Tagesgeldkonto als Gemeinschaftskonto einrichten

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 10. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Können Paare ein Gemeinschaftskonto für das Tagesgeld einrichten lassen?
Können Paare ein Gemeinschaftskonto für das Tagesgeld einrichten lassen?

Viele Partner bzw. Eheleute, die zusammen leben, entschließen sich dazu, ein Girokonto bei einer Bank als Gemeinschaftskonto einzurichten. Das bedeutet, dass beide Partner Zugriff auf das Konto haben. Bei Gemeinschaftskonten wird zwischen zwei Formen unterschieden: dem Und- sowie dem Oder-Konto.

Bei der ersten Variante können Finanzgeschäfte nur von beiden Partnern gemeinsam getätigt werden. Das ist im Alltag meist eher hinderlich, weshalb diese Form kaum genutzt wird. Beim Oder-Konto hingegen können beide Kontoinhaber unabhängig voneinander agieren.

Beim herkömmlichen Girokonto ist die Nutzung als Gemeinschaftskonto weit verbreitet. Doch wie verhält es sich, wenn zwei Personen gemeinsam Geld sparen wollen? Das Tagesgeld bietet höhere Zinsen als etwa ein Sparbuch und ist dabei besonders flexibel, weshalb es immer beliebter wird. Doch lässt sich ein Tagesgeldkonto auch als Gemeinschaftskonto führen?

Kurz & knapp: Informationen zum Tagesgeldkonto als Gemeinschaftskonto für Schnellleser

Kann ein Tagesgeldkonto auch als Gemeinschaftskonto fungieren?

Ja, bei vielen Banken können Sie ein Gemeinschaftskonto für das Tagesgeld einrichten.

Wer erhält Zugriff auf das hinterlegte Geld?

In der Regel handelt es sich dabei um ein Oder-Konto. Beide Kontoinhaber können dann unabhängig voneinander auf das Tagesgeldkonto zugreifen.

Welche Vorteile bietet ein solches Gemeinschaftskonto?

Wenn sie ein Tagesgeldkonto als Gemeinschaftskonto führen, profitieren Paare von einer höheren Einlagensicherung. Diese steigt auf 200.000 Euro.

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Wie können Sie mit dem Tagesgeld sparen?

Wird das Tagesgeldkonto als Gemeinschaftskonto geführt, haben beide Partner Zugriff darauf.
Wird das Tagesgeldkonto als Gemeinschaftskonto geführt, haben beide Partner Zugriff darauf.

Das Tagesgeld stellt eine besonders flexible Form des Sparens dar. Es ist jederzeit kündbar und bietet im Vergleich mit anderen Formen des Sparens – etwa dem Sparbuch – vergleichsweise hohe Zinsen. Beim Festgeld sind diese zwar höher, allerdings fehlt Sparern dort die nötige Flexibilität.

Das Sparen mit Tagesgeld funktioniert folgendermaßen: Eine Person zahlt Geld auf das Tagesgeldkonto ein. Die Bank hat nun Zugriff auf das Geld und kann es für Finanzgeschäfte nutzen. Im Gegenzug dafür erhält der Kontoinhaber Zinsen.

Beachten Sie: Von einem Tagesgeldkonto – egal ob Gemeinschaftskonto oder herkömmliches Konto – können Sie keine Überweisungen tätigen. Es ist demnach nicht so vielseitig einsetzbar wie ein herkömmliches Girokonto.

Gemeinsamer Zugriff aufs Tagesgeld mit dem Gemeinschaftskonto

Ein herkömmliches Girokonto kann als Gemeinschaftskonto eingerichtet werden. Beide Kontoinhaber haben dann Zugriff auf das Geld. Dies ist besonders hilfreich für Paare, die gemeinsame Ausgaben – etwa für Miete oder Strom – haben. Doch kann auch ein Tagesgeldkonto als Gemeinschaftskonto geführt werden?

Bei vielen Banken ist dies möglich. Bei der Eröffnung muss meist ein Referenzkonto angegeben werden. Dieses ist meist ein Girokonto, auf welches einer der beiden Partner Zugriff hat. Manche Banken verlangen jedoch, dass es sich beim Referenzkonto auch um ein Gemeinschaftskonto handeln muss.

Was ist ein Referenzkonto? Auf dieses Konto werden Auszahlungen vom Tagesgeldkonto vorgenommen.

Profitieren Sie von der höheren Einlagensicherung

Paare haben eine höhere Einlagensicherung, wenn sich das Tagesgeld auf einem Gemeinschaftskonto befindet.
Paare haben eine höhere Einlagensicherung, wenn sich das Tagesgeld auf einem Gemeinschaftskonto befindet.

Ein wichtiger Vorteil, wenn Sie ein Tagesgeldkonto als Gemeinschaftskonto führen, liegt in der höheren Einlagensicherung. Jede Bank in der EU ist gesetzlich dazu verpflichtet, Einlagen in Höhe von 100.000 Euro pro Kunde zu sichern. Dieses Geld ist also geschützt, wenn eine Bank insolvent werden sollte.

Legen Paare das Tagesgeld auf einem Gemeinschaftskonto an, erhöht sich diese gesetzlich vorgeschriebene Summe auf das Doppelte: Demnach sind also insgesamt 200.000 Euro sicher, wenn eine Bank pleitegehen sollte.

Viele Banken in Deutschland verfügen zusätzlich über eine freiwillige Einlagensicherung in Millionenhöhe.
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Meike Z.

Meike unterstützt seit 2016 die Redaktion von vorfaelligkeitsentschaedigung.net. Zuvor hat sie ihren Masterabschluss im Fach Linguistik erworben. Sie befasst sich vor allem mit Krediten und gibt Tipps zur Geldanlage.

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