Die Kündigung beim Darlehen nach 10 Jahren: Vorfälligkeitsentschädigung fällig?

Von Bernd V.

Letzte Aktualisierung am: 27. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wie funktioniert die Darlehenskündigung nach 10 Jahren?
Wie funktioniert die Darlehenskündigung nach 10 Jahren?

Lange Zinsbindungsfristen können Fluch und Segen zugleich sein. Steigen die Zinsen seit dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses, freut sich der Kreditnehmer. Fällt der marktübliche Zinssatz hingegen, ärgert er sich.

In letzterer Situation befinden sich aktuell viele Darlehensnehmer in Deutschland. Sie müssen weiterhin teure Zinsen zahlen, obwohl der europäische Zinssatz drastisch gefallen ist. Doch das Recht bietet einen Ausweg: Verbrauchern steht ein Sonderkündigungsrecht bei Darlehen nach 10 Jahren zu.

Unter welchen Bedingungen ist eine Kündigung von Darlehen nach 10 Jahren möglich? In diesem Ratgeber finden Sie alle Informationen dazu. Beachten Sie: Dieser Artikel befasst sich mit Festzinsverträgen – Kredite mit veränderlichen Zinssätzen können nämlich jederzeit beendet werden.

Kurz & knapp: Informationen für Schnellleser zur Kündigung beim Darlehen nach 10 Jahren

Für wen gilt die 10-jährige Kündigungsfrist?

Nur Darlehensnehmer können einen Kredit oder ein Darlehen nach 10 Jahren kündigen. Banken haben dieses Privileg hingegen nicht.

Ab wann läuft die Kündigungsfrist?

Die 10-Jahres-Frist beginnt, wenn die gesamte Kreditsumme an den Darlehensnehmer ausgezahlt wurde. Nutzen Sie dieses Sonderkündigungsrecht, können Sie das Darlehen vorzeitig ablösen, ohne dass Sie die Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen. Beachten Sie jedoch, dass Sie eine sechsmonatige Kündigungsfrist einhalten müssen.

Welche Bedingungen gelten, wenn Sie ein Darlehen kündigen möchten nach 10 Jahren?

Sie können einen Immobilienkredit nur dann nach 10 Jahren kündigen, wenn Sie innerhalb dieses Zeitraumes keine Änderungen im Darlehensvertrag vorgenommen haben. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Das Sonderkündigungsrecht für eine Baufinanzierung nach 10 Jahren: Rechtliche Grundlagen im § 489 BGB

Das Recht, eine Kündigung von einem Darlehen nach 10 Jahren auszusprechen, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert:

(1) Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag mit gebundenem Sollzinssatz ganz oder teilweise kündigen, in jedem Fall nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten; wird nach dem Empfang des Darlehens eine neue Vereinbarung über die Zeit der Rückzahlung oder den Sollzinssatz getroffen, so tritt der Zeitpunkt dieser Vereinbarung an die Stelle des Zeitpunkts des Empfangs. (§ 489 BGB)

Dieser Passus enthält relevante Informationen zur Kündigung beim Darlehensvertrag nach 10 Jahren: Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Darlehenssumme oder zum Zeitpunkt der letzten Vertragsanpassung.

Einige Banken versuchen, letzteren Punkt zu ihrem Vorteil zu nutzen und den Ablauf der Frist für Ihre Baufinanzierung zu umgehen.

Vorsicht bei der Kündigung vom Kreditvertrag nach 10 Jahren: Fristverlängerung beachten

Kredit kündigen nach 10 Jahren: Denken Sie an die sechsmonatige Kündigungsfrist!
Kredit kündigen nach 10 Jahren: Denken Sie an die sechsmonatige Kündigungsfrist!

Eine Kündigung von Darlehen ist nach 10 Jahren also möglich. Um dies zu verhindern, kommen einige Kreditinstitute kurz vor Ablauf der Frist auf ihre Kunden zu und unterbreiten eine scheinbar lukrative Anpassung der Vertragskonditionen.

Gehen Sie darauf ein, beginnt die Frist von neuem zu laufen und Sie haben Ihre Chance auf eine lohnende Umschuldung verpasst.

Prüfen Sie ein solches Angebot der Bank dementsprechend eingehend und vergleichen Sie es mit aktuellen, marktüblichen Kreditkonditionen. Vielleicht stellt der Vorschlag lediglich einen Versuch dar, die Frist neu zu starten, damit die Kündigung vom Darlehen nach 10 Jahren nicht mehr möglich ist.

In dieser Situation, kurz vor Ablauf der Frist, sollten Sie daher gut abwägen, ob Sie einer Vertragsänderung zustimmen. Lassen Sie sich im Zweifel zur aktuellen Höhe der Zinsen beraten.

Wie funktioniert die Kreditkündigung nach 10 Jahren?

Verbraucher müssen sich an bestimmte Abläufe halten, damit die Kündigung der Baufinanzierung nach 10 Jahren erfolgreich verläuft.

Kündigungsfrist und Rückzahlung

Es gelten besondere Regelungen für das Sonderkündigungsrecht beim Kredit. Um diesen nach 10 Jahren zu beenden, müssen Sie die sechsmonatige Kündigungsfrist einhalten.

Zudem gilt: Erst wenn diese sechs Monate abgelaufen sind, wird die Kündigung wirksam. Dann haben Sie nur noch zwei Wochen Zeit, die Restschuld zu begleichen. Kommen Sie dem nicht nach, gilt die Beendigung des Darlehens als nicht erfolgt.

Tipp: Kümmern Sie sich daher rechtzeitig um eine Anschlussfinanzierung. Je früher Sie mit einem Vergleich der Konditionen beginnen, desto besser können Sie den aktuellen Markt überblicken.

Fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung nach 10 Jahren Vertragslaufzeit an?

Sie haben ein Sonderkündigungsrecht für Ihren Kredit: Nach 10 Jahren dürfen Sie ihn beenden.
Sie haben ein Sonderkündigungsrecht für Ihren Kredit: Nach 10 Jahren dürfen Sie ihn beenden.

Kündigen Sie ein Darlehen innerhalb der vertraglich vereinbarten Zinsbindung, darf die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Wenn Sie Ihren Kredit allerdings erst nach 10 Jahren kündigen, entfällt der Anspruch der Bank.

Dies erklärt sich daraus, dass die Kündigung von einem Darlehen nach 10 Jahren rechtlich als „ordentliche Kündigung“ gilt (§ 489 BGB). Ein Schadensersatz kann aber lediglich bei einer außerordentlichen Kündigung geltend gemacht werden.

Übrigens: Das Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren bleibt bestehen, auch wenn Ihre Bank dieses Recht vertraglich beschneiden möchte (§ 489 BGB, Absatz 4).

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Über den Autor

Autor
Bernd V.

Bernd hat eine abgeschlossene Ausbildung als Einzelkaufmann und arbeitete mehrere Jahre im Elektrofachhandel. Anfang 2020 stieß er zum Team von vorfaelligkeitsentschaedigung.net und arbeitet seitdem für uns als Redakteur. Er schreibt vor allem übers Finanzrecht und gibt Ratschläge zu Darlehen und Kreditverträgen.

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  • A. 23. Mai 2023, 15:49

    Hallo
    Verstehe ich das richtig, das wir unseren Vertrag nach 10 Jahren kündigen können wenn der Zinssatz nach unten geht und einen neuen abschließen können zu besseren Konditionen?!

  • Hans-Joachim 8. September 2022, 12:40

    Hallo,

    d.h., ich kann irgendwann nach 10 Jahren (Mindest-Laufzeit) nach Auszahlung der Darlehnssumme kündigen, also z. B. auch nach 11 Jahren, wenn keine Vertragsänderung bis dahin vereinbart worden ist?
    Gilt eine (automatische) Umstellung von einem Festzins auf einen variablen Zins nach 10 Jahren als relevante Vertragsänderung? Danke im Voraus für Ihre Einschätzung!

  • golius 21. April 2021, 11:24

    Guten Tag,

    ich habe meine Wohnung verkauft ehe der Kredit voll ausgezahlt war (es war ein Neubau Komplex, und zwischen Bezugsfertigkeit und vollständiger Fertigstellung und der daraus resultierenden Restrate) ist eine lange Zeit vergangen in der ich die Wohnung veräußern musste.
    Frage: 1. Wenn der Verkauf im Oktober 2020 stattgefunden hat, auf welchen Zeitraum darf die Bank die Berechnung der Vorfälligkeit abstellen?
    Frage 2: Die Bank unterstellt Negativzinsen und obwohl sie alle Ihre über die Jahre zustehenden Zinsen jetzt auf einmal bekommt und nicht über die Jahre verteilt und das Geld eigentlich Renditebringend anlegen könnte (und dieses Rendite eigentlich abzuziehen wäre) führt die unterstellte Negativbezinsung dazu, dass die heutige Vorfälligkeitsentschädigung die Summe aller kumulierten Zinszahlungen die über die Jahre geflossen wäre übersteigt. Ist das wirklich im Sinne des Gesetzes, dass ich so verstanden hatte, dass die Renditen abgezogen werden müssen. Wenn aber keine Rendite zu erzielen ist, kann mir doch keine Bank erzählen dass Sie das Geld mit Negativzinsen in Anleihen anlegt ! Kann man sich hiergegen wehren oder wie ist da die Rechtslage. DANKE

  • Sefr 16. April 2021, 18:07

    Hallo,
    habe ein Immokredit 2010 abgeschlossen und für diesen 2017 eine Anschlussfinanzierung als Forward vereinbart.Es sollte ein neues Darlehenskonto für dieses Darlehen erfolgen da die zu vorige ein KfW-Konto war.Aus Bequemlichkeit der Bank oder wie auch immer hat dieser kein neues Konto hierfür eröffnet sondern lässt diese weiter auf dem KfW-Konto laufen.Könnte ich nun kündigen?

  • Jung 26. Juli 2020, 17:07

    Hallo,
    laut meiner Bank kann ich frühestens ab dem 01.08.2020 kündigen. Da der 01.08.2020 aber ein Samstag ist , muss ich dann die Kündigung zum 03.08.2020 aussprechen ? Oder kann ich zum 01.08.2020 kündigen und am 01.08.2020 per Einschreiben der Bank die Kündigung zu kommen lassen?
    Vielen Dank

  • Patrick 2. Juli 2020, 9:31

    Vllt ließt man das ja sogar noch.
    Ich bin kurz davor einen Kredit mit 30Jahren Laufzeit abzuschließen. Zinsbindung ebenfalls 30Jahre. Das Recht nach 10 Jahren zu kündigen werde ich aller Wahrscheinlichkeit nicht wahrnehmen. Jetzt die Frage. Gilt das Recht AB dem 10 Jahr und dann unbegrenzt bis in die Zukunft? oder ist es auf das eine Jahr begrenzt? Letzteres würde ja dann bedeuten, dass ich nach Ablauf der 10Jahres Chance keine Möglichkeit mehr hätte kostenfrei aus dem Vertrag auszusteigen.
    Was ist hier korrekt?
    Vielen Dank schonmal im vorraus.

  • David 28. Juni 2020, 10:17

    Hallo,

    nach Ablauf der 10 Jahre und Einhaltung der Kündigungsfrist von 6 Monaten ist nach meinem Verständnis nicht nur eine vollständige, sondern auch eine teilweise Kündigung und damit Rückzahlung des Darlehens möglich.

    Beispiel: Von 200 TEUR kündige ich nur 80 TEUR nach 11 Jahren Laufzeit.

    Handelt es sich hierbei um eine Vertragsänderung, sodass ab dann wieder 10 Jahre Wartezeit beginnen?
    Oder könnte ich im Jahr 13 dann nochmals kündigen und zB die gesamte Restschuld von ca. 70-100 TEUR ohne VFE zurückzahlen?

    Vielen Dank für eine Rückmeldung.

  • Bernhard 13. April 2020, 12:20

    Hallo,
    ich hatte im Februar 2011 drei Darlehensverträge abgeschlossen, einen mit 15-Jähriger Zinsbindungsfrist (147.000 Euro) und zwei mit 10-jähriger Zinsbindungsfrist (100.000 Euro sowie 63.000 Euro). Vollauszahlung aller drei Darlehen war zum 01.04.2011. Weiter oben hatte ich gelesen hatte, dass bei einer Veränderung der Sicherheiten (z.B. Veränderung Grundschuldeintragung) die 10-Jahresfrist zur Kündigung des 15-jährigen Darlehens neu beginnen kann.
    Die Summe aller drei Darlehen zusammen betrug 310.000 Euro und wurde durch eine Grundschuld von 310.000 Euro im Grundbuch eingetragen.
    Zum 01.04.2021 sollen die beiden Darlehen mit 10-Jähriger Zinsbindung von einer anderen Bank abgelöst und hierzu eine entsprechende Teilabtretung der Grundschuld stattfinden. Das dritte Darlehen mit 15-jähriger Zinsbindung will ich zum 2.10.2021 gemäß §489BGB kündigen. Ist das möglich, obwohl sich die Grundschuldeintragung durch die Teilabtretungen ändern wird?. Das Darlehen selbst ist ja durch die verbleibende Grundschuld immer noch genügend abgesichert.

  • Susann 4. April 2020, 16:13

    Hallo,
    ich habe eine Frage bezüglich der Vorfälligkeitszinsen bzw. der Kündigung nach 10 Jahren gem. BGB.
    Und zwar habe ich 2007 einen Immobilienkredit abgeschlossen mit (komplett) Auszahlung im Juli 2008. Im Jahr 2016 kam es auf Grund der fehlerhaften Widerrufsbelehrung in meinem Vertrag zu einem Vergleich zwischen der Bank und mir, welchen ich angenommen habe. Nun meine Frage, kann ich jetzt trotzdem kündigen oder laufen die 10 Jahre ab 2016 jetzt neu? Es war ja nicht mein Verschulden, sondern Verschulden der Bank. Im Vergleichsangebot steht auch, alle anderen Vertragspunkte bleiben von diesem Vergleich unberührt.
    Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
    Susann

  • Jockel 8. März 2020, 13:01

    Hallo,
    die Vollauszahlung haben wir am 17.06.2011 erhalten. Darauf bezogen habe ich eine Frage zur genauen Formulierung der Kündigung. Ist es richtig, dass die Kündigung dann am 18.06.2021 (2 bis 3 Tage vorher abschicken) beim Kreditgeber vorliegen sollte und die Kündigung folgendermaßen formuliert werden sollte?

    ….Hiermit kündigen wir unseren Darlehensvertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum 18.12.2020 gemäß §489 BGB….

    Oder muss da stehen…mit einer Frist von 6 Monaten zum 18.06.2021 ????

    Da das für uns leider nicht verständlich ist, würden wir uns über eine Antwort freuen.
    Vielen Dank

  • Ulrich 30. Januar 2020, 17:42

    Guten Tag,
    wir haben 2001 eine Hypothek abgeschlossen. Erste Zinsbindung 10 Jahre, 2 Zinsbindung 5 Jahre und die Letzte noch 8 Jahre. Ich habe nach 3,5 Jahren in der 2. Zinsbindung einen Vorwardzins genommen, der dann gültig wurde ab der 3 (8 Jahre ) Zinsbindung.
    Verstehe ich das Richtig ich komme ohne Vorfälligkeit nicht aus dem Vertrag, wir wollten die Wohnung bezahlen nicht umfinanzieren.
    MfG
    Ulrich

  • Heiner 27. Januar 2020, 17:28

    Hallo,
    wir haben einen Vertrag 2004 abgeschlossen der von Bank nach 10 Jahren (2014) bei einer neuen zinsbindung für weitere zehn abgeschlossen.
    Kann ich diesen kundigen? Fällt da ein Vorfälligkeitsentschädigung an? Wenn ja wie hoch ist diese? Oder kann ich diese Verträge gar nicht kündigen? Vielen herzlichen Dank für ihre mühen. Beste Grüße Heiner

  • Y. 23. Januar 2020, 22:44

    Hallo,
    Ich hatte bei meiner Bank am 28.10.2011 die Anschlussfinanzierung unterschrieben.
    Kann ich somit nach §489 zum 29.04.2022 von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen??
    Vielen Dank im Voraus!

  • Adel 11. Januar 2020, 23:18

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bin auf eure Ratschläge eingewiesen!
    Ich besitze eine Immobilie, welche ich seit 2006 baufinanziere.
    2016 habe ich leider vergessen mir günstigere Banken zu suchen und ein günstigeres Zinsen mir zu legen und weiter finanzieren.
    Nun haben die Herrschaften meinen Vertrag bis 2030 festgeschrieben
    Gibt es eine Möglichkeit rechtzeitig aus dem Vertrag rauszukommen?
    Ich würde gerne zu einer anderen Bank gehen und weiter umschulden ich zahle aktuell sehr teuer Zinsen.

    Vielen Dank im Voraus

  • Wilhelm 9. Januar 2020, 21:41

    Ich habe ein Darlehen nach $ 489 BGB zum 30.04.2021 gekündigt. Die Versicherung bestätigt mir zwar die Kündigung allerdings erst zum 01.12.2021. Die letzte Auszahlung war zwar am 04.10.2010 aber für einen Teilbetrag wurde am 01.06.2011 ein Darlehensverzicht mit Vorfälligkeitsentschädigung vereinbart. Lt. Versicherung ist dieser Termin somit der Starttermin für die 10-Jahresfrist. Allerdings hat mir die Versicherung nach diesem Termin, konkret am 06.06.2011 nochmals das außerordentliche Kündigungsrecht nach § 489 BGB mit folgendem Text bestätigt:
    Gemäß § 489 BGB haben Sie für dieses Darlehen ein außerordentliches Kündigungsrecht nach Ablauf von 10 JAHREN nach der letzten Auszahlung zuzüglich sechs Monate Kündigungsfrist.
    Diese Aussage lässt keine Zweifel offen und ist für mich eindeutig, die letzte Auszahlung war am 04.10.2010 und somit dürfte spätestens am 31.10.20 zum 30.04.2021 mein Sonderkündigungsrecht rechtswirksam sein. Ansonsten fühle ich mich nicht richtig aufgeklärt und würde mit arglistischer Täuschung argumentieren.
    Gibt es zu dem Fall eine eindeutige Rechtssprechung?
    Danke und Gruß
    Wilhelm

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