Tipps zur Vorfälligkeitsentschädigung bei zwingendem Hausverkauf

Von Bernd V.

Letzte Aktualisierung am: 18. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Es gibt im Leben für nichts eine hundertprozentige Garantie. Häufig werden Pläne geschmiedet, die Realisierung angefangen, aber dann passiert etwas Unerwartetes, was dazu führt, dass die gesamte Planung umgeworfen werden muss.

So verhält es sich unter Umständen mit Baukrediten, die aufgenommen werden, um ein Haus zu finanzieren. In Deutschland werden Häuser meistens von Paaren gekauft, die eine Familie gründen wollen. Da auch für die Partnerschaft keine Garantie besteht, müssen manche Leute nach dem Hauskauf feststellen, dass sie nicht mehr zusammenbleiben können und das Haus deshalb verkaufen müssen.

In der Regel verlangt die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung bei Hausverkauf. Wird jedoch die Vorfälligkeitsentschädigung auch bei zwingendem Hausverkauf auch erhoben?

Kurz und knapp: Informationen zur Vorfälligkeitsentschädigung bei zwingendem Hausverkauf

Warum verlangt die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung?

In der Regel verlangt die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung bei zwingendem Hausverkauf, weil ihr finanzielle Schäden entstehen, wenn der Kredit vorzeitig zurückgezahlt wird.

Wovon hängt die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung ab?

Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung hängt unter anderem von der Höhe der Restschuld und der Restlaufzeit ab. In der Regel beträgt sie 11 Prozent des Restbetrages.

Wann müssen Sie keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen?

Sie müssen häufig keine Vorfälligkeitsentschädigung bei zwingendem Hausverkauf bezahlen, wenn beispielsweise die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist oder es sich bei dem Darlehen um ein variables Darlehen handelt.

Wer kann einschätzen, ob die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist?

Wollen Sie keine Vorfälligkeitsentschädigung bei zwingendem Hausverkauf bezahlen, sollten Sie einen Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht konsultieren und sich von diesem beraten lassen.

Verlangt die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung bei zwingendem Hausverkauf?

Die Vorfälligkeitsentschädigung bei zwingendem Hausverkauf beträgt in der Regel etwa 11 Prozent des Restbetrages.
Die Vorfälligkeitsentschädigung bei zwingendem Hausverkauf beträgt in der Regel etwa 11 Prozent des Restbetrages.

Was ist die Vorfälligkeitsentschädigung bei zwingendem Hausverkauf? Zunächst ist der Begriff der Vorfälligkeitsentschädigung zu erläutern.

Wird ein Kredit für einen bestimmten Zweck aufgenommen, werden bei der Antragstellung Zinsen, Laufzeit und und die Höhe der Monatsrate vereinbart. Demnach rechnet die Bank damit, dass der Kreditnehmer für eine bestimmte Zeit die Schulden inklusiv Zinsen zurückzahlt.

Kündigt der Kunde den Kredit vorzeitig, fehlen der Bank die Zinsen, die der Kunde noch für die restliche Laufzeit hätte zahlen sollen. Des Weiteren muss die Bank das Geld, das Sie ihr zurückzahlen, zu aktuellen Konditionen anlegen, die unter Umständen schlecht sind. Deshalb erhebt die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung, um den Verlust wieder auszugleichen.

In der Regel ist es nicht zulässig, dass die Kosten für die Vorfälligkeitsentschädigung erheblich höher sind als die entfallenden Zinsen. Vielmehr sollten die Beträge etwa gleich sein.

Bei einem Hausverkauf darf die Bank die vorzeitige Kündigung des Kredites nicht ablehnen, da ohne Immobilie das Darlehen nicht mehr grundpfandrechtlich gesichert werden kann.

Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung bei zwingendem Hausverkauf hängt von der Restlaufzeit des Darlehens, der Höhe der Restschuld sowie des vereinbarten Zinssatzes und von den aktuellen Bauzinsen ab.

Die Vorfälligkeitsentschädigung bei zwingendem Hausverkauf beinhaltet auch noch eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe die Bank meistens selbst festlegt.

In der Regel beträgt die Vorfälligkeitsentschädigung bei zwingendem Hausverkauf etwa 11 Prozent des Restbetrages.

Wann entfällt die Vorfälligkeitsentschädigung bei zwingendem Hausverkauf?

Eine Vorfälligkeitsentschädigung bei zwingendem Hausverkauf ist bei einem variablen Darlehen nicht fällig
Eine Vorfälligkeitsentschädigung bei zwingendem Hausverkauf ist bei einem variablen Darlehen nicht fällig

Sie wollen einen Kredit vorzeitig zurückzahlen und sollen eine Vorfälligkeitsentschädigung bei zwingendem Hausverkauf bezahlen? Gibt es Möglichkeiten, dieser zu umgehen?

Wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, können Sie mit Hilfe eines Anwalts für Kapitalrecht den Kredit vorzeitig zurückzahlen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung bei zwingendem Hausverkauf bezahlen zu müssen. Wann eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, kann Ihnen auch ein Anwalt sagen.

Eine Vorfälligkeitsentschädigung bei zwingendem Hausverkauf ist zudem nicht fällig, wenn es sich bei dem Kredit für das Haus um ein variables Darlehen handelt. Bei dieser Art von Darlehen werden die Zinssätze regelmäßig an das aktuelle Marktniveau angepasst. Für diese Darlehensform gilt grundsätzlich eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Halten Sie sich an die Frist, fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung bei zwingendem Hausverkauf an.

Des Weiteren müssen Sie gemäß § 489 des Bürgerlichen Gesetzbuches keine Vorfälligkeitsentschädigung bei zwingendem Hausverkauf bezahlen, wenn Sie erst zehn Jahre nach Vertragsschluss kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall sechs Monate.

Hat die Bank unabhängig von Ihnen den Kredit vorzeitig gekündigt oder ist die Kündigung einvernehmlich, hat die Bank grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung bei zwingendem Hausverkauf.

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Über den Autor

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Bernd V.

Bernd hat eine abgeschlossene Ausbildung als Einzelkaufmann und arbeitete mehrere Jahre im Elektrofachhandel. Anfang 2020 stieß er zum Team von vorfaelligkeitsentschaedigung.net und arbeitet seitdem für uns als Redakteur. Er schreibt vor allem übers Finanzrecht und gibt Ratschläge zu Darlehen und Kreditverträgen.

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