Umschuldung: Teuren Kredit ablösen, Zinsen sparen

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 19. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 10 Minuten

Eine Umschuldung ist ein Verfahren, das vom Darlehensnehmer vor Ablauf eines Darlehens in Anspruch genommen werden kann. Vorrangig geht es darum, den bestehenden Kredit vor Ablauf der Vertragslaufzeit zu kündigen und einen neuen, günstigeren Kredit abzuschließen. Dabei ist der Grund für eine Umschuldung die Inanspruchnahme besserer Darlehenskonditionen, wie günstigerer Zinsen.

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Kurz & knapp: Informationen zur Umschuldung für Schnellleser

Was ist eine Umschuldung?

Bei der Umschuldung können Kreditnehmer ihre Bank wechseln und den neuen Vertrag bei einem anderen Kreditinstitut aufnehmen. Dabei können auch mehrere Kredite vereinigt werden, z. B. der Baukredit und sonstige Darlehen. Bei der Umschuldung selbst wird ein völlig neuer Darlehensvertrag ausgehandelt, bevor der vorherige Kredit vollständig abbezahlt wurde. Dafür muss der alte Vertrag gekündigt werden. Banken fordern in diesem Fall aufgrund der entgangenen Gewinne eine Vorfälligkeitsentschädigung ein.

Müssen Sie die Vorfälligkeitsentschädigung bei einer Umschuldung zahlen?

Nicht immer muss den Forderungen nach einer Vorfälligkeitsentschädigung nachgekommen werden. Eine Umschuldung ohne Vorfälligkeit ist dann möglich, wenn die Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprach oder wenn Sie 10 Jahre nach vollständiger Auszahlung der Kreditsumme umschulden.

Lohnt sich eine Umschuldung trotz Vorfälligkeitsentschädigung?

Mit dem Vorfälligkeitsentschädigungsrechner können Kreditnehmer verschiedene finanzielle Szenarien vergleichen und so ermitteln, ob sich die Kündigung des bisherigen Darlehensvertrages trotz einer Vorfälligkeitsentschädigung lohnt und somit die Umschuldung eine ernstzunehmende Alternative darstellt.

Ist es möglich, die Vorfälligkeitsentschädigung von der Steuer abzusetzen?

Unter bestimmten Umständen können Kreditnehmer die bei einer Umschuldung entstandenen Vorfälligkeitszahlungen als Werbungskosten steuerlich absetzen.

Was muss ich bei einer Umschuldung beachten?

Achten Sie darauf, dass bei der Umschuldung die Zinsen für den neuen Kredit unter denen für den alten liegen. Vergessen Sie außerdem nicht, dass zusätzlich eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen kann. Diese kann die Zinsersparnis schnell übersteigen. Kündigen Sie den alten Kreditvertrag außerdem erst dann, wenn Sie eine Bestätigung der neuen Bank darüber erhalten haben, dass sie das neue Darlehen bewilligt. Mehr dazu lesen Sie hier.

Weiterführende Artikel zur Umschuldung

Wie funktioniert eine Umschuldung?

Vorteil bei der Umschuldung: Neue Kredite bieten häufig niedrigere Zinsen.
Vorteil bei der Umschuldung: Neue Kredite bieten häufig niedrigere Zinsen.

Was ist eine Umschuldung? Laut Definition ist dies die Ablösung eines alten Kredites durch einen neuen. Sie kündigen den alten Vertrag, was dazu führt, dass Sie die ausstehende Restsumme auf einen Schlag zurückzahlen müssen. Dazu verwenden Sie das Geld, welches Sie durch den neuen Kredit erhalten. Diesen zahlen Sie dann monatlich ab.

Was bringt nun eine Umschuldung? Grundsätzlich soll sie für einen finanziellen Vorteil sorgen. Das ist dann der Fall, wenn die Zinsen für das neue Darlehen niedriger sind als für das alte. Sie können also durch das kluge Umschulden von einem Kredit bares Geld sparen.

Häufig werden Umschuldungskredite auch genutzt, um mehrere Kredite zu einem einzigen zusammenzufassen. Mehrere laufende Verträge werden dabei abgelöst und der Kreditnehmer muss nur noch ein Darlehen abzahlen. Das sorgt für mehr Übersicht.

Wie lange dauert die Umschuldung? Haben Sie bei der betreffenden Bank alle nötigen Unterlagen eingereicht, dauert es in der Regel einige Tage, bis diese vollständig geprüft werden. In der Regel müssen Sie bis zu einer Woche auf eine Antwort warten. Erst wenn die Bestätigung vorliegt, sollten Sie den alten Kredit kündigen. Dan kann die tatsächliche Umschuldung durchgeführt werden und der alte Kredit wird komplett abbezahlt.

Wann ist es möglich, eine Kreditumschuldung durchzuführen?

Möchten Sie Ihren Dispo-, Raten- oder Autokredit umschulden? In diesem Fall haben Sie gute Karten, denn eine Kündigung des Vertrages ist ohne Angabe von Gründen möglich. In der Regel müssen Sie dabei auch keine Kündigungsfrist einhalten, zumindest wenn es sich um einen Dispokredit handelt oder wenn Sie einen Ratenkredit umschulden möchten, der nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurde.

Sie sollten auf keinen Fall zu schnell handeln und einen neuen Kreditvertrag zur Umschuldung unterschreiben, bevor Sie nicht eine Bestätigung über die Kündigung des alten Darlehens erhalten haben. Beachten Sie: Es kann dazu kommen, dass die alte Bank verweigert, eine Umschuldung zuzulassen, weil eine Kündigung nicht möglich ist. Nehmen Sie dann den neuen Kredit nicht in Anspruch, kann die neue Bank eine sogenannte Nichtabnahmegebühr verlangen.

Sonderfall: Baufinanzierung umschulden

Baufinanzierung umschulden ohne Vorfälligkeitsentschädigung: Nach 10 Jahren ist dies möglich.
Baufinanzierung umschulden ohne Vorfälligkeitsentschädigung: Nach 10 Jahren ist dies möglich.

Möchten Sie einen Immobilienkredit umschulden, gelten andere Regeln als beispielsweise für herkömmliche Raten- oder Autokredite. Hier müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, damit Sie vorzeitig aus dem Darlegen aussteigen können.

Sie können in den folgenden Fällen einen Hauskredit umschulden:

  • Eine Umschuldung ist möglich, wenn die vertraglich festgelegte Zinsbindungsfrist abgelaufen ist.
  • Sie können den Baukredit außerdem umschulden, wenn zehn Jahre seit der vollständigen Auszahlung der Darlehenssumme vergangen sind.
  • Des Weiteren können Sie vorzeitig kündigen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse haben. Das liegt etwa dann vor, wenn Sie die Immobilie verkaufen.

Achtung, Stolperfalle: Vergessen Sie die Vorfälligkeitsentschädigung nicht!

Wir haben also geklärt, in welchen Fällen Sie einen Kredit vorzeitig kündigen können, um eine Umschuldung durchführen zu können. Doch ein weiterer wichtiger Punkt ist zu beachten, wenn Sie Ihr altes Darlehen mit einem neuen ablösen möchten: die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung.

Zahlen Sie einen Kredit vorzeitig zurück, dann entgehen der betreffenden Bank Zinsgewinne. Um diese auszugleichen, müssen Kreditnehmer eine Art Strafzahlung leisten, um den Verlust der Bank auszugleichen. Dabei handelt es sich um die Vorfälligkeitsentschädigung.

Diese darf bei Verbraucherdarlehen, also beispielsweise Ratenkrediten, maximal 1,0 Prozent der vorzeitig zurückgezahlten Summe betragen. Beträgt die Restlaufzeit des Kredites weniger als ein Jahr, dann sind es höchstens 0,5 Prozent dieser Summe.

Bei Darlehen, die grundpfandrechtlich gesichert sind, verhält es sich jedoch anders. In der Regel ist dies bei Immobilienfinanzierungen der Fall. Hier sieht der Gesetzgeber keine feste Grenze vor. Entweder wird die Vorfälligkeitsentschädigung, die bei der Umschuldung verlangt wird, nach der Aktiv-Aktiv- oder der Aktiv-Passiv-Methode berechnet.

Gerade bei Baudarlehen kann die Vorfälligkeitsentschädigung sehr hoch ausfallen. Möchten Sie Ihr Darlehen umschulden, sollten Sie dies nicht außer Acht lassen. Das Vorfälligkeitsentgelt kann nämlich leicht höher ausfallen als die Zinsersparnis beim neuen Kredit. Damit würde Ihnen die Umschuldung keinen finanziellen Vorteil bringen.

Umschulden ohne Vorfälligkeitsentschädigung: Wann ist das möglich?

Umschulden - aber wie? Bei Fragen kann Ihnen ein Experte weiterhelfen.
Umschulden – aber wie? Bei Fragen kann Ihnen ein Experte weiterhelfen.

Die Vorfälligkeitsentschädigung kann eine beträchtliche Summe sein. Vor diesem Hintergrund ist es verständlich, dass sich viele Darlehensnehmer fragen, wann ein Umschulden ohne Vorfälligkeit möglich ist.

Die gute Nachricht lautet: In bestimmten Fällen ist dies tatsächlich möglich, und zwar entweder

  • nach Ablauf von zehn Jahren, auch wenn die Zinsbindungsfrist noch nicht abgelaufen ist, oder
  • wenn die Vertragsunterlagen eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthalten.

Umfinanzierung von Haus & Co.: Keine Vorfälligkeitsentschädigung nach Ablauf von zehn Jahren

Grundsätzlich sollten Sie sich merken, dass Sie einen Kredit vorzeitig ablösen können, ohne dass die Vorfälligkeitsentschädigung anfällt, wenn seit der vollständigen Auszahlung der Kreditsumme zehn Jahre vergangen sind.

Die gesetzliche Grundlage dafür findet sich in § 489 Abs. 1 Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), welcher Darlehensnehmern ein Sonderkündigungsrecht gewährt.

„Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag mit gebundenem Sollzinssatz ganz oder teilweise kündigen, […] in jedem Fall nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten; wird nach dem Empfang des Darlehens eine neue Vereinbarung über die Zeit der Rückzahlung oder den Sollzinssatz getroffen, so tritt der Zeitpunkt dieser Vereinbarung an die Stelle des Zeitpunkts des Empfangs.“

Nach zehn Jahren ist also die Umschuldung vom Haus ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Gleiches gilt auch für andere Kredite.

Umfinanzierung: Neues Darlehen ohne Vorfälligkeit bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung

Es wird keine Vorfälligkeitsentschädigung bei einer Umschuldung fällig, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
Es wird keine Vorfälligkeitsentschädigung bei einer Umschuldung fällig, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.

Ein Kreditvertrag muss eine sogenannte Widerrufsbelehrung beinhalten. Diese teilt dem Kreditnehmer mit, wie und bis wann er den Abschluss des Vertrages widerrufen kann. Häufig sind die verwendeten Widerrufsbelehrungen jedoch fehlerhaft, weil nötige Angaben nicht gemacht werden oder nur schwer zu verstehen sind.

Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung beginnt die eigentlich zu beachtende 14-tägige Widerrufsfrist gar nicht erst.

Kreditnehmer können aus diesem Grund auch noch Monate oder Jahre später den alten Kredit kündigen und eine Umschuldung durchführen. Das wichtigste dabei: In diesem Fall darf die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.

Laien können in der Regel nur schwer einschätzen, ob die Widerrufsbelehrung in ihren Unterlagen Fehler aufweist. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht oder ein Berater einer Verbraucherzentrale kann den Vertrag prüfen und Ihnen wichtige Informationen zur Verfügung stellen.

Wann lohnt sich nun die Umschuldung?

Unter gewissen Voraussetzungen können Sie also einen Kredit umschulden. Wie sinnvoll ist das aber? Grundsätzlich lohnt sich eine Umschuldung nur dann, wenn Sie durch diesen Schritt Geld sparen. Gerade in der aktuellen Niedrigzinsphase kann es empfehlenswert sein, einen alten Kredit mit hohem Zinssatz mit einem neuen abzulösen, für den Sie viel niedrigere Zinsen zahlen müssen.

Zu vergessen ist dabei jedoch nicht die bereits von uns erwähnte Vorfälligkeitsentschädigung. Diese müssen Sie meist zahlen, wenn es sich um ein Umschulden vor Ablauf der Zinsbindung bzw. vor Ablauf der vertraglich festgelegten Laufzeit handelt.

Planen Sie die Umschuldung von einem Darlehen, dann sollten Sie zunächst ermitteln, wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung ausfallen wird. Einen Anhaltspunkt kann Ihnen ein Vorfälligkeitsentschädigungsrechner geben.

Ermitteln Sie anschließend, wie hoch die Gesamtkosten für den alten Kredit ausfallen. Nun müssen Sie noch berechnen, wie viel Geld Sie insgesamt für den neuen Kredit ausgeben. Addieren Sie zu der letzten Summe die voraussichtliche Vorfälligkeitsentschädigung.

Ist die Summe aus den Kosten für den neuen Kredit und der Vorfälligkeitsentschädigung geringer als der Betrag, den Sie für den alten Kredit ausgeben müssten? Dann sollte die Umschuldung vom Kredit für Sie lohnenswert sein.

Kredit umschulden bei gleicher Bank: Ist das möglich?

Eine Umschuldung bei der gleichen Bank ist rein theoretisch möglich.
Eine Umschuldung bei der gleichen Bank ist rein theoretisch möglich.

Darlehensnehmer, die sich für einen höheren Kredit entscheiden, müssen sich überlegen, ob sie bei Ihrem bisherigen Darlehensgeber bleiben wollen. Stellt sich nach dem Einholen von Informationen über die aktuellen Darlehenszinsen heraus, dass der aktuelle Darlehensgeber noch immer die besten Konditionen zur Verfügung stellt, steht der Fortsetzung des Finanzverhältnisses häufig nichts im Weg.

Wichtig zu wissen: Auch bei der Umschuldung bei ein und demselben Darlehensgeber kann die Vorfälligkeitsentschädigung fällig werden – es sei denn, Sie können sich mit Ihrem Darlehensgeber darauf einigen, dass die Vorfälligkeit im Sinne der Kulanz entfällt. Lassen Sie es auf einen Versuch ankommen und sprechen Sie den Darlehensgeber mit der Bitte um Wegfallen der Vorfälligkeit an.

Sollte ihre Bank nicht einlenken, haben Sie die Möglichkeit, den Darlehensvertrag zu prüfen. Hierbei liegt das Augenmerk auf dem Abschnitt zum Widerrufsrecht. Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft formuliert, können Sie Ihr Recht auf Widerruf des Vertrags jederzeit in Anspruch nehmen. In diesem Fall entfällt die Forderung nach der Vorfälligkeit.

Ist eine Umschuldung trotz schlechter SCHUFA-Auskunft möglich?

Möchten Sie ein Umschuldungsdarlehen aufnehmen, ist dies nicht ohne Weiteres möglich. Einen Kredit zur Umschuldung vergeben Banken nur dann, wenn sie sichergehen kann, dass der Kreditnehmer auch dazu in der Lage ist, die aufgenommene Summe plus Zinsen zurückzahlen zu können.

In der Regel überprüft die Bank deshalb vor der Umschuldung, wie hoch das Einkommen der betreffenden Person ist und welche fixen Ausgaben sie hat – dazu zählen unter anderem Miete, andere Kredite und ähnliches.

Zusätzlich holen die meisten Banken Informationen von der SCHUFA ein. Diese Wirtschaftsauskunftei speichert Daten über das Zahlungsverhalten von Personen. Auf Grundlage dieser Informationen ermittelt das Unternehmen, ob davon auszugehen ist, dass der Kreditnehmer in Zukunft seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommt.

Einen Kredit für die Umschuldung zu erhalten, wenn eine negative SCHUFA-Auskunft vorliegt, ist daher bei vielen Banken eher schwierig. Es gibt jedoch sogenannte Kreditvermittler, welche damit werben, Kredite zu vergeben, ohne zuvor eine Anfrage bei der SCHUFA zu stellen.

Dabei sollten Sie jedoch beachten, dass Sie als Kreditnehmer in diesem Fall ein regelmäßiges und ausreichend hohes Einkommen nachweisen müssen. Aufgrund der niedrigeren Sicherheit müssen Sie außerdem damit rechnen, dass die Zinsen höher ausfallen als bei einem Darlehen mit vorheriger SCHUFA-Abfrage.

Aus diesem Grund sollten Sie vor der Kreditaufnahme genau prüfen, ob die Umschuldung tatsächlich sinnvoll ist und Ihnen einen finanziellen Vorteil bietet.

Umschuldung von Schulden: Ist das eine sinnvolle Idee?

Die Umschuldung von Schulden bringt nicht in jedem Fall den gewünschten Erfolg.
Die Umschuldung von Schulden bringt nicht in jedem Fall den gewünschten Erfolg.

Kredite und Ratenzahlungen laden Verbraucher dazu ein, Dinge zu kaufen, die sie sich zum aktuellen Zeitpunkt eigentlich nicht leisten können. Doch kann die Person die offenen Beträge nicht pünktlich abbezahlen, häufen sich Schulden an.

Zu einer Überschuldung kann es unter anderem nach dem Verlust des Arbeitsplatzes oder dem Tod des Partners kommen. Doch auch ein nicht an das Einkommen angepasste Konsumverhalten kann dazu führen, dass offene Forderungen nicht mehr beglichen werden können.

Könnte eine Umschuldung einen Ausweg aus der finanziellen Notlage darstellen? Mit dem Geld aus einem Kredit können Schuldner ihre Schulden sofort abbezahlen. Hatten sie zuvor unter Umständen mehrere Gläubiger, bleibt dann nur noch der Kreditgeber übrig, an den sie regelmäßig Ratenzahlungen leisten müssen. Das hilft dabei, mehr Übersicht über die eigene finanzielle Situation zu erhalten.

Zu beachten ist dabei jedoch auch Folgendes: Durch die Umschuldung verschwinden die Schulden nicht. Sie sind nur zu einem anderen Gläubiger – nämlich der Bank – gewandert. Und dort muss der Schuldner für seinen Kredit zusätzlich Zinsen zahlen. Es entstehen also weitere Kosten durch die Umschuldung.

Doch können Personen überhaupt Schulden umschulden trotz schlechter SCHUFA-Auskunft? Bevor eine Bank einen Kredit vergibt, prüft sie in der Regel die Kreditwürdigkeit des Antragstellers. In der Regel wird dafür auch eine SCHUFA-Auskunft eingeholt. Bei einer schlechten Bonität sieht die Bank in vielen Fällen davon ab, einen Kredit zu vergeben. Es gibt einige Anbieter, welche Kredite ohne SCHUFA-Abfrage anbieten. Dabei sollten Verbraucher jedoch darauf achten, dass es sich um einen seriösen Darlehensgeber handelt.

Dispokredit umschulden: Schulden Rate für Rate abbauen

Wenn Sie gut durchdacht vorgehen, können Sie mit der Umschuldung bares Geld sparen.
Wenn Sie gut durchdacht vorgehen, können Sie mit der Umschuldung bares Geld sparen.

Ein Dispositionskredit – auch kurz Dispokredit oder Dispo genannt – ermöglicht es Bankkunden, mehr Geld von ihrem Konto abzuheben, als tatsächlich darauf vorhanden ist. Sie können ihr Kontoguthaben damit überziehen und rutschen ins Minus. Geht ein ausreichend hoher Betrag ein, ist das Konto dann wieder ausgeglichen.

Bei einem kurzfristigen finanziellen Engpass kann diese Art von Kredit durchaus nützlich sein. Problematisch wird es jedoch, wenn der Dispo für einen längeren Zeitraum nicht ausgeglichen wird. Solange sich der Kontobesitzer im Minus befindet, muss er auch Zinsen zahlen. Und die sind beim Dispokredit um einiges höher als beispielsweise bei einem Ratenkredit – bei manchen Banken können es bis zu 15 Prozent sein.

Die offene Summe steigt damit immer weiter an und damit das Risiko, den Dispo irgendwann gar nicht mehr abzahlen zu können. Ein Ausweg kann eine Umschuldung sein. Doch wie können Sie einen Dispo umschulden?

Die gängigste Lösung besteht darin, einen Ratenkredit aufzunehmen. Mit der Ihnen zur Verfügung gestellten Summe können Sie Ihr Konto auf einen Schlag wieder ins Plus bringen. Den Umschuldungskredit zahlen Sie dann mit monatlichen Raten ab.

Der große Vorteil dabei: Wie wir bereits erwähnt haben, sind die Zinsen für einen Ratenkredit in der Regel um einiges niedriger als für den Dispo. So zahlen Sie durch die Umschuldung insgesamt weniger Geld.

Quellen und weiterführende Links

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Meike Z.

Meike unterstützt seit 2016 die Redaktion von vorfaelligkeitsentschaedigung.net. Zuvor hat sie ihren Masterabschluss im Fach Linguistik erworben. Sie befasst sich vor allem mit Krediten und gibt Tipps zur Geldanlage.

{ 12 comments… Kommentar einfügen }
  • K. 9. Juli 2019, 9:12

    Bei unserem Hausbau sind nun neue Bauvorhaben dazugekommen. Die zuvor kalkulierten Kosten werden leider überschritten. Danke für den Tipp, den Hauskredit umzuschulden. Ich werde mich mit meinem bisherigen Darlehensgeber auseinandersetzen und eine Umschuldung besprechen.

  • peperere 30. Mai 2017, 14:17

    Hallo, wir haben nach 10 Jahren zwecks Umschuldung mehrere Gespräche mit der Bank geführt und sodann die Bank zugunsten besserer Konditionen gewechselt. Es sollte alles unproblematisch laufen, nun blockiert die alte Bank bei sämtlichen Formalitäten, z.B. bei der Umschreibung der eingetragenen Sicherheiten usw. und der Ablösung des alten Darlehensvertrages; der neue Darlehensvertrag/Bereitstellung/neue Zinsen laufen im Grunde, doch durch die Blockade verzögert sich jetzt die Umschuldung/Ablösung des alten Darlehens, somit entstehen dort auch noch Zinsen für das alte Darlehen. Meine Frage ist, wer jetzt für die dadurch unnötigerweise entstehende Zinsdoppelbelastung aufkommt, gibt es Regressmöglichkeiten? Welche und wie geht man dann am besten vor?
    Im Voraus vielen Dank.
    peperere

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net 31. Mai 2017, 14:26

      Hallo,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Leider ist es und nicht erlaubt, Rechtsberatungen anzubieten – dies vermag nur ein Rechtsanwalt.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  • Schmidt 23. Mai 2016, 23:49

    Hallo, wir haben unsere Baufinanzierung bei Sparda-Bank, und würden gerne umschulden , aber unsere Bank erlaubt uns das nicht, nur für ein Hausverkauf mit Vorfälligkeitentschädigung (20.000 Euro), würden die uns aus dem Vertrag raus lasen. Dürfen die das ? Unsere Kredit läuft noch ca.4,5 Jahre und wir haben schon lange Probleme mit Raten.
    Viele Grüße…
    Danke…

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net 26. Mai 2016, 8:51

      Hallo,

      in der Tat kann Ihre Bank eine Kündigung verweigern, wenn diese nicht aus berechtigten Gründen gemäß § 490 BGB erfolgt – ein Verkauf wäre ein solcher Grund, eine Umschuldung hingegen nicht.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  • Skoko 30. April 2016, 19:43

    Hallo, wer ist in meinen Fall der Fachmann, ich habe eine Immobilie gekauft und möchte jetzt Umschulden. Grüße marija

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net 2. Mai 2016, 9:58

      Hallo,

      eine Verbraucherzentrale oder eine Anwalt für Finanzrecht kann Ihnen hier sicherlich weiterhelfen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  • Peter 18. März 2016, 13:51

    Hallo,
    wenn ich die Höhe meiner Darlehensraten innerhalb der bisherigen Laufzeit etwas niedriger gesetzt habe, zählt das dann auch als Veränderung, die das Zählen der 10 Jahre von vorn beginnen lässt? Bei mir wären die 10 Jahre nämlich jetzt um. Müsste ich allerdings ab dem Zeitpunkt der neuen Raten nochmal neu zählen, wären erst 7 Jahre um. Gibt es da Ausnahmeregelungen oder muss ich im schlimmsten Falle wirklich noch 3 Jahre warten?

    Grüße
    Peter

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net 24. März 2016, 10:17

      Hallo Peter,

      dies sollte in der Tat als Änderung des Vertrages gelten. Eine Nachfrage bei der Bank kann Ihnen hier Klarheit verschaffen.

      Vorfaelligkeitsentschadigung.net

  • Sören 17. März 2016, 17:41

    Hallo, ich finde die Seite echt klasse! Ihr habt Recht, dass eine Umschuldung oft eine wirklich große Hilfe ist, bei mir war es genauso. Ich hatte immer mit viel zu hohen Zinsen zu kämpfen und bin aus dem Teufelskreis einfach nicht rausgekommen. Die eigentliche Summe konnte ich kaum zurückzahlen. Irgendwann hat es mir dann gereicht und dann habe ich einige Anbieter miteinander verglichen und dann umgeschuldet. Im Laufe der zeit konnte ich schon einiges begleichen und wahrscheinlich brauche ich nur noch ein halbes Jahr, bis ich die Schulden endlich los bin. kann es nur empfehlen!!

  • Hanni 16. März 2016, 18:24

    Guten Tag,

    da die ganze Problematik der Vorfälligkeitsentschädigung und der Umschuldung doch recht kompliziert ist, frage ich hier lieber noch einmal nach: Mein Darlehen läuft nun seit etwa 11 Jahren und ich bin mit den Konditionen eigentlich noch nie so richtig zufrieden gewesen (überstürzte Entscheidung damals). Ist es denn wirklich ohne Weiteres möglich, eine Umschuldung vorzunehmen?

    Beste Grüße, Hanni

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net 17. März 2016, 9:41

      Hallo Hanni,

      nach zehn Jahren haben Sie das Recht, Ihren Kredit zu kündigen. Dabei müssen Sie die Kündigungsfrist von sechs Monaten beachten. Hinzu kommt, dass diese Regelung nur gilt, wenn Sie innerhalb dieser zehn Jahre keine Änderungen oder Nachverhandlungen vorgenommen haben. Ansonsten beginnt die Zehnjahresfrist zum Zeitpunkt der letzten Änderung.

      Vorfaelligkeitsentschadigung.net

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