
Vorfälligkeitszinsen sind das Schreckgespenst eines jeden Kreditnehmers.
Viele sehen sich zum ersten Mal damit konfrontiert, wenn sie ihr Darlehen vor Ablauf der Vertragslaufzeit beenden möchten.
Aktuell streben beispielsweise viele eine lukrative Umschuldung an. Diese wird jedoch oftmals von einer teuren Entschädigungsforderung seitens der Banken zunichte gemacht.
Wie hoch darf eine Vorfälligkeitsentschädigung sein? Welche Kriterien treiben die Summe in die Höhe? In diesem Ratgeber erfahren Sie, worauf die Berechnung der Entschädigung bei einem vorzeitigen Abbruch des Darlehens basiert.
Kurz & knapp: Informationen zur Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung für Schnellleser
Die Höhe der Vorfälligkeitszinsen hängt davon ab, welchen Kreditvertrag Sie vorzeitig beenden.
Kündigen Sie einen Ratenkredit innerhalb der Zinsbindung, fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von maximal 1 % der Restschulden an.
Bei der vorzeitigen Kündigung einer Baufinanzierung ist die Höhe des Vorfälligkeitsentschädigung schwieriger zu berechnen und nicht gedeckelt.
Rechner aus dem Internet, wie der Vorfälligkeitsentschädigungsrechner bei uns, können einen guten Überblick verschaffen. Die genaue Höhe können jedoch nur Experten berechnen.
Inhalt
Wie hoch ist die Vorfälligkeitsentschädigung bei kleinen Krediten?
Darlehen bis zu 75.000 Euro werden Raten- oder Autokredit genannt. Aufgrund der vergleichsweise kleinen Summen verlangen Banken in der Regel keine Sicherheiten für die Kreditvergabe – abgesehen von einem positiven SCHUFA-Score.
Beenden Kreditnehmer einen Ratenkredit innerhalb der Zinsbindung, darf die Höhe der Vorfälligkeitszinsen maximal 1 % der noch offenen Darlehenssumme betragen. Die Berechnung ist also leicht.
Wie hoch ist die Vorfälligkeitsentschädigung bei Hypotheken und Immobiliendarlehen?

Eine Baufinanzierung – etwa eine Hypothek oder ein Immobilienkredit – vergibt eine Bank nur dann, wenn Sie einen Grundpfand an dem finanzierten Objekt als Sicherheit bekommt.
Rechtlich gesehen handelt es sich bei diesen Darlehen also um „grundpfandrechtlich abgesicherte Kredite“.
Für diese existiert keine Deckelung für die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung.
Verkauf der Immobilie oder Umschuldung? Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung hängt davon ab
Im Recht wird zwischen zwei Situationen unterschieden:
- Die vorzeitige Kündigung aus berechtigtem Grund
- Der vorzeitige Abbruch ohne berechtigte Gründe
Die Höhe des Schadensersatzes hängt davon ab, aus welchen Gründen die vertraglich zugesicherte Zinsbindung nicht eingehalten wurde.
Liegt ein berechtigter Grund vor – etwa ein Hausverkauf – muss die Berechnung der Bank genauen Kriterien folgen. Der Schadensersatz muss in dem Fall für die entstandenen Verluste des Kreditgebers aufkommen – darüber hinaus darf kein Geld verlangt werden.
Eine Umschuldung ist laut Recht kein rechtfertigender Grund. In diesem Fall darf die Bank ein Vorfälligkeitsentgelt in beliebiger Höhe festlegen – solange der Betrag das Doppelte einer akkurat berechneten Entschädigung nicht überschreitet.
Die Zinsentwicklung treibt die Vorfälligkeitszinsen in die Höhe

Seit 2010 kennt die Zinsentwicklung in Deutschland nur eine Richtung: Abwärts! Dieser Umstand erfreut viele aktuelle Kreditnehmer, welche Darlehen zu Spitzenkonditionen bekommen.
Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung hängt maßgeblich von der Entwicklung der Zinsen seit dem Vertragsschluss ab.
Je stärker der Zinsverfall in diesem Zeitraum, desto höher ist die Berechnung der Bank.
Dies erklärt sich daraus, dass die Vorfälligkeitsentschädigung nicht nur für die Kosten der Banken aufkommen soll, sondern auch für entgangene Gewinne. Die Differenz zwischen den damaligen Zinsen und denen zum Zeitpunkt der Kündigung des Darlehens spielt daher eine entscheidende Rolle.
2016 sank der europäische Leitzins auf 0. Wenn Sie Ihr Darlehen aktuell vorzeitig kündigen, entstehen Ihrer Bank also hohe Kosten.