Einen Bausparvertrag vorzeitig zu kündigen kann für Kurzentschlossene teuer werden. Es gilt bisweilen, eine Kündigungsfrist einzuhalten – sonst droht eine teure Vorfälligkeitsentschädigung.
Ein Bausparvertrag ist eine vernünftige Geldanlage, welche auf Dauerhaftigkeit und Planungssicherheit ausgelegt ist. Doch trotz aller vorherigen Überlegungen, können Veränderungen im Leben der Bausparer dazu führen, dass Sie den Vertrag nicht mehr fortführen wollen.
Vielen stellt sich erst dann die Frage: Kann ich meinen Bausparvertrag vorzeitig kündigen? Und wenn ja: Drohen zusätzliche Kosten? In diesem Ratgeber finden Sie alle relevanten Informationen rund um die vorzeitige Kündigung beim Bausparvertrag.
Kurz & knapp: Informationen zur vorzeitigen Kündigung des Bausparvertrags für Schnellleser
Beim Bausparvertrag sind zwei Situationen zu unterscheiden: Kündigen Sie innerhalb der Sparphase, kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. In der Darlehensphase können Sie schadensfrei kündigen.
Wenn Sie einen Bausparvertrag vorzeitig ablösen, beträgt die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung an die Bausparkasse 1 % der gesamten Bausparsumme pro geprellten Monat.
Bei einer Kündigung des Bausparvertrages in der Ansparphase bekommen Sie Ihre gezahlten Leistungen verzinst zurück. Lösen Sie den Vertrag in der Darlehensphase ab, müssen Sie die Restschuld begleichen.
Inhalt
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Die vorzeitige Auflösung beim Bausparvertrag: In der Sparphase nur mit Vorsicht!
Bausparverträge bestehen aus zwei Phasen: einer Ansparphase und einer Darlehensphase. Das Prinzip ist einfach: Vorab vereinbaren Bausparkassen und Darlehensnehmer eine Bausparsumme. Ein Teil dieses Geldes – je nach Vertrag 40 bis 50 % der endgültigen Summe – muss der Verbraucher selbst ansparen. Dafür zahlt er regelmäßige Raten ein.
Haben Bausparer genug angespart, erfolgt die Zuteilung: Die Kunden bekommen in diesem Schritt Ihre gesamten Einzahlungen verzinst zurück und ein zusätzliches Darlehen. Beide Summen zusammen entsprechen dem vorab vereinbarten Betrag.
Mit der Zuteilung beginnt beim Bausparen die Darlehensphase: Der Verbraucher zahlt weiterhin monatliche Raten an seine Bausparkasse. Diese dienen jetzt jedoch nicht mehr dem Ansparen, sondern der Tilgung des Darlehens.
Begrifflichkeiten: Gibt es eine vorzeitige Rückzahlung beim Bauspardarlehen?
Im Finanzrecht bezeichnet der Begriff „vorzeitig“ im Zusammenhang mit einer Kündigung: „innerhalb der Zinsbindung“ oder „innerhalb der Laufzeit gemäß Vertrag“. Beide Definitionen treffen im Falle eines Bausparvertrags allerdings nicht zu.
Grundsätzlich kann ein solcher Kredit nämlich jederzeit beendet werden. Möchten Sie während der Ansparphase Ihren Bausparvertrag „vorzeitig“ ablösen, gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Erst, wenn Sie diese nicht einhalten, kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen.
Wie hoch ist beim Bausparvertrag die Vorfälligkeitsentschädigung?
Haben Sie es besonders eilig und können die dreimonatige Kündigungsfrist nicht einhalten, kann die Bausparkasse eine Vorfälligkeitsentschädigung für das Bauspardarlehen verlangen. Die Höhe des Schadensersatzes hängt davon ab, um wieviel Zeit Sie die Frist unterschritten haben.
Für jeden Monat darf Ihre Bausparkasse 1 % der gesamten Summe als Entschädigung fordern. Bei einer fristlosen Kündigung fallen also maximal 3 % der Bausparsumme an.
Bauspardarlehen vorzeitig ablösen oder kündigen: Kein Risiko
Eines der Grundprinzipien beim Bausparen ist die leichte Kündbarkeit. Eine Kündigung des Vertrags ist dabei grundsätzlich jederzeit möglich – dies gilt insbesondere für die Darlehensphase.
Nach der Zuteilung können Verbraucher demnach sogar ohne Frist kündigen. Es fällt in diesem Fall beim Bauspardarlehen keine Vorfälligkeitsentschädigung an.
Gerade in Zeiten stark fallender Zinsen lohnt sich es sich unter Umständen, Bausparverträge abzulösen und eine Umschuldung vorzunehmen. Dadurch können Sie einige hundert Euro sparen.
Sehr übersichtliche und erschöpfende Erklärung.