eines Darlehens weisen aktuelle Ergebnisse unabhängiger Tests darauf hin, dass sich das anderweitige Anlegen einer freigewordenen Summe eher lohnt als die Summe in die Teilablösung des Darlehens einzubringen. Als Alternativen sind Tagesgeldkonten oder Wertpapiere, die festverzinst werden, zu nennen.
Eine Baufinanzierung ohne Zinsbindung wird auch variables Darlehen genannt. Entscheiden Sie sich für ein solches, dann wird der Zinssatz alle drei Monate erneut an die allgemeinen Marktzinsen angepasst. Sie wissen also vorher nicht genau, welche Zinsen Sie zahlen müssen. Sollten die Zinsen während der Laufzeit stark steigen, müssen Sie mit weitaus höheren Kosten rechnen, als wenn Sie bei niedrigem Zins eine längeren Zinsbindung ausgewählt haben.
Zinsbindungsfrist: Wie lange sollte eine Zinsbindung laufen?
Die Frage der Länge der Zinsbindung stellt sich zukünftigen Darlehensnehmern. Ist die Entscheidung für eine Zinsbindung erst einmal gefallen, ist zu klären, wie lange diese anhalten soll. 5, 10, 15 Jahre Zinsbindung oder sogar länger? Hierfür bietet sich die folgende Regel an:
Bei der Entscheidung über die Länge der Zinsbindung bleibt zu bedenken, dass sich der Darlehensgeber den Zeitraum der Zinsbindung bezahlen lässt.
Verglichen mit einem Darlehensvertrag mit Sollzinsbindung von fünf Jahren liegt die Rate für einen Darlehensvertrag mit Zinsbindung von zehn Jahren bis zu dreiviertel über dem Prozentpunkt des fünf Jahresvertrags.
Es bleibt abzuwägen, welcher Darlehenstyp mit welcher Laufzeit tatsächlich kostengünstiger ist. Entsprechend der Marktzinsen und der generellen Nachfrage nach Darlehen kann sich die Entscheidung für zwei Darlehen mit kürzerer Laufzeit im Vergleich zu einem Darlehen mit langer Laufzeit als deutlich kostengünstiger erweisen.
Fazit zum Darlehensvertrag mit Zinsbindung
Eine Zinsbindung bei einem Darlehen erweist sich vor allem dann als sinnvoll, wenn der Zins zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses niedrig ist. Im Gegensatz zu einem Darlehensvertrag nur mit Sondertilgung sollte ein Darlehensvertrag mit Zinsbindung und Sondertilgung nur nach ausreichender Prüfung und tatsächlichem Kostenvorteil abgeschlossen werden.
Je nach Zinssatz und in Aussicht stehenden höheren Einkünften, bietet sich die Kombination von zwei Darlehensverträgen anstelle eines einzelnen Darlehensvertrages an.
Die Zinsbindung bietet dem Darlehensnehmer Sicherheit. Der Darlehensnehmer muss diese Sicherheit allerdings in der Regel mit höheren Raten bezahlen. Die Kontaktierung des Fachanwalts für Kapitalrecht ermöglicht eine Entscheidungshilfe und deckt Fehler bzw. ungünstige Faktoren im Darlehensvertrag frühzeitig schon vor Vertragsunterzeichnung auf.
Hallo,
ich habe in meinem Darlehensvertrag eine Zinsbindung von 15 Jahren, hatte aber eigentlich vor nach 10 Jahren die Wohnung zu verkaufen und dementsprechend den Darlehensvertrag zu kündigen. Muss ich in diesem Fall mit der Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung rechnen?
Vielen Dank.
Hallo Förster,
auch bei einer längeren Zinsbindung haben Sie nach zehn Jahren ein Sonderkündigungsrecht.
Vorfaelligkeitsentschaedigung.net
Hallo, es wurde ein Darlehensvertrag mit einem Festzins von 30 Jahren in 2014 abgeschlossen und die Immobilie Mitte 2015 fertiggestellt bzw. fand dann die Auszahlung des „letzten“ Euros statt. Wenn ich nun plane die Immobilie zu verkaufen, muss ich dann für 27 Jahre eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen oder nur bis zu den ersten 10 Jahren – also 2015? Gibt es also eine Art Deckelung bei 10 Jahren?
Hallo Peter,
je länger die Restlaufzeit bis zum Ende der Zinsbindung, desto höher fällt die Entschädigung aus. Es gibt also keine Deckelung.
Vorfaelligkeitsentschaedigung.net
Hallo, ich habe bei meiner Baufinanzierung eine Zinsbindungsfrist von 10 Jahren. Laut Vertrag habe ich zweimal die Möglichkeit, die Tilgungsrate um je 5% zu erhöhen und darf eine jährliche Sondertigung von 5% vornehmen. Wenn ich dies voll ausschöpfen würde, wäre ich bereits nach sieben Jahren fertig. Ist dies so zulässig oder muss ich die Bank dann noch entschädigen, weil ich vor Ablauf der Zinsbindungsfrist fertig wäre ?
Hallo Markus,
nähere Informationen finden Sie auf https://www.vorfaelligkeitsentschaedigung.net/sondertilgung/.
Vorfaelligkeitsentschaedigung.net
Hallo ich habe bei meinen Kredit eine Laufzeit von 15 jahren diese endet am 30.05.2024. Wie kann ich mir schon heute die günstige niedrigzinsbindung für weitere 10 Jahre sichern.
Oder ab wann kann ich einen weiterführenden Kredit frühstens beantragen, ohne weiter zusätzliche Kosten.
Hallo Bernd,
zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung der Darlehenssumme haben Sie die Möglichkeit, das Darlehen schon vor Ablauf der Zinsbindung zu kündigen. Zu diesem Zeitpunkt können Sie eine günstigere Anschlussfinanzierung abschließen. Sie sollten sich frühzeitig von einem versierten Finanzexperten beraten lassen, damit die Weiterfinanzierung problemlos über die Bühne geht.
Vorfaelligkeitsentschaedigung.net
Hallo zusammen,
meine Schwiegermutter hat über eine Bausparkasse zwei Darlehen abgeschlossen. Das eine ist ein ganz normales Annuitätendarlehen und das andere ist eine Tilgungsaussetzungsdarlehen. Beide haben eine Zinsfestschreibung über 10 Jahre. Die 10 Jahre selbst wären Ende 2019 vorüber. Meine Schwiegermutter will aber jetzt Ihr Haus verkaufen. Wird die Vorfälligkeitsgebühr auf die gesamte Zinsfestschreibung von ca. 15 Jahren berechnet oder nur auf die 10 Jahre und 6 Monate, da ich den Vertrag in 2019 dann ja hätte kündigen können.
Hallo Markus,
Ihre Bank ist berechtigt, die Vorfälligkeitszinsen für den Rest der 15 Jahre zu berechnen.
Vorfaelligkeitsentschaedigung.net
Eine GbR aus 3 Personen hat am 19.3.2009 einen Hypothekendarlehen über 15 Jahre abgeschlossen. Am 6.3.2012 fand ein Gesellschafterwechsel in der GbR statt. Hierzu wurde mit der Hypothekenbank eine Vereinbarung über einen Wechsel des Darlehensnehmer im Rahmen einer Vertragsänderung vereinbart. Im Text steht: der Übernehmer tritt dem Darlehensvertrag vom 19.3.2009 bei. Die Regelungen des Vertrages gelten auch gegenüber dem neunen Übernehmer.
Wann endet die 10 Jahresfrist? 2019 oder 2022?
Hallo Sabine,
durch die Vertragsänderung sollte es in der Regel dazu gekommen sein, dass die Frist erst 2022 endet. Genaue Angaben kann ein Finanzexperte nach Durchsicht der Unterlagen machen.
Vorfaelligkeitsentschaedigung.net
Hallo,
wir haben am 1. April 2009 eine Baufinanzierung mit einer Zinsbindung von 10 Jahren abgeschlossen.
Die letzte Auszahlung fand am 1. November 2009 statt.
Können wir jetzt erst am 1. November 2019 kündigen und dann erst am 1. Mai 2020 mit der Anschlussfinanzierung beginnen?
Und was passiert mit dem Zins und der Tilgung in den 13 Monaten dazwischen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe vorab.
Michael
Hallo Michael,
Sie sollten sich möglichst frühzeitig um die Anschlussfinanzierung kümmern. Es ist ratsam, wenn Sie sich im Vorhinein von einem Finanzexperten beraten lassen. Dieser kann unter anderem erörtern, welche Form der weiteren Finanzierung für Sie geeignet ist und wie Sie vorzugehen haben.
Vorfaelligkeitsentschaedigung.net
Hallo,
2007 habe ich einen Darlehensvertrag abgeschlossen, der im Juli 2007 vollständig ausbezahlt wurde. Im April 2016 habe ich für diesen Vertrag eine Forward Prolongation mit neuen Zinssätzen und Tilgungsprozentsätzen vereinbart. Die übrigen Konditionen des Vertrages blieben unverändert.
Laut Auskunft der Bank, gilt die 10-Jahres-Frist ab April 2016 wieder neu, so dass ich die Restschuld erst zum Ende der Zinsbindungsfrist 2021 zurückzahlen kann.
Im Vertrag ist vereinbart, dass die Tilgungsrate während der Laufzeit einmalig angepasst werden kann. Wenn die 10-Jahres-Frist ab April 2016 wieder neu begonnen hat, darf dann auch die Tilgungsrate nochmal angepasst werden, obwohl diese innerhalb des Prolongations-Vertrages geändert wurde?
Vielen Dank für eine Rückmeldung.
Hallo Kerstin,
bei Fragen dieser Art ist es ratsam, wenn Sie sich an einen Finanzexperten wenden. Dieser kann Sie nach Durchsicht der entsprechenden Unterlagen beraten.
Vorfaelligkeitsentschaedigung.net
Hallo,
trotzdem ich bereits alles durchgelesen habe verstehe ich immer noch nicht bis wann ich spätestens
1.unseren Vertrag kündigen muss und
2.ab wann ich den neuen Vertrag umschulden muss.
Auszahlung der letzten Darlehens war am 21.01.2009, das Darlehen hat eine 20jährige Festschreibung.
Vielen herzlichen Dank für eine Antwort
Hallo Susanne,
eine Kündigung ist laut § 489 BGB nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang der Darlehenssumme unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten möglich. Wann eine Umschuldung möglich ist, kann ein Experte nach Prüfung der Unterlagen beurteilen. In der Regel muss diese aber nahtlos an den alten Vertrag anschließen.
Vorfaelligkeitsentschaedigung.net
Hallo,
ich habe eine Baufinanzierung mit einer Laufzeit von 15 Jahren fristgerecht nach 10 Jahren gekündigt. Nun beginnt die sechsmonatige Kündigungsfrist, die Ende April 18 abläuft. Dürfte ich im Januar 18 eigentlich noch eine Sondertilgung leisten? Im Vertrag ist eine jährliche 5%-Sondertilgung vereinbart. Gilt diese auch innerhalb der Kündigungsfrist? Ich könnte die Restsumme locker schon im Januar durch eine letzte Sondertilgung abbezahlen und damit Zinsen für die letzten Monate sparen.
Besten Dank schon jetzt für eine Antwort.
Hallo Reiner,
dies ist mit dem Kreditgeber abzuklären. Bei weiteren Fragen hilft die Beratung durch einen Anwalt oder die Verbraucherzentrale.
Vorfaelligkeitsentschaedigung.net
HAllo! Wie ist das mit einem KFW-Kredit, der über 25 Jahre angelegt ist, die Zinsbindung aber nach 4 Jahren ausläuft? Kann ich den dann einfach nach vier Jahren ohne Aufschlag komplett tilgen?
Mit freundlichen Grüßen
Martin
Hallo Martin,
in vielen Fällen lässt sich ein Darlehen nach Ablauf der Zinsbindung ablösen, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. Sprechen Sie hierzu zunächst den Kreditgeber an. Auch die Beratung durch einen versierten Anwalt ist im Vorhinein zu empfehlen.
Vorfaelligkeitsentschaedigung.net
Hallo Vorfaelligkeitsentschaedigung.net,
für den Kauf einer neuen Immobilie haben wir eine Kapitalbeschaffung beantragt mit einer Zinsbindung von einem Jahr. Die alte Immobilie wird in 6 Monaten verkauft.
Kann ich dann in einem Jahr nach Ablauf der Zinsbindung einfach den Kreditbetrag zurückzahlen (aus dem Erlös der derzeitigen Immobilie) und umgehe somit die Vorfälligkeitsentschädigung? Habe ich das oben in ihrem Beitrag so richtig verstanden?
Gruß
Juergen
Hallo Juergen,
nach Ablauf der Zinsbindungsfrist können Sie ein Darlehen in der Tat ablösen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen zu müssen.
Vorfaelligkeitsentschaedigung.net
Hallo,
wenn ich das richtig verstanden habe muss ich nach der Kündigung noch 6 Monate die Darlehensraten weiterzahlen. Sind das zwangsläufig die gleichen Raten wie bisher oder kann die Bank höhere (also einen höheren Zinssatz) festlegen. Eigentlich sind ja jetzt die Zinsen geringer als vor 10 Jahren.
Für Ihre Rückinformation im Voraus besten Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Ramona
Hallo Ramona,
in der Tat müssen Sie noch sechs Monate lang die vertraglich vereinbarten Raten zahlen – die Bank kann diese nicht abweichend vom Vertrag erhöhen.
Vorfaelligkeitsentschaedigung.net
Hallo,
unsere Zinsfestbindung läuft nach 10 Jahren im Januar 18 aus. Nun wollten wir die Anschlussfinanzierung über eine andere Bank machen. Jetzt will uns unsere Hausbank nicht aus dem Vertag lassen. Ist das rechtens? Ich bin immer davon ausgegangen das ich nach 10 Jahren ablösen kann.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mfg
Hallo Sandi,
nach Ablauf der Zinsbindung können Sie Ihren Vertrag kündigen.
Vorfaelligkeitsentschaedigung.net
Hallo,
die letzte Nettoauszahlung unseres Darlehens hat am 23.3.07 stattgefunden. Ist bei uns der letzte Kündigungstermin der 22.9.17?
Mit freundlichen Grüßen
baradia
Hallo,
dies sollte in der Tat möglich sein.
Vorfaelligkeitsentschaedigung.net
Hallo
Wir haben 2011 ein Darlehen mit 15Jahrenzinsbindung abgeschlossen.Nun wollte ich mir schonmal ein Angebot für ein Forward Darlehen holen.Ich hatte vor nach 10 Jahren Vertrag zu kündigen.Doch die Bank sagt,das unser Vertrag sich automatich verlängert hat,weil wir 2016 die letzte Rate von 13000€ ausgezahlt bekommen haben.
In dem Vertrag selbst ist nichts vermerkt über die Zinsbindungszeit.Nur im Allgemeinen Erklärungen steht ,daß die Kündigung nach 10Jahren ab der vollständigen Auszahlung möglich ist.Also ich könne laut der Bank erst 2025 kündigen (15Jahre).
Ich habe bei dieser Bank noch einen zweiten Kredit.Diese läuft 2018 ab.
Somit kann ich auch nicht die Bank wechseln ,
Weil keiner im zweiten Rang stehen möchte.
Wie muß ich das sehen?Wie sollte ich mich verhalten?
Hallo,
in der Tat steht Ihnen das Sonderkündigungsrecht erst 10 Jahre nach vollständiger Auszahlung zu – in Ihrem Fall also 2026. Ein Finanzberater kann Ihnen Ihre Optionen und Möglichkeiten genau aufzeigen, nachdem er einen Einblick in die genauen Vertragsmodalitäten erhalten hat.
Vorfaelligkeitsentschaedigung.net
Hallo,
Wir haben drei Kredite bei einer Bank aufgenommen. Alle für das selbe Haus. Die Kredite wurden 2002 aufgenommen und nach 10 Jahren im Jahre 2012 angepasst, leider mit schlechten Konditionen. Eines der Kredite läuft bis 2022 mit gebundenem Sollzins. Die anderen beide bis 2020. Kann ich eine Umschuldung nur mit einer Vorfälligkeitsentschädigung durchführen? Weil nach der Anpassung weitere 10 Jahre vergehen müssen? Oder geht die Umschuldung auch ohne Vorfälligkeitsentschädigung?
Hallo,
in der Tat ist eine vorzeitige Umschuldung – also innerhalb der Zinsbindungsfrist und vor Ablauf von 10 Jahren – in der Regel mit einer Vorfälligkeitsentschädigung verbunden.
Vorfaelligkeitsentschaedigung.net
Hallo,
Gilt das Sondertilgungsrecht welches im ursprünglichen Immobiliardarlehensvertrag vereinbart wurde auch nach Prolongation?
Sondertilgung wird im Vertragstext der Prolongation nicht erwähnt, es gibt dort jedoch den Hinweis „Alle übrigen Vertragsbedingungen bleiben unverändert“.
Jetzt soll die Immobilie verkauft werden und das Darlehen abgelöst werden. Die Bank (Sparkasse) weigert sich jedoch die Sondertilgungsoption bei der Berechnung der VFE zu berücksichtigen und argumentiert, die Sondertilgung hätte bei der Anschlussfinanzierung vertraglich neu vereinbart werden müssen.
Gruß, Stan
Hallo Stan,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung bieten und müssen daher an einen Anwalt verweisen, der Ihren Fall genau überprüfen kann.
Vorfaelligkeitsentschaedigung.net
Hallo,
Wir haben folgendes Problem unsere 10 Jahre laufen August 2018 ab, ich habe mit meinem Berater über ein Forward Darlehen gesprochen. Er hat die Unterlagen zur Hauptzentrale zur Prüfung geschickt. Diese hat mir nach einer Woche zurück geschrieben das diese Prüfung positiv ausgefallen ist und das bestehende Darlehen nur noch gekündigt werden muss. Was ich natürlich getan habe. Ich bin davon ausgegangen das es sich jetzt nur noch um einen rein formelle Sache handelt die zeitnah erledigt wird. Doch jetzt verhält sich mein Berater „komisch“ er meldet sich nicht weil er auf „umschulung“ war, ist telefonisch nicht noch schwer zu erreichen. Und möchte nun zusätzlich Unterlagen zur Lebensunterhalt sicherung (obwohl die Prüfung positiv ausgefallen ist) und stellt komische fragen. „kann es sein das ein Handy Vertrag in der Schufa ist ?“ „Nein“ . . „Haben sie vor 2 Wochen einen größeren Kredit aufgenommen? “ „Nein , das war mein Sohn für seine Praxis, wir haben zwar den gleichen Vor und Nachnahmen aber anhand des Geburtsdatums müssten sie doch sehen das ich das nicht sein kann“ . . . Ich hab jetzt ein komisches Gefühl weil ich die Unterlagen des neuen Forward Dahrlens noch nicht in Händen halte. Wir haben nur gekündigt weil Berater (telefonisch) und seine Zentrale (per E-Mail) grünes Licht gegeben haben. Jetzt meine Frage , kann der Dahrlengeber nach Prüfung und zusage immer noch sagen „sorry machen wir doch nicht“ Denn jetzt haben wir ja gekündigt. Muss ich mir Sorgen machen?
Hallo,
leider können wir Ihre Situation nicht einschätzen und verweisen daher an einen Finanzberater bzw. Anwalt für Finanzrecht.
Vorfaelligkeitsentschaedigung.net
Hallo,
ich habe 2013 einen Kredit mit einer Zinsbindung von 20 Jahren abgeschlossen, hätte nun aber erheblich früher (quasi jetzt, nach 4 Jahren Laufzeit) die Chance den Kredit abzulösen.
Komm ich aus dem Kredit raus oder muss ich bis zum Ablauf der 10 Jahre warten. Eine gerechte Vorfälligkeitsentschädigung wäre ich bereit in Kauf zu nehmen.
Hallo Tom,
Ihre Bank kann Ihnen erlauben, den Kredit jetzt schon zu beenden, muss es aber nicht. Ein Vorfälligkeitsentschädigung würde in diesem Fall sicherlich anfallen.
Vorfaelligkeitsentschaedigung.net
Hallo,
ein Teil unseres Darlehens läuft im Sept 2017 aus so dass die Zinsen neu verhandelt werden können.
Die Restsumme des Darlehens sind ca 50.000€. Es soll dann eine Sondertilgung in Höhe von 10.000€ getätigt werden. Der neue Darlehensvertrag wurde uns jetzt mit 43.000€ unterbreitet.
Nach Rückfrage teilte mir die Bank mit: es könnte sein, dass es sich bei dem Betrag um die Restschuld inkl. der neuen Zinsen für die nächsten 10 Jahre handelt. Ich zweifle dass dies so korrekt ist.
Hallo,
ich hätte leider gleich 2 Fragen.
wir haben eine Eigentumswohnung gekauft mit 3 Kreditbausteinen bei einer Bank.
Der 1. Kreditbaustein hat eine gestaffelte Zinsbindung über 15 Jahre. Heißt ich habe mit einem niedrigen Zins angefangen der sich dann alle 2 Jahre automatisch erhöht. (ich hoffe das war nun verständlich). Dieser Bautein beinhaltet keine Sondertilgungsmöglichkeit.
Der 2. Kreditbaustein hat eine Sollzinsbindung über 10 Jahre mit Sondertilgungsoption. Die Sondertilgungsoption sieht vor, dass ich jederzeit sondertilgen kann und zwar mindestens 1000 Euro und maximal die komplette Restschuld.
Der 3. Kreditbaustein ist für mich schlüssig.
Nun werden wir allerdings bauen und, somit das Eigenheim verkaufen und müssen die Bank auslösen. Ich habe nun die Berechnung erhalten, die mir aber falsch erscheint.
Frage zu Kreditbaustein 1:
Ist es nicht so, dass ich auch bei 15 Jahre Zinsbindung, den Vertrag nach 10 Jahren kündigen könnte und die Vorfälligkeitsentschädigung sich dann auch nur bis zu diesem 10. Jahr berechnet + ggf. 6 Monate Kündigungsfrist?
Mir scheint, als ob in der vorliegenden Berechnung die kompletten 15 Jahre berücksichtigt sind.
Frage zu Kreditbaustein 2:
Da ich jederzeit den kompletten Betrag tilgen könnte, dürfen dann überhaupt Vorfälligkeiten berechnet werden?
Hatte erwartet, allenfalls eine Bearbeitungsgebühr aufgebrummt zu bekommen.
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Tanja St.
Hallo,
in der Tat scheint es nach Ihrer Schilderung so, als dürfe für den 2. Kreditbaustein keinerlei Entschädigung anfallen. Sofern die vertraglichen Vereinbarungen des 1. Bausteins seit Auszahlung des Darlehens nicht verändert wurden, können Sie diesen nach 10 Jahren (+ 6 Monaten Kündigungsfrist) kündigen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. Kündigen Sie vor Ablauf dieser Frist, darf die Bank eine Entschädigung für die gesamten 15 Jahre verlangen.
Vorfaelligkeitsentschaedigung.net
Hallo zusammen,
ich habe einen Vertrag von einer Bank mit einer Zinsfestschreibung für die gesamte Zurückzahlung des Darlehens bekommen. Aber die monatliche Raten sind sehr hoch! ca. 50% meines Einkommens! Ohne Sondertilgung! Die Bank hat mir gesagt, dass ich nach 10 Jahren meinen Vertrag teilweise kündigen kann! d.h was ich während der 10 Jahren gespart habe, kann als Sonderkündigung bezahlen! falls ich Sondertilgung haben möchte, erhöht sich die Zinsen nach 0,05% hoch! hätten Sie mir mit dieser Kondition einen Vertragsabschluss empfohlen? oder soll ich unbedingt Sondertilgung haben?
Vielen Dank!
Hallo Torsten,
leider dürfen wir keine Finanzberatung bieten und verweisen zur Einschätzung von Vertragskonditionen an einen Finanzberater oder Anwalt für Finanzrecht.
Vorfaelligkeitsantschaedigung.net
Hallo Zusammen,
es wurde eine Zinsfestschreibung von 15 Jahren vereinbart. Bisher sind bereits 12 Jahre vergangen. Besteht weiterhin das gesetzliche Sonderkündigungsrecht mit 6 Monaten oder habe ich das verwirkt, da ich den Zeitpunkt von 10 Jahren und 6 Monaten verpennt habe?
Vielen Dank
Hallo Nathalie,
das Sonderkündigungsrecht besteht weiterhin – ab 10 Jahren nach Vertragsschluss.
Vorfaelligkeitsentschaedigung.det
Moin Moin,
wir haben am 15.12.2007 ein Darlehn bei der DKB abgeschlossen, In den Darlehnsangaben ist ein Fehler es steht dort, anfäglicher zinsatz fest bis 30.12.2007. Kann ich diesesn jetzt per sofort Kündigen?
Dazu haben wir ein zweites Darlehn ebenffalls am 15.12.07 abgeschlossen mit einer Laufzeit von 15 Jahren. Wenn ich durch den Hausverkauf dieses zum 31.07.2017 ablösen möchte entstehe eine Vorfälligkeit?/ und wird diese deutlich geringer wenn ich nach 10 Jahren kündige + diese 6 Monate?
Was wir aber zeitlich keine zeit mehr, da wir zum 31.07.2017 ein neues Haus kaufen / beziehen möchten.
Dazu sind lt. Internet die Wiederufsbehlerungen falsch, kann man da jetzt noch einspruch einlegen durch eine Fachanwalt? Oder ist die Frist dafür verstrichen, was ich teilweise im Netz lesen.
Danke Danke Danke für Ihre Einschätzung!
Hallo Dennis,
Ihren ersten Vertrag sollten Sie von einem Finanzberater prüfen lassen. Bezüglich Ihres zweiten Vertrages gilt: Kündigen Sie zum 31.07., steht der Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung zu, kündigen Sie mit Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren fällt keine Zahlung an.
Vorfaelligkeitsentschaedigung.det