Bausparvertrag ablösen: So funktioniert’s!

Von Bernd V.

Letzte Aktualisierung am: 24. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Möchten Sie Ihren Bausparvertrag ablösen? Dies ist vergleichsweise leicht.
Möchten Sie Ihren Bausparvertrag ablösen? Dies ist vergleichsweise leicht.

Das Bausparen stellt in bestimmten Situationen das perfekte Finanzierungsmodell dar. Ändern sich die Lebensumstände, macht plötzlich eine gewöhnliche Baufinanzierung mehr Sinn.

Doch lässt sich ein Bausparvertrag einfach ablösen? Welche Rahmenbedingungen müssen dafür eingehalten werden?

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie Ihren Bausparvertrag ablösen können und was dabei zu beachten ist.

Kurz & knapp: Informationen zur Ablösung eines Bausparvertrags für Schnellleser

Wann ist von einer Ablösung die Rede?

In diesem Fall kündigen Sie den Bausparvertrag und nutzen für die Baufinanzierung einen anderen Kredit.

Was gilt es bei der Ablösung eines Bausparvertrages zu beachten?

In der Sparphase eines Bausparvertrags ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten, um den Vertrag ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung ablösen zu können. In der Darlehensphase können Sie Ihren Bausparvertrag jederzeit ablösen. Möchten Sie einen vorfinanzierten Bausparvertrag ablösen, droht für die vorzeitige Kündigung der Baufinanzierung eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung.

Wie hoch fällt die Vorfälligkeitsentschädigung aus?

Beachten Sie die Kündigungsfrist nicht, wenn Sie Ihren Bausparvertrag ablösen, droht eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 1 % bis 3 % der Bausparsumme.

So können Sie Ihren Bausparvertrag ablösen

Beim Ablösen eines Bausparvertrags kündigen Sie diesen effektiv und führen die Baufinanzierung mit einem anderen Kredit oder Darlehen weiter. Auf Bausparer lauern in diesem Fall nur wenige Stolperfallen.

Je nachdem, wann Sie den Bausparvertrag ablösen möchten, ist eine Kündigungsfrist einzuhalten:

  • Kündigen Sie in der Ansparphase, beträgt diese drei Monate
  • Nach der Zuteilung des Bauspardarlehens gilt keine Kündigungsfrist mehr
Tipp: Nutzen Sie gern unser kostenloses Kündigungsmuster, um Ihren Bausparvertrag abzulösen.

Den Bausparvertrag mit einem Kredit ablösen: Vorgehensweise

Für den vorgezogenen Hauskauf einen Bausparvertrag ablösen? Mit einem Kredit geht dies leicht.
Für den vorgezogenen Hauskauf einen Bausparvertrag ablösen? Mit einem Kredit geht dies leicht.

Finden Sie ein Darlehen, welches günstigere Zinsen anbietet als Ihr Bauspardarlehen, lohnt sich eine Umschuldung.

Das bedeutet, dass Sie Ihren Bausparvertrag mithilfe eines neuen Darlehens ablösen. Dieser Vorgang ist nur dann erforderlich, wenn der Vertrag bereits zugeteilt wurde, da Sie dann Zahlungen zur Tilgung vom Bauspardarlehen leisten müssen.

In diesem Fall gilt keine Kündigungsfrist. Sie können also ganz in Ruhe und ohne Zeiteinschränkungen vorgehen:

  1. Vergleichen Sie verschiedene Angebote von Kreditgebern.
  2. Entscheiden Sie sich für ein bestimmtes Angebot, sollten Sie den Vertrag von einem Experten überprüfen lassen.
  3. Schließen Sie den neuen Kredit ab.
  4. Kündigen Sie das Bauspardarlehen und tilgen Sie es mit der Auszahlung der neuen Baufinanzierung.

Auch ein vorfinanzierter Bausparvertrag lässt sich ablösen

Vorfinanzierte Bausparverträge stellen eine Kombination aus Immobiliendarlehen und Bausparvertrag dar. Der Ablauf ist wie folgt:

  • Der Kreditnehmer erhält eine gewöhnliche Finanzierung – also ein Darlehen über die Höhe der Bausparsumme. Zeitgleich schließt er einen Bausparvertrag ab.
  • Während der Sparphase des Bausparvertrags zahlt er zum einen regelmäßig Beträge auf das Bausparkonto ein und begleicht zeitgleich die Zinsen des Immobiliendarlehens.
  • Ist der Vertrag zuteilungsreif, löst der Bausparer mit dem Bauspardarlehen das ursprüngliche Darlehen ab.
  • Anschließend muss er – wie bei einem gewöhnlichen Bausparvertrag – das Bauspardarlehen tilgen.
Achtung! Möchten Sie die Vorfinanzierung von einem Bausparvertrag ablösen, kann eine Entschädigungs­forderung folgen.
Achtung! Möchten Sie die Vorfinanzierung von einem Bausparvertrag ablösen, kann eine Entschädigungs­forderung folgen.

Möchten Sie einen solchen Vertrag ablösen, sind zwei Situationen zu unterscheiden: Haben Sie die Vorfinanzierung bereits abbezahlt und wurde der Bausparvertrag zugeteilt, können Sie die Finanzierung jederzeit kündigen bzw. ablösen.

Anders sieht es aus, wenn Sie die Vorfinanzierung von dem Bausparvertrag ablösen möchten.

In diesem Fall müssen Sie damit rechnen, eine Vorfälligkeits­entschädigung zahlen zu müssen, wenn Sie innerhalb der Zinsbindungsfrist des Darlehens kündigen.

Tipp: Gemäß § 489 BGB dürfen Sie Ihren Immobilienkredit nach 10 Jahren kündigen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zu riskieren. Dies gilt auch im Falle der Vorfinanzierung eines Bausparvertrags.

Einen Bausparvertrag vorzeitig ablösen, geht das?

Möchten Sie Ihren Bausparvertrag früher auflösen, als die Kündigungsfrist festlegt, darf die Bausparkasse eine Vorfälligkeitsentschädigung von Ihnen verlangen. Deren Höhe darf aber nicht frei gewählt werden.

Für jeden Monat der Kündigungsfrist, den Sie unterschreiten, darf die Bank eine Entschädigung von 1 % der Bausparsumme verlangen. Benötigen Sie schnelles Geld, können Sie Ihren Bausparvertrag alternativ beleihen oder verkaufen. So riskieren Sie keine Entschädigungsforderung.

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Über den Autor

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Bernd V.

Bernd hat eine abgeschlossene Ausbildung als Einzelkaufmann und arbeitete mehrere Jahre im Elektrofachhandel. Anfang 2020 stieß er zum Team von vorfaelligkeitsentschaedigung.net und arbeitet seitdem für uns als Redakteur. Er schreibt vor allem übers Finanzrecht und gibt Ratschläge zu Darlehen und Kreditverträgen.

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