Seit 2007 kündigen einige Bausparkassen im großen Stil alte Verträge. Die Entwicklung der Bauzinsen seit der Eurokrise führte dazu, dass frühere Bausparverträge für die Kassen zum Verlustgeschäft wurden.
Verträge, welche schon seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif sind, werden aus diesem Grund schlichtweg gekündigt. Doch darf Ihre Bausparkasse den Vertrag einfach so beenden? Die Rechtslage ist seit einem BGH-Urteil im Jahre 2017 eindeutig.
Wurde auch Ihr Bausparvertrag gekündigt? In diesem Ratgeber erfahren Sie, ob und wie ein Widerspruch gegen die Maßnahme möglich ist. Mithilfe unserer kostenlosen Vorlage können Sie anschließend gegen die Kündigung vorgehen.
Kurz und knapp: Informationen zur Kündigung vom Bausparvertrag durch die Bausparkasse für Schnellleser
Alte Bausparverträge werfen hohe Zinsen ab, daher kündigen viele Bausparkassen diese im Sinne des Bausparkollektivs.
Besteht die Zuteilungsreife seit weniger als zehn Jahren, wenn Ihr Bausparvertrag gekündigt wird, können Sie einen Widerspruch einlegen. Zehn Jahre nach Erreichen der Zuteilungsreife haben Sie keinen Anspruch mehr auf das Fortbestehen des Vertrags.
Gerne können Sie zum Widerspruch gegen die Kündigung von Ihrem Bausparvertrag unseren kostenlosen Musterbrief verwenden.
Inhalt
Warum wurde Ihr alter Bausparvertrag gekündigt?
Grundsätzlich darf Ihre Bank Ihren Bausparvertrag kündigen, wenn Sie Ihren vertraglichen Pflichten nicht nachkommen.
Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Sie mit mehr als zwölf Regelsparbeiträgen im Rückstand sind.
Dann haben Sie eindeutig gegen die Vereinbarungen Ihres Bausparvertrags verstoßen und die Bank hat das Recht, zu kündigen.
Doch was, wenn Ihr Bausparvertrag gekündigt wird, obwohl Sie sich stets an die vertraglichen Vereinbarungen gehalten haben?
Bausparkassen kündigen Altverträge im Sinne des Bausparkollektivs
Bausparverträge funktionieren mittels eines Kollektivs: Vereinfacht ausgedrückt zahlen verschiedene Bausparer in einen großen Topf ein. Aus diesen gemeinsam eingesparten Verträgen werden die Zinszahlungen und Darlehensauszahlungen finanziert.
Jene Bausparverträge werden gekündigt, welche das Kollektiv besonders belasten – und bei welchen der Bausparkasse keine Gewinne zukommen. Dies ist beispielweise bei einem alten Vertrag mit hoher Verzinsung der Fall, welcher jahrelang zuteilungsreif ist. Nimmt der Inhaber das ihm zustehende Darlehen nicht in Anspruch, erhält er weiterhin regelmäßige Zinszahlungen.
Diese Verträge entwickeln sich für die Banken zu Verlustgeschäften, da sie die vergleichsweise hohen Zinsbelastungen nicht refinanzieren können. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass jede Bausparkasse aufgrund eines Minusgeschäftes ihren Kunden einfach kündigen darf.
Die Bausparkasse kündigt Ihren Bausparvertrag? Dann ist ein Widerspruch sinnvoll!
Wird ein alter Bausparvertrag gekündigt, bedeutet dies für Betroffene den Verlust einer moderat erfolgreichen Geldanlage.
Aufgrund des Zinsverfalles innerhalb der letzten Jahre können Verbraucher ähnlich hohe Zinsen nur durch riskante Geschäfte erwirtschaften.
Daher lohnt es sich, auf ein Fortbestehen des Vertrags zu pochen. Ein Widerspruch sorgt genau dafür. Allerdings ist dieses Vorgehen nicht in jeder Situation für Bausparer möglich.
Rechtsklarheit dank BGH-Urteil
Verschiedene Urteile wurden bereits zur Kündigung von alten Bausparverträgen durch Bausparkassen gefällt. Die Entscheidungen fielen unterschiedlich aus.
Allerdings beendete der Bundesgerichtshof (BGH) im Februar 2017 die Unsicherheit.abzuzeichnen. Er entschied, dass ein Bausparvertrag gekündigt werden darf, wenn er seit mindestens zehn Jahre zuteilungsreif ist. Laut Gericht schlüpfen die Kassen während der Ansparphase in die Rolle eines Darlehensnehmers, welchem gemäß § 489 BGB zehn Jahre nach Auszahlung des Kredits ein Kündigungsrecht zusteht.
Weiterhin begründen die Richter ihre Entscheidung mit dem Zweck eines Bausparvertrags: durch Ansparungen das Recht auf ein Darlehen zum Hauskauf oder -bau zu erlangen. Allerdings nutzen einige Bausparer ihren Vertrag vom ersten Tag an als Geldanlage – ganz ohne die Absicht, eine Immobilie zu erwerben.
Mit dem Urteil bestätigt der BGH die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Koblenz vom 29. Juli 2016, welche bestimmt, dass Bausparkassen Verträge kündigen dürfen, welche seit mindestens zehn Jahre zuteilungsreif sind.
Bausparvertrag gekündigt? Voraussetzungen für einen Widerspruch
Wurde Ihr Bausparvertrag gekündigt, können Sie gemäß oben genannter Urteile unter bestimmten Umständen widersprechen. Haben Sie damit Erfolg, bleibt der Vertrag bestehen und Sie erhalten weiterhin Guthabenzinsen von der Bausparkasse.
Wann steht Ihnen die Option offen? Folgende Punkte müssen zutreffen:
- Sie haben sich an die Vertragsvereinbarungen gehalten
- Sie haben einen eventuellen Verrechnungscheck nicht eingelöst
- Der Vertrag ist noch keine zehn Jahre lang zuteilungsreif
Trifft letzterer Punkt nicht zu, haben Sie kein Anrecht auf das Fortbestehen des Vertrages. Dieser wurde schließlich zu dem Zweck aufgenommen, diese vorab festgelegte Summe zu erhalten.
Darüber hinaus muss die Bausparkasse keine Leistungen erbringen.
Den Widerspruch gegen die Kündigung vom Bausparvertrag dank Muster einreichen
Ihr Bausparvertrag wurde gekündigt und Sie möchten dies nicht akzeptieren? Gerne können Sie unser kostenloses Muster dazu nutzen, Ihr Recht durchzusetzen:
Ihre Adresse
Ihre Kontaktdaten: Telefon und E-Mail
Name der Bausparkasse
Adresse der Bausparkasse
Datum:
Betreff: Widerspruch gegen die Kündigung des Bausparvertrags Nr. [Nummer einfügen]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich der Kündigung oben genannten Bausparvertrags. Optional: Ihren mit dem Kündigungsschreiben versandten Check werde ich daher nicht einlösen.
Ein Kündigungsrecht gemäß § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB lässt sich in diesem Fall nicht ableiten. Auch, wenn Sie als Darlehensnehmer gelten, steht ein solches Kündigungsrecht erst zehn Jahre nach Erreichen der Zuteilungsreife des Vertrages zu. Diese erfolgte im Falle meines oben genannten Vertrags vor weniger als zehn Jahren – nämlich am [Datum einfügen].
Ich beziehe mich hierbei auf die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 21. Februar 2017 – Az. XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16
Meinen vertraglichen Verpflichtungen bin ich stets nachgekommen. Ich erwarte von Ihnen daher weiterhin Vertragstreue.
Sollten Sie mein Sparguthaben entgegen unseres vertraglichen Übereinkommens auf ein anderes Konto anlegen, behalte ich mir die mir laut Bausparvertrag zustehenden Rechte weiterhin vor.
Ich bitte um eine Eingangsbestätigung dieses Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen
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Ort, Datum, Unterschrift