Vorfälligkeitsentschädigung und Darlehen vorzeitig ablösen

Von Bernd V.

Letzte Aktualisierung am: 20. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wenn Verbraucher ihr Darlehen vorzeitig ablösen, beenden sie den Kredit noch innerhalb der vertraglich vereinbarten Zinsbindung. Der Begriff „ablösen“ kann in diesem Zusammenhang sowohl „Kündigung“ als auch „Widerruf“ bedeuten.

Verschiedene Gründe können dazu führen, dass ein Darlehensnehmer sein Darlehen ablösen möchte und das, noch bevor die Laufzeit beendet ist. Das kann eine Erbschaft sein, ein Immobilienverkauf, der Wunsch nach einer Umschuldung zu günstigeren Zinsen oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung.

Fakt ist, dass die vorzeitige Ablösung vom Darlehen jedoch auch Kosten mit sich bringt, nämlich die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank. Doch nicht immer muss diese erbracht werden. Wie Sie clever Ihr Darlehen vorzeitig ablösen, verrät Ihnen dieser Ratgeber.

Kurz & Knapp: Informationen zum Thema „Darlehen vorzeitig ablösen“ für Schnellleser

Was passiert, wenn ich ein Darlehen vorzeitig ablösen möchte?

Will ein Darlehensnehmer sein Darlehen vorzeitig ablösen, dann verlangt die Bank von ihm die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung für den ihr dadurch entstehenden Schaden. Enthält der Vertrag des Darlehensnehmers eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung, dann kann er höchstwahrscheinlich die Vorfälligkeitsentschädigung umgehen.

Welchen Vorteil genießen Kunden der Kreditanstalt für Wiederaufbau?

Kunden mit einem KfW-Darlehen können dieses vorzeitig ablösen und haben gute Chancen, einer Vorfälligkeitsentschädigung bei diesem Darlehen zu entgehen. Dies liegt an der Tatsache, dass die KfW-Bank eine kostenlose Sondertilgung anbietet. Daher können Kunden hier monatlich ihr KfW-Darlehen vorzeitig zurückzahlen.

Was ist, wenn die Widerrufsbelehrung korrekt ist?

Ohne eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung müssen Immobilienverkäufer oder Erben in Kauf nehmen, dass ihnen eine Vorfälligkeit droht, die sie auch zahlen müssen, wenn sie ihr Darlehen vorzeitig ablösen möchten.

Vorzeitige Kündigung vom Darlehen: Wann es sich lohnt

Ein Darlehen vorzeitig ablösen: Das kann viel Geld sparen, aber auch ein Vorfälligkeit nach sich ziehen.
Ein Darlehen vorzeitig ablösen: Das kann viel Geld sparen, aber auch ein Vorfälligkeit nach sich ziehen.

Möchten Sie Ihr Darlehen vorzeitig ablösen? Dieser Schritt lohnt sich nicht in jeder Situation. Das liegt daran, dass Sie im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung meist die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen. Je nach Höhe des Kredits und Restlaufzeit kann diese eine beträchtliche Summe darstellen.

Sie sollten ein Darlehen vorzeitig ablösen, wenn ein Anwalt oder eine örtliche Verbraucherzentrale festgestellt hat, dass die Vertragsunterlagen eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthielten. Anwalt und Verbraucherzentrale prüfen dies für Verbraucher für ein geringes Entgelt. Dann stehen die Chancen besonders gut, das Darlehen vorzeitig ablösen zu können, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.

Ist dies bei Ihnen der Fall, heißt es, die nächsten Schritte anzugehen. Möchten Sie Ihr Darlehen ablösen, müssen Sie die noch nicht abbezahlte Summe sofort an die Bank zurückzahlen. Gerade bei hohen Darlehenssummen ist dies häufig nur dann möglich, wenn dafür ein neuer Kredit aufgenommen wird.

Zunächst müssen Kunden die Höhe Ihrer Restschuld ermitteln, um die Finanzierung dieser bei der darlehensgebenden Bank zu planen. So müssen Sie eine Anschlussfinanzierung organisieren. Sofern kein Erbe in Aussicht steht, sollten Sie dafür Angebote anderer Banken vergleichen.

Dieses Vorhaben nennt sich Umschuldung. Dabei versuchen Kunden, einen neuen Kredit oder ein Darlehen bei einer anderen Bank aufzunehmen. Das zahlt sich derzeit besonders günstig aus, denn durch die rekordverdächtigen Niedrigzinsen lässt sich in den meisten Fällen viel Geld sparen.

Der Schuldner nimmt also einen neuen Kredit in Höhe der Restschuld auf und „tauscht“ quasi seinen alten Zinssatz von beispielsweise sieben Prozent in vielleicht gerade einmal zwei Prozent oder sogar weniger um.

Info & Tipp: Möchten Sie Ihr Darlehen vorzeitig ablösen, lassen Sie sich von der neuen Bank eine schriftliche Zusage über die geplante Finanzierung geben. Diese sollte mindestens vier, besser jedoch sechs Wochen gültig sein. Übrigens können Banken heutzutage einen Zinssatz nur für maximal einen oder zwei Tage garantieren, vor allem bei Immobilienfinanzierungen. Die Zusage allerdings, dass dieser Zinssatz später tagesaktuell ausgegeben wird, kann länger versichert werden.

Erst jetzt sollten Kunden die Ablösung vom alten Darlehen in Angriff nehmen und einen Widerruf einlegen oder die Kündigung einreichen. Sie sollten den Vertrag bei der neuen Bank erst dann unterschreiben, wenn die alte Ihr Vorhaben nicht abwehrt und sich das Darlehen vorzeitig kündigen lässt. Das ist wirklich wichtig, weil Sie ansonsten für den neuen Kredit eine Nichtabnahmeentschädigung zahlen müssten. Außerdem haben Kunden dann in der Regel nur 30 Tage Zeit, um die Restschuld beim alten Geldinstitut zu begleichen.

Das Immobiliendarlehen vorzeitig ablösen

Das Leben ist wie eine Pralinenschachtel: Man weiß nie, was man kriegt. So kann es auch sein, dass zum Beispiel private Umstände, wie etwa eine Scheidung oder Arbeitslosigkeit, dazu führen, dass Hausbesitzer das Darlehen vorzeitig ablösen müssen, das sie für ihre Immobilie aufgenommen haben.

In der Regel entscheiden sich Immobilienbesitzer dann, das Gebäude zu verkaufen und das Darlehen aus dem Verkaufserlös zu tilgen.

Widere Umstände können dazu führen, dass Häuslebauer ihre Immobilie verkaufen und das Darlehen ablösen müssen.
Widere Umstände können dazu führen, dass Häuslebauer ihre Immobilie verkaufen und das Darlehen ablösen müssen.

Wenn die Bank einverstanden ist, dann könnte hier auch eine Darlehensübernahme in Betracht gezogen werden. In diesem Fall übernimmt der Käufer den alten Kredit. Dies gelingt aber natürlich nur, wenn der Käufer dem ebenfalls zustimmt. Angesichts der momentan niedrigen Zinslage kommt dies allerdings eher selten vor, sodass die Käufer lieber eigens ein Darlehen aufnehmen.

Somit bleibt dem Verkäufer fast keine andere Wahl, als eine vorzeitige Rückzahlung vom Darlehen anzustreben und letztlich auch durchzuführen. Weil hier mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt – außer bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung – sollte der Käufer versuchen, die Vorfälligkeitszinsen im Vorfeld zu berechnen.

Dafür gibt es im Internet verschiedene Rechner, die einen groben Richtwert ausrechnen. Dann kann der Käufer nämlich dieses Geld auf den Verkaufspreis draufschlagen und das Darlehen ablösen, ohne weitere Schulden durch die Vorfälligkeit zu riskieren.

Mit unserem Vorfälligkeitsrechner können Sie einfach und schnell ermitteln, wie hoch das Vorfälligkeitsentgelt in Ihrem Fall ausfallen könnte.

Erfolgreich ein KfW-Darlehen ablösen

Lauert bei einem KfW-Darlehen auch eine Vorfälligkeitsentschädigung? Nicht unbedingt. Zwar hat die Hausbank laut Gesetz das Recht, für die vorzeitige Tilgung vom Darlehen eine Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen, aber bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau – kurz KfW – existieren zum Teil andere Regelungen.

Die Darlehen und Kredite der KfW sind staatlich subventioniert. Das bedeutet, sie werden zu einem Teil von der Bundesrepublik getragen und zum anderen Teil von den Bundesländern. Doch die KfW vergibt ihre Darlehen über andere Banken und macht dies nicht selbst.

Besonders beliebt ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau bei Baufinanzierungen. So arbeiten viele Baufinanzierungsvermittler mit jenen Banken zusammen, die KfW-Kredite und –Darlehen im Repertoire haben.

Kann man ein KfW-Darlehen vorzeitig ablösen?

Die Möglichkeit, das KfW-Darlehen vorzeitig zurückzahlen zu können, besteht. Nicht nur, dass Darlehen bei der KfW häufig zu besseren Konditionen vergeben werden, sie sind unter Umständen sogar monatlich kündbar.

Das liegt daran, dass die KfW eine kostenlose Sondertilgung anbietet. Daher kann der Darlehensnehmer seinen Darlehensvertrag vorzeitig kündigen und das sowohl ganz als auch teilweise. Daher kann der Schuldner auch bei Zahlung eines Mindestbetrages von 1.000 Euro sein KfW-Darlehen zum Teil vorzeitig tilgen. Die Aussicht, jederzeit das Darlehen ablösen zu können, besteht jedoch in der Regel lediglich während der ersten Zinsbindungsfrist.

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Vorfälligkeitsentschädigung und Darlehen vorzeitig ablösen
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Über den Autor

Autor
Bernd V.

Bernd hat eine abgeschlossene Ausbildung als Einzelkaufmann und arbeitete mehrere Jahre im Elektrofachhandel. Anfang 2020 stieß er zum Team von vorfaelligkeitsentschaedigung.net und arbeitet seitdem für uns als Redakteur. Er schreibt vor allem übers Finanzrecht und gibt Ratschläge zu Darlehen und Kreditverträgen.

{ 35 comments… Kommentar einfügen }
  • Jan 13. November 2021, 14:24

    Hallo,
    ich habe 2014 ein KfW124 Darlehen über meine Hausbank abgeschlossen. Ich habe jetzt einen Antrag zur vorzeitigen Ablösung des Darlehens gestellt. Trotz meiner Bereitschaft die fällige Vorfälligkeitsentschädigung vollumfänglich zu entrichten, hat die Bank den Antrag abgelehnt. Ist das rechtlich in Ordnung? Die Bedingungen schreibt doch die KfW vor und nicht die vermittelnde Bank oder habe ich einen Denkfehler?

  • R. 28. Juni 2020, 11:44

    Hallo – ich habe ein Darlehen 153 und muss nach 2 Jahren mein Haus verkaufen. Muss ich dann den Tilgungszuschuss auch anteilig oder ganz zurückzahlen? Kann der Käufer ein neues Darlehen beantragen dafür?

    Danke

  • Pischke 7. April 2019, 11:23

    Hallo , ich brauche einen Rat ,vllt. können Sie mir helfen.
    Es bestehen zwei Darlehnsverträge und ein Darlehnsvertrag bei der N. Bank.
    Der Vertrag steht im nächsten Jahr zur Prüfung an. Demzufolge wird der Zins für uns drastisch ansteigen. Wir wollen alle drei Kredite zu einem zusammenlege, da die monatliche Belastung für uns zu hoch werden würde.. Nach Aussage des Darlehnsgeber ginge das aber nicht. Uns ist bewusst das dadurch evtl. ein Vorfälligkeitszins fällig wird.Besteht für mich ein Sonderkündigungsrecht ? Ich habe darum gebeten mir dieses schriftlich zu geben ,jedoch meldet sich der Darlehnsgeber seither nicht mehr.
    Vielen Dank
    im Voraus

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net 23. April 2019, 15:14

      Hallo,

      grundsätzlich besteht zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung der Darlehenssumme ein Sonderkündigungsrecht. Des Weiteren ist eine Kündigung möglich, wenn schon vorher die Zinsbindung abläuft.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  • A. Specht 25. Januar 2018, 18:12

    Guten Tag,
    ich habe ebenfalls eine Frage zur Vorfälligkeitsentschädigung. Beim Kreditgespräch 2010 wurde mir mündlich mitgeteilt, dass das Darlehen jederzeit kostenfrei vorzeitig zurückgezahlt werden kann. Komplett oder in Teilbeträgen.
    Es handelt sich um das ehemalige KfW-Startgeld.
    Um die monatliche Belastung zu reduzieren wollte ich den Restbetrag in einer Summe zurückzahlen.
    Die Hausbank sagt, das es nicht kostenfrei möglich ist. Ich berufe mich dabei auf den unterzeichneten Kreditvertrag.

    Auszug:
    „Kündigung durch den Kreditnehmer

    Der Kreditnehmer hat das Recht, den Kredit außerplanmäßig ganz oder in Teilbeträgen, die volle 500 Eur oder ein Mehrfaches betragen müssen, jederzeit zurückzuzahlen. Außerplanmäßige Teilrückzahlungen werden auf die nach dem Tilgungsplan zuletzt fälligen Raten angerechnet, sofern der Kreditnehmer bei Rückzahlung nicht gegenüber der Hausbank schriftlich eine Herabsetzung der laufenden Tilgungsraten bei unveränderter Gesamtlaufzeit wünscht.
    Gesetzliche Bestimmungen bleiben hiervon unberührt.“

    Das eine vorzeitige Rückzahlung möglich ist, ist eindeutig. Aber versteckt sich die Vorfälligkeitsentschädigung hinter den gesetzlichen Bestimmungen?
    Für mein Verständnis ist die Rückzahlung kostenfrei möglich, wie es mir beim Abschlussgespräch eben auch mündlich mitgeteilt wurde.

    Vielen Dank für Ihre Bemühungen

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net 31. Januar 2018, 16:14

      Hallo A.,

      unseres Kenntnisstandes nach sollte eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehens oder von Teilbeträgen ohne Kosten möglich sein. So ist es dem Merkbaltt KfW-StartGeld (061) zu entnehmen. Ohne Durchsicht der vollständigen Unterlagen können wir jedoch in diesem Fall leider keine genauen Aussagen treffen, weshalb wir Sie an einen Finanzexperten verweisen müssen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

      • Theodorescu 23. Februar 2019, 13:35

        Ich moechte nach 4 Jahren die Rueckzahlung fuer KfW 153 vorzeitig machen. Die Bank hat mir ein Angebot gemacht, dort steht dass ich die vorzeitige Rueckzahlung gegen Zahlung der Vorfaelligkeitsentschedigung annehme, die Vorvaelligkeitsentschedigung ist aber gleich 0.
        Soll ich dass akzeptieren? Sie haben mir ein Brief geschrieben, dass sie auf der Entschaedigung verzichten.

        • vorfaelligkeitsentschaedigung.net 1. April 2019, 11:03

          Hallo,

          wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt kann die Unterlagen prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

          Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  • Christl 16. Januar 2018, 13:45

    Grüß Sie Gott,
    meine Frage: Ich habe ein Haus geerbt, meine Geschwister ausbezahlt und dafür Geld aufgenommen. Jetzt wächst mir alles über den Kopf, da Mieter nicht zahlen und verschwinden. Ich habe mich nun entschlossen, das Haus zu verkaufen und somit meine Schulden bei der Bausparkasse zu begleichen. Die Laufzeit wäre noch bis 2036. Werde ich viel Strafe zahlen müssen?
    Über eine Antwort würde ich mich freuen und bedanke mich schon mal dafür
    Christl

  • Roger 1. Oktober 2017, 13:11

    hallo schön guten Tag,
    ich möchte mein Haus bzw…habe mein Haus so gut wie Verkauft und möchte ein anderes so gut wie Kaufen.Meine frage ist, wäre es möglich wenn ich bei meiner Hausbank im Anschluss des Kreditauflösung vor Ablauf der 10 Jahre fest ( hätte noch 3 Jahre 4 Monat fest ) einen neuen Kredit machen bei der Hausbank würde dabei oder ist es möglich die Vorfälligkeitsentschädigung von der Bank zu reduzieren.
    Vielleicht nur die Differenz zum Beispiel zurzeit habe ich 4,29 Jahreszins bei neu Abschluss mit 10 Jahren wären es 1,72….Würde mich auf eine Antwort sehr freuen…

    LG…

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net 4. Dezember 2017, 10:07

      Hallo Roger,

      in der Regel entfällt die Vorfälligkeitsentschädigung nur dann, wenn etwa eine andere Person den laufenden Vertrag übernimmt. Wie es sich in Ihrem Fall verhält, ist am besten direkt mit der Bank abzusprechen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  • Stefan 29. August 2017, 12:05

    Guten Tag, wir haben in 2011 eine Finanzierung abgeschlossen, bei der Sondertilgungen jederzeit möglich sind, jedoch eine vorzeitige Ablösung durch Umschuldung ausgeschlossen ist. Was bedeutet das konkret? Dürfte die vorzeitige Ablösung ausschließlich aus eigenen Mitteln erfolgen und könnte die Immobilie später wieder neu belastet werden? Ist dieser Passus rechtlich haltbar?

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net 18. September 2017, 13:09

      Hallo Stefan,

      vorab: Eine genaue Einschätzung erhalten Sie nur von einem Rechtsanwalt – wir sind nicht dazu berechtigt, eine Rechtsberatung zu erteilen. Der von Ihnen beschriebene Passus erscheint nicht sehr sinnvoll – eventuell ist von einer Umschuldung bei derselben Bank die Rede.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  • Dani 15. August 2017, 16:24

    Hallo zusammen.

    ich habe vor ca 2 Jahren über meine Bank ein KfW Darlehn (Energieeffizientes Sanieren 151/152) abgeschlossen. Da ich leider an die falsche Baufirma geraten bin, kam das ganze ins stocken. Nun ist die Firma Insolvent und meine Wohnung nicht fertig. Da ich nicht alles abgerufen habe, habe ich mich dazu entschlossen es aufzulösen. Das heißt ich habe den abgerufenen Betrag wieder zurückgezahlt und um somit das Darlehn aufgelöst.

    Nun bekomme ich ein Schreiben meiner Bank mit der Forderung knapp 3.000 € zu zahlen, Zitat: „…, dass aufgrund der fehlenden Bestätigung nach Durchführung und nicht mittelgerechten Verwendung ein Zinszuschlag berechnet wurde.“

    Ist das richtig? Muss ich diesen Betrag wirklich nun zahlen?
    Bei Abschluss wurde mir damals gesagt das ich es jederzeit ablösen kann.

    Vielen Dank im Voraus.

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net 17. August 2017, 16:45

      Hallo Dani,

      es ist in der Tat möglich, dass Sie den Zuschlag bezahlen müssen, da es sich um ein zweckgebundenes Darlehen handelt. Es empfiehlt sich, einen Anwalt für Finanzrecht hinzuzuziehen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  • King Lu 8. August 2017, 16:59

    Hallo,
    ich habe die Möglichkeit eingeräumt bekommen mein Darlehen vorzeitig zurück zu Zahlen. Dies soll dann aber durch einer Aufhebungsvereinbarung erfolgen und durch Zahlung einer Aufhebungsentgeltes. Gibt es so wie bei der Berechnung der VFE auch hier festgelegte Berechnungsgrundlagen sowie gesetzliche Bestimmungen zur Offenlegung der Berechnung?

    Danke

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net 11. August 2017, 8:36

      Hallo,

      die im Aufhebungsvertrag festgelegte Summe entspricht einer Vorfälligkeitsentschädigung.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  • Sylvia 21. Juli 2017, 15:32

    Wir leben getrennt und zahlen noch gemeinsam das Haus ab … ich kann ihn nicht ausbezahlen würde aber gerne bei dem günstigen Zins auf mich allein Umschulden bei einer anderen Bank. Wir sind aber teils 10 Jahre Zinsgebunden und für ne andere Summe 15 Jahre… kann ich ab dem 9. Jahr trotzdem alles kündigen?

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net 28. Juli 2017, 14:06

      Hallo Sylvia,

      grundsätzlich können Sie nur kündigen, wenn beide Darlehensnehmer darin einwilligen. Da kein trifftiger Grund im Sinne des Gesetzes für die Kündigung vorliegt, kann die Bank die Kündigung ablehnen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  • Matze 13. Juli 2017, 13:39

    Quelle: kfw.de

    Programmnummer 124:

    Während der Zinsbindungsfrist ist eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten ausstehenden Kreditbetrages nur gegen Zahlung eines Vorfälligkeitsentgelts möglich. Teilrückzahlungen sind ausgeschlossen. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt. Zum Ende der Zinsbindung kann der Kredit ohne Kosten für den Endkreditnehmer teilweise oder komplett abgelöst werden.

    Programmnummer 134:

    Während der ersten Zinsbindungsfrist kann der Kreditbetrag jeweils zum Monatsultimo vollständig oder in Teilbeträgen ab 1.000 Euro kostenlos getilgt werden.

  • Matze 13. Juli 2017, 13:31

    Es ist hier zur KfW ein wenig zu allgemein gehalten! Viele haben ein Darlehen über das KfW-Wohneigentumsprogramm 124 abgeschlossen, weswegen ich hier noch einmal näher darauf eingehen möchte.

    Ich zitiere vorfaelligkeitsentschaedigung.net:
    „Kunden mit einem KfW-Darlehen können dieses vorzeitig ablösen und haben gute Chancen einer Vorfälligkeitsentschädigung bei diesem Darlehen zu entgehen. Dies liegt an der Tatsache, dass die KfW-Bank eine kostenlose Sondertilgung Daher können Kunden hier monatlich ihr KfW-Darlehen vorzeitig zurückzahlen.“

    Meine Information:
    Beim KfW Programm 124, ist definitiv eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Es gibt also keine Möglichkeit der kostenfreien Sondertilgung. Zudem gibt es hier nicht die Möglichkeit, das KfW-Darlehen monatlich, sondern nur einmalig vorzeitig zurückzubezahlen. Und das dann in Höhe des Gesamtbetrages.

    Ich zitiere vorfaelligkeitsentschaedigung.net:
    „Das liegt daran, dass die KfW eine kostenlose Sondertilgung anbietet. Daher kann der Darlehensnehmer seinen Darlehensvertrag vorzeitig kündigen und das sowohl ganz als auch teilweise. Daher kann der Schuldner auch bei Zahlung eines Mindestbetrages von 1.000 Euro sein KfW-Darlehen zum Teil vorzeitig tilgen.“

    Auch hier meine Information:
    Beim KfW Programm 124, gibt es keine kostenfreie Sondertilgung, da auf jeden Fall eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig ist. Zudem gibt es hier nicht die Möglichkeit, das KfW-Darlehen teilweise, sondern nur ganz zu kündigen. Und das dann in voller Höhe.

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net 21. Juli 2017, 9:22

      Hallo,

      vielen Dank für Ihre Ergänzung – in der Tat ist obiger Text als allgemeine Information zu verstehen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  • Anne 6. Juli 2017, 6:14

    Hallo,
    ich möchte meine Zwischenfinanzierung mit Laufzeit: 15 Jahre, nun nach 7 Jahren kündigen, da ich die Immobilie veräußere. Wird die Vorfälligkeitsentschädigung nun nach der gesamten Laufzeit berechnet oder nur bis 10 Jahre, da man zu dieser Zeit ein Sonderkündigungsrecht hat.
    Vielen Dank
    Gruß

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net 6. Juli 2017, 10:20

      Hallo Anne,

      die Vorfälligkeitsentschädigung wird für die gesamten 10,5 Jahre bis zum theoretischen Kündigungszeitpunkt gemäß Sonderkündigungsrecht berechnet.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  • Elfi B. 20. März 2017, 16:29

    Hallo, meine Mutter hat im Jahr 2006 einen Kredit -KfW-Wohnraum Modernisierung (Öko-Plus) (143).
    erhalten. Nach dem Tod meiner Mutter im Jahre 2011 habe ich dieses Darlehn übernommen, da ich auch die Erbin der Immobilien bin.
    Im Juli 2017 lief die 1. Zinsbindungsfrist aus und das Darlehen wurde von mir noch einmal bis 30.06.2026 verlängert.
    Da mein Haus nunmehr verkauft wird, muss ich das Darlehen vorzeitig ablösen.
    Jetzt stellt sich die Frage nach der Vorfälligkeitsentschädigung.
    Meine Hausbank, über die diese Finanzierung letztendlich läuft, hat keinen Plan.
    Die KfW hat kein Darlehn auf meinen Namen
    und was mache ich jetzt?
    Eine Sachbearbeiterin der KfW hat mit die Auskunft gegeben, dass für dieses Darlehen keine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt, da diese Maßnahme gar nicht mehr angeboten wird und sich somit der Vorteil einer zinsfreien Ablösung, die im 1. Zinsbindungszeitraum möglich ist, auch automatisch auf den 2. Zinsbindungszeitraum verlängert.
    Ich bitte hier um eine verbindliche Aussage.
    Lieber Gruß

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net 23. März 2017, 9:52

      Hallo,

      leider bieten wir keine ausführliche Finanzberatung und müssen daher an einen Experten verweisen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  • Steffen S. 16. März 2017, 15:33

    Hallo,
    ich habe einen KfW-124-Kredit mit 15-jähriger Zinsbindung. Ist auch bei KfW-Krediten eine Sonderkündigung nach 10 Jahren (§ 489 Abs. 1 Ziff. 2 BGB) möglich, bevor die Zinsbindung ausläuft?

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net 23. März 2017, 9:46

      Hallo,

      in der Tat greift das Sonderkündigungsrecht auch bei KfW-Darlehen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  • Satt 1. Februar 2017, 9:46

    Hallo,
    mein KWF-Darlehensvertrag wurde über meine Hausbank angefertigt. Es fehlt die Klausel zur Sondertilgung. Habe ich dennoch das Recht die Sondertilgungen durchzuführen?
    Gruß
    Satt

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net 2. Februar 2017, 9:14

      Hallo,

      es empfiehlt sich in diesem Fall, Rücksprache mit der Bank zu halten. Sind keine Sondertilungen vereinbart, können Sie diese in der Regel nicht straffrei durchführen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  • Kurt T. 25. November 2016, 15:22

    Hallo,
    ich möchte ein Darlehen vorzeitig ablösen und bin auch bereit eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. Leider weigert sich die Bank und besteht auf die vereinbarte Laufzeit von 10 Jahren. Welche Möglichkeit habe ich, den Kredit doch noch vorzeitig abzulösen?
    MfG Kurt T.

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net 1. Dezember 2016, 10:16

      Hallo,

      die Bank hat in der Tat das Recht, eine vorzeitige Kündigung zu verweigern, sofern Sie dafür keinen ausreichenden Grund vorweisen können. Ein anderweitig günstigeres Darlehen gilt hier nicht als ausreichende Begründung. Ein Anwalt kann Sie in Ihrem spezifischen Fall genau beraten.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  • Willi T. 20. November 2016, 19:59

    Ich habe ein Darlehn übernommen wird dann die Vorfälligkeitsentschädigung für mich ab dem Tag der Übernahme neu Anfangen oder wird vom Ursprungs Beginn gerechnet ?

    mft Willi Thönnissen

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net 24. November 2016, 11:08

      Hallo Willi,

      die Vorfälligkeitsentschädigung wird von Beginn an berechnet, da sie für das Darlehen an sich gilt, welches durch die Übernahme lediglich modifiziert, nicht neu aufgesetzt wird.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

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