Freistellungsauftrag für Kapitalerträge: Einzelheiten und Details

Von Bernd V.

Letzte Aktualisierung am: 8. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Freistellungsauftrag: Was ist das eigentlich?
Freistellungsauftrag: Was ist das eigentlich?

Die Zinssätze sind seit Jahren tief: Anleger erhalten für Bausparverträge, Sparbücher und Co. nur geringe Zinserträge. Diese müssen seit 2009 noch zusätzlich versteuert werden. Ganz automatisch ziehen die Banken rund 25 % der Gewinne für das Finanzamt ab. Um dies zu verhindern, können Bankkunden einen Freistellungsauftrag erteilen.

Doch wie funktioniert die Freistellung der Kapitalerträge genau? Wie finden Sie die richtige Höhe für einen Freistellungsauftrag?

Folgender Ratgeber erläutert, welche Rahmenbedingungen zur Einrichtung des Auftrags gelten und wie Sie dabei am besten vorgehen.

Kurz & knapp: Informationen zum Freistellungsauftrag für Kapitalerträge für Schnellleser

Was bewirkt ein Freistellungsauftrag?

Richten Sie bei Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag ein, führt diese erst dann die Abgeltungssteuer ab, wenn Ihre Gewinne die Freibeträge überschreiten. Andernfalls werden die rund 25 % hohen Steuern automatisch abgezogen. Mehr erfahren Sie hier.

Wie hoch ist dieser Freibetrag?

Als Freibetrag können Einzelpersonen bis zu 801 Euro geltend machen. Für Ehepaare gilt entsprechend ein Freibetrag von 1.602 Euro.

Für welche Anlagen kann ich einen Freistellungsauftrag einrichten?

Sie können für verschiedene Anlagen einen Freistellungsauftrag einrichten, beispielsweise sowohl für einen Bausparvertrag als auch für ein Sparbuch.


Das bewirkt ein Freistellungsauftrag für Kapitalerträge

Sie können für Ihren Bausparvertrag einen Freistellungsauftrag anlegen: Dann sparen Sie Steuern.
Sie können für Ihren Bausparvertrag einen Freistellungsauftrag anlegen: Dann sparen Sie Steuern.

Seit dem Jahr 2009 müssen Sparer in Deutschland Abgeltungssteuer bezahlen. Rund 25 % Steuer werden seitdem automatisch von den Banken an das Finanzamt übermittelt. Zinserträge – etwa von einem Bausparvertrag – und Dividenden gelten seit dem Stichjahr nämlich als Kapitalerträge.

Gerade in Zeiten magerer Zinsen trifft der Verlust von einem Viertel der Gewinne Verbraucher hart. Mithilfe eines Freistellungsauftrags können sie aber verhindern, dass die Abgeltungssteuer automatisch einbezogen wird. Sie sparen dadurch bares Geld.

Was ist ein Freistellungsauftrag genau? Es handelt sich dabei um eine Anweisung an Ihre Bank, die Abgeltungssteuer nicht automatisch für Ihre gesamten Gewinne abzuführen. Nur jener Teil Ihrer Gewinne, welcher den Freibetrag überschreitet, wird so versteuert.

Beispiel:
Ehepaar Müller besitzt zwei Bausparverträge. Da sie zum Vertragsende jeweils einen Bonuszins erhalten haben, beträgt der gemeinsame Zinsertrag im vergangenen Jahr satte 1.100 Euro. Hierfür wird eine Abgeltungssteuer von 300 bis 342 Euro fällig.

Herr Müller richtet einen Freistellungsauftrag für sich selbst ein. Nun beträgt die Abgeltungssteuer nur noch 99,75 bis 113,72 Euro.

Anschließend richtet auch Frau Müller einen Freistellungsauftrag für den Bausparvertrag ein. Das Ehepaar muss nun keinerlei Abgeltungssteuer bezahlen. Durch den Auftrag konnten Herr und Frau Müller somit bis zu 342 Euro sparen.

Rahmenbedingungen zum Freistellungsauftrag

Sie müssen den Freistellungsauftrag in der Steuererklärung nicht angeben.
Sie müssen den Freistellungsauftrag in der Steuererklärung nicht angeben.

Superwaffe Freistellungsauftrag: Wie hoch darf er maximal ausfallen?

Das Einkommensteuergesetz (EStG) bestimmt in § 44a, dass für Kapitalerträge, welche einen gewissen „Sparer-Pauschbetrag“ nicht überschreiten, keine Abgeltungssteuer abgeführt werden muss. Die Höhe dieses Pauschbetrags wird in § 20 Absatz 9 EStG definiert:

Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist als Werbungskosten ein Betrag von 801 Euro abzuziehen (Sparer-Pauschbetrag); der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen. Ehegatten, die zusammen veranlagt werden, wird ein gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag von 1 602 Euro gewährt.

Es ist somit denkbar leicht, bei einem Freistellungsauftrag die zulässige Höhe zu berechnen. Einzelpersonen dürfen maximal 801 Euro von der Steuer befreien, Ehepaare können 1.602 Euro geltend machen.

Insbesondere dann, wenn Sie verschiedene Anlagen bei unterschiedlichen Banken führen, lohnt es sich mitunter, einen Finanzberater zur Hilfe zu nehmen.

Freistellungsauftrag für Ehepaar, Kind und Co.: Ein Spaß für die ganze Familie?

Sparbücher oder Festgeldkonten mit einer gewissen Grundvaluta sind heutzutage beliebte Geschenke für Kinder. Hierbei gilt in Sachen Freistellungsauftrag: Auch Kinder müssen für ihre eigenen Anlagen entsprechende Aufträge erteilen. Ihre Konten werden bei den Freistellungsaufträgen ihrer Eltern nicht mitberücksichtigt.

In einigen Familien werden deshalb bestimmte Anlagen auf die Kinder überschrieben, sodass alle Kapitalerträge mithilfe eines Auftrags nicht versteuert werden müssen.

Möchten Ehepaare für gemeinsame Anlagen Freistellungsaufträge erteilen, sind folgende Voraussetzungen zu beachten:

  • Es muss ein gemeinsamer Freistellungsauftrag erteilt werden
  • Das Ehepaar darf nicht dauerhaft getrennt leben

Übrigens: Verfügen Eheleute über jeweils getrennte Anlagen, können Sie den Freibetrag von 1.602 Euro auch dann ganz ausschöpfen, wenn ein Ehepartner Kapitalerträge unter 801 Euro erwirtschaftet.

So ist es beispielsweise möglich, dass Herr Meier für seine Anlagen einen Freistellungsauftrag über 200 Euro einrichtet während Frau Meier für ihre Konten einen Freibetrag von 1.402 Euro beauftragt.

Schritt für Schritt: So richten Sie einen Freistellungsauftrag ein

Auch Kinder können einen Freistellungsauftrag stellen: Das Finanzamt zieht dann weniger Steuer ein.
Auch Kinder können einen Freistellungsauftrag stellen: Das Finanzamt zieht dann weniger Steuer ein.

Es nicht kompliziert, einen Freistellungsauftrag mit Ihrer Bank einzurichten. Die meisten Geldinstitute stellen hierzu Muster bereit. Da jede Bank in der Regel ihr eigenes System bevorzugt, gibt es in Sachen Freistellungsauftrag kein allgemeingültiges Formular.

In einigen Fällen können Kunden den Auftrag sogar online einreichen. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Bank. Wichtig! Seit 2011 müssen Sie bei der Erteilung des Auftrags Ihre Steueridentifikationsnummer angeben.

Doch bevor Sie den Auftrag erteilen, sind einige Punkte zu bedenken. Die wichtigste Frage lautet: Für welche Anlagen möchten Sie Freistellungsaufträge einrichten? Eine sorgfältige Vorbereitung ist an dieser Stelle von besonderer Wichtigkeit. Denn die Summe aller Aufträge, welche Sie erteilen, darf nicht über den Freibetrag liegen.

Es gilt also, möglichst genau abzuschätzen, wie viel Gewinn jede Anlage abwerfen wird, um die Aufträge passgenau einzurichten.

Übrigens: Dies gilt nur, wenn Ihre Anlagen bei verschiedenen Banken liegen. Ist nur eine Bank verantwortlich, reicht in der Regel ein einziger Freistellungsauftrag über 801 Euro pro Person.

Beispiel: Für den Freistellungsauftrag die richtige Höhe berechnen

Zur Verdeutlichung des oben genannten dient folgendes Beispiel. Herr Schmidt besitzt vier Anlagen:

  • Bausparvertrag 1: Jährliche Kapitalerträge ca. 400 Euro
  • Bausparvertrag 2: Jährliche Kapitalerträge ca. 250 Euro
  • Tagesgeldkonto: Jährliche Kapitalerträge ca. 300 Euro
  • Sparbuch: Jährliche Kapitalerträge ca. 70 Euro
Besonders lohnt sich ein Freistelungsauftrag, wenn Sie verheiratet sind und verschiedene Anlagen besitzen.
Besonders lohnt sich ein Freistelungsauftrag, wenn Sie verheiratet sind und verschiedene Anlagen besitzen.

Insgesamt erwirtschaftet Herr Schmidt also 1.020 Euro pro Jahr. Allerdings möchte er zum Jahresende seinen Bausparvertrag 2 in Anspruch nehmen. Zudem ist er sich nicht sicher, das Sparbuch weiterführen zu wollen. Allerdings ist er aufgrund der vergangenen Zinsentwicklung überzeugt, dass die Zinsen in Zukunft steigen werden. Deshalb entschließt er sich, Freistellunsgaufträge in folgender Höhe zu erstellen:

  • Bausparvertrag 1: 400 Euro
  • Tagesgeldkonto: 401 Euro – aufgrund der Zinsentwicklung erwartet Herr Meier höhere Gewinne als im Vorjahr

Auf diesem Weg sichert sich Herr Schmidt den Freibetrag von 801 Euro bei den beiden Anlagen, welche am wahrscheinlichsten Gewinn abwerfen werden.

Kann man einen Freistellungsauftrag rückwirkend stellen?

Dies ist nur unter bestimmten Umständen möglich, wenn Sie die Erträge eines Bausparvertrags schützen möchten, welcher einer der folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • Der Vertrag wurde vor dem 30.06.2010 aufgenommen.
  • Der Vertrag wurde mit einem Auffüllkredit bedient.

Sie können einen Freistellungsauftrag auch rückwirkend ändern. Dies lohnt sich dann, wenn eine Anlage weniger Zinsen als geplant erwirtschaftet hat und Sie deshalb eine weitere Anlage mit einem Auftrag versehen können.

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Über den Autor

Autor
Bernd V.

Bernd hat eine abgeschlossene Ausbildung als Einzelkaufmann und arbeitete mehrere Jahre im Elektrofachhandel. Anfang 2020 stieß er zum Team von vorfaelligkeitsentschaedigung.net und arbeitet seitdem für uns als Redakteur. Er schreibt vor allem übers Finanzrecht und gibt Ratschläge zu Darlehen und Kreditverträgen.

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