Abschlussgebühr beim Bausparvertrag: Einzelheiten und Details

Von Bernd V.

Letzte Aktualisierung am: 28. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Für einen Bausparvertrag ist eine Abschlussgebühr fällig.
Für einen Bausparvertrag ist eine Abschlussgebühr fällig.

Eine sogenannte „Abschlussgebühr“ besiegelt einen Bausparvertrag. Mit dieser Zahlung wird der Vertrag gültig und Hausbauer in spe können mit dem eifrigen Sparen beginnen.

Denn ein Bausparvertrag besteht aus zwei verschiedenen Phasen: Bevor Bausparer ein Darlehen gewährt bekommen, müssen sie ein gewisses Eigenkapital ansammeln.

Doch warum müssen Bausparer die Abschlussgebühr überhaupt bezahlen? Wie hoch ist dieser Betrag?

Im folgenden Ratgeber erfahren Sie, welche Bedingungen in Sachen Abschlussgebühr beim Bausparen gelten, wie teuer die Zahlung werden kann und ob Sie den Betrag von Ihrer Bausparkasse zurückfordern können.

Kurz & knapp: Informationen zur Abschlussgebühr beim Bausparvertrag für Schnellleser

Wie hoch sind die Abschlussgebühren bei einem Bausparvertrag?

Die Höhe der Abschlussgebühr variiert je nach Bausparsumme. Die Abschlussgebühr eines Bausparvertrags liegt üblicherweise zwischen 1 und 1,6 % dieser Summe.

Kann ich die Abschlussgebühren bei Bausparverträgen zurückfordern?

Der BGH entschied, dass die Abschlussgebühr beim Bausparen zulässig ist. Sie können gezahlte Gebühren also nicht zurückfordern. Vermieter können den Betrag allerdings unter Umständen von der Steuer absetzen.

Wann gibt es die Abschlussgebühr beim Bausparvertrag zurück?

Sie erhalten diese nur zurück, wenn Sie den Bausparvertrag widerrufen.

Wie sieht es mit weiteren Gebühren aus?

Neben der Abschlussgebühr verlangen Bausparkassen oftmals auch eine sogenannte „Darlehensgebühr“ – diese ist unzulässig und kann zurückgefordert werden. Ein Anwalt kann Sie ggf. dabei unterstützen.

Wann zahlt man die Abschlussgebühr?

Sie zahlen die Abschlussgebühr – wie der Name verrät – bei Abschluss des Vertrags. Sie müssen diese kurz nach Unterzeichnung der Vertragsunterlagen zahlen. Beachten Sie: Kündigen Sie den Bausparvertrag, erhalten Sie die Abschlussgebühr nicht zurück.

Bestimmungen zu Abschlussgebühren für Bausparverträge

Bei der Aufnahme von Bausparverträgen entsteht Bausparkassen ein gewisser Bearbeitungsaufwand. Die daraus resultierenden Kosten sind von den Kunden in Form der Abschlussgebühr zu erstatten.

Die Abschlussgebühr ist beim Bausparvertrag gleich zu Beginn zu bezahlen.
Die Abschlussgebühr ist beim Bausparvertrag gleich zu Beginn zu bezahlen.

Die Höhe der Abschlussgebühren richtet sich bei Bausparverträgen nach der Bausparsumme. In der Regel verlangen Banken ca. 1 bis 1,6 % als Gebühr. Benötigen Sie beispielsweise eine Summe von 350.000 Euro, beträgt die Abschlussgebühr bei einem Prozentsatz von 1,2 % satte 4.200 Euro.

Da Bausparkassen in der Regel wenig Zinsen auf das eingesparte Kapital gewähren, wird die Bausparphase für den Kunden aufgrund der Abschlussgebühr oftmals zum Minusgeschäft.

Fällig werden die Gebühren – der Name lässt es vermuten – zum Abschluss des Vertrags. In der Regel erteilen Bausparer Ihrer Bank bei der Unterschrift des Vertrags ein Lastschriftmandat über die entsprechende Summe.

Achtung: Manche Bausparkasse verlangen deutlich höhere Gebühren. Bis zu 3 % der Bausparsumme werden mitunter gefordert. Überprüfen Sie Ihren Vertrag diesbezüglich, bevor Sie ihn unterschreiben. Allein ein zusätzliches Prozent kann einen Unterschied von mehreren hundert Euro bedeuten.

Wann erhalten Sie die Abschlussgebühr von Ihrem Bausparvertrag zurück?

Die Rechtmäßigkeit der Abschlussgebühr beim Bausparvertrag wurde von Bausparern schon mehrfach angezweifelt. Mehrere Gerichte befassten sich infolgedessen mit dem Thema. 2010 entschied das oberste Gericht Deutschlands – der Bundesgerichtshof (BGH) -, dass die Abschlussgebühr zulässig ist.

Als Begründung hält der BGH fest:

Die Abschlussgebühr sei Teil des Gefüges aus Leistungen und Gegenleistungen des Bausparvertrages. Mit ihr übernehme der Bausparer einen in Bezug auf die vertragliche Hauptleistung der Bausparkasse kalkulierten Teil seiner vertraglichen Hauptleistung. Sie gelte nicht eine von der Bausparkasse gesetzlich geschuldete Nebenleistung ab, sondern sei unstreitig in der internen Kalkulation der Beklagten dazu bestimmt, die Kosten für die Außendienstmitarbeiter zu decken, die mit der Kundenwerbung anfielen.“ (BGH, Urteil vom 7. Dezember 2010, Az.: XI ZR 3/10)

Die Abschlussgebühr kommt also für Leistungen auf, welche im Interesse sowohl der Bank als auch des Kunden lagen. Aus diesem Grund ist die Forderung an den Bausparer rechtens.

Anders liegt der Fall bei Gebühren, welche auf Bausparkunden abgewälzt werden, obwohl diese keinerlei oder kaum Nutzen von den entsprechenden Handlungen haben. Dies trifft beispielsweise auf Darlehensgebühren von Bausparverträgen zu – dazu an späterer Stelle mehr.

Lediglich beim Widerruf Ihres Bausparvertrags findet eine Rückerstattung der Abschlussgebühr von einem Bausparvertrag statt. Widerrufen Sie, kommt der Vertrag nicht zustande. Dieser Vorgang ist allerdings nur in den ersten zwei Wochen ab Vertragsschluss möglich.

In der Regel wurde die Zahlung innerhalb dieses Zeitraumes noch nicht abgebucht. In diesem Fall sollten Sie dem erteilten Lastschriftmandat frühzeitig widersprechen.

Die Abschlussgebühr für den Bausparvertrag absetzen: So geht’s!

Abschlussgebühr beim Bausparvertrag: Eine Rückerstattung ist nur sehr selten möglich.
Abschlussgebühr beim Bausparvertrag: Eine Rückerstattung ist nur sehr selten möglich.

In den allermeisten Fällen erhalten Sie die für Ihren Bausparvertrag gezahlte Abschlussgebühr also nicht zurück. Können Sie die mitunter teuren Kosten als Abmilderung wenigstens von der Steuer absetzen?

Nur sehr wenige Hausbesitzer haben diese Möglichkeit: Finanzieren Sie eine vermietete Immobilie mittels Bausparen, können Sie die Kosten des Vertrags als Werbungskosten absetzen. Damit werden Kosten bezeichnet, welche Bürgern durch ihre Arbeit bzw. bei der Erzielung ihrer Einkünfte entstehen.

Die Fahrtkosten zur Arbeit gelten somit genauso als Werbungskosten wie die Abschlussgebühr. Doch dabei endet es nicht: Sämtliche Kosten, welche Ihnen durch die Vermietung einer finanzierten Immobilie entstehen, sind absetzbar. Beim Bausparen fallen in der Darlehensphase Zinsen an: Diese gelten ebenfalls als Werbungskosten.

Im Übrigen zählen dabei nicht nur Bausparverträge, welche zum Bau oder Kauf einer Immobilie aufgenommen wurden. Auch Renovierungs- oder Modernisierungskredite verursachen Kosten, welche von der Steuer abgesetzt werden können – sofern das Geld in das vermietete Objekt investiert wird.

Dies gilt nicht nur beim Bausparen. Auch bei gewöhnlichen Krediten können Vermieter, welche eine vermietete Immobilie mithilfe einer Bank finanzieren, Zinskosten steuerlich geltend machen. Sie können ebenfalls eine eventuelle Vorfälligkeitsentschädigung von der Steuer absetzen.

Da das Bausparen mitunter einiges an Geduld erfordert, wird dieses Finanzierungsmodell in der Regel dafür genutzt, ein Eigenheim zu bauen oder zu kaufen – nicht, um dieses zu vermieten. Finanzieren Sie ein Haus, welches Sie selber nutzen, mittels Bausparvertrag, können Sie die Abschlussgebühr jedoch nicht steuerlich absetzen.

Diese Gebühren können Sie zurückfordern!

Bausparer können die Abschlussgebühr unter Umständen absetzen.
Bausparer können die Abschlussgebühr unter Umständen absetzen.

Auch, wenn Sie die fällige Abschlussgebühr für Ihren Bausparvertrag nicht zurückfordern können: Sogenannte Darlehensgebühren wurden im November 2016 vom Bundegerichtshof als unzulässig erklärt. Haben Sie also in den letzten drei Jahren solche Bearbeitungsgebühren für Ihren Bausparvertrag bezahlt, können Sie diese zurückfordern.

Darlehensgebühren betragen meist 2 bis 3 % der Kreditsumme – so erhalten Sie eine ordentliche Stange Geld zurück.

Aktuell beträgt die Verjährungsfrist zur Rückforderung der Bearbeitungsgebühren drei Jahre. In einem ähnlichen Fall bezüglich der Gebühren bei Krediten setzte der BGH die Frist für alte Darlehen allerdings auf zehn Jahre hoch. Ein entsprechendes Urteil kann auch in Sachen Bausparvertrag noch folgen.

Stellt sich Ihre Bausparkasse quer und weigert sich, die Gebühren zu erstatten, ist die Zuhilfenahme eines Anwalts dringend anzuraten. Sie haben ein Recht auf die Rückzahlung der Gebühren – mit dem BGH-Urteil in der Hinterhand sind Sie bzw. Ihr Anwalt dazu bestens gerüstet.

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Über den Autor

Autor
Bernd V.

Bernd hat eine abgeschlossene Ausbildung als Einzelkaufmann und arbeitete mehrere Jahre im Elektrofachhandel. Anfang 2020 stieß er zum Team von vorfaelligkeitsentschaedigung.net und arbeitet seitdem für uns als Redakteur. Er schreibt vor allem übers Finanzrecht und gibt Ratschläge zu Darlehen und Kreditverträgen.

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