Bei der Rückforderung der Bearbeitungsgebühr Zinsen verlangen: So gehen Sie vor!

Von Bernd V.

Letzte Aktualisierung am: 22. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Sie erhalten ca. 5% Zinsen bei der Bearbeitungsgebühr-Rückerstattung.
Sie erhalten ca. 5% Zinsen bei der Bearbeitungsgebühr-Rückerstattung.

Der Bundesgerichtshof (BGH) fällte in jüngster Zeit mehrere Urteile zu den Bearbeitungsgebühren, welche Banken für Kredite und Darlehen lange Zeit standardmäßig erhoben haben. Das Gericht entschied: Die Einforderung dieser Gebühren ist unzulässig.

Da mitunter bis zu 2 % der Darlehenssumme als Bearbeitungsgebühr erhoben wurden, bedeuten die Urteile des BGH für viele Kunden einen unerwarteten Geldsegen. Denn: Sie können die Bearbeitungsgebühr zurückfordern – inklusive Zinsen!

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wieviel Zinsen Sie im Zuge der Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren verlangen können.

Kurz & knapp: Informationen zu möglichen Zinsen für die Bearbeitungsgebühr bei Kredit und Darlehen in Kürze

Sind Bearbeitungsgebühren für Kredite zulässig?

Kreditbearbeitungsgebühren, die nach 2013 gezahlt wurden, können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer von ihren Banken zurückfordern. Mehrere Urteile des BGH bestätigen die Unrechtmäßigkeit der Gebühren.

Welche Ansprüche habe ich hinsichtlich der Gebührenrückerstattung?

Sie haben das Recht, zusätzlich zur Rückerstattung der gezahlten Bearbeitungsgebühr „Zinsen“ von der Bank zu verlangen. Diese bestehen aus Verzugszinsen und einer eventuellen „Nutzungsentschädigung“.

Wie hoch sind die Zinsen?

Gemäß § 288 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) steht Kreditnehmern ein Verzugszins von 5 % über dem Basiszinssatz zu.

Bearbeitungsgebühr für einen Kredit zurückfordern: Welche Zinsen dürfen Verbraucher in Rechnung stellen?

§ 818 BGB bestimmt, dass die Herausgabe einer unrechtmäßigen Bereicherung – welche im Falle der Bearbeitungsgebühren bei Krediten vorliegt – nicht nur die einbezogenen Leistungen an sich, sondern ebenfalls die daraus gezogenen Nutzungen umfasst.

Das bedeutet, dass Bankkunden nebst der Rückforderung der Bearbeitungsgebühr ebenfalls Zinsen für den entsprechenden Betrag verlangen können. Hierbei sind zwei Arten Zinsen zu unterscheiden:

  • Verzugszinsen: Basis hierfür ist § 288 BGB. Demnach muss eine Geldschuld mit einem Zinssatz von 5 % über dem Basiszinssatz verzinst werden.
  • Nutzungsentschädigung: Hier können Kunden den Gewinn verlangen, welchen ihre Bank mit der gezahlten Bearbeitungsgebühr über die 5 % hinaus erwirtschaftet. Dies geht aus § 818 BGB hervor.
Da Banken vom Geschäft mit Geld leben, ist davon auszugehen, dass sie mit dem Betrag einer Bearbeitungsgebühr mehr Zinsen bzw. mehr Rendite erwirtschaften können als eine Privatperson. Übrigens: Ihre Ansprüche zur Rückforderung der Bearbeitungsgebühr können verjähren!
Denken Sie daran, bei der Rückforderung einer Bearbeitungsgebühr Zinsen zu verlangen.
Denken Sie daran, bei der Rückforderung einer Bearbeitungsgebühr Zinsen zu verlangen.

5 % Zinsen über den Basiszinssatz: Was bedeutet das?

Der Basiszins ist eine Größe, welche von der Deutschen Bundesbank berechnet wird. Er dient als Grundlage für diverse Schuldberechnungen und wird alle sechs Monate aktualisiert. Für Bankkunden relevant ist, dass sie bei der Rückforderung der Bearbeitungsgebühr 5 % Zinsen zuzüglich des Basiszinssatzes, welcher zum Zeitpunkt der Zahlung vorlag, verlangen können.

Aktuell liegt der Basiszins bei -0,88 %. Allerdings können Gebühren, welche ab dem Jahr 2015 gezahlt wurden, zurückverlangt werden. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die Höhe der Basiszinsen in den vergangenen Jahren und die sich daraus ergebende Verzinsung der Bearbeitungsgebühren:

DatumBasiszinsMöglicher Verzugszins für das Jahr
Januar bis Juni 2014-0,63 %4,32 %
Juli bis Dezember 2014-0,73 %4,32 %
2015-0,83 %4,17 %
2016-0,88 %4,12 %
2017-0,88 %4,12 %

Beispiel: Sie zahlten im Jahr 2014 einmalig eine Summe von 2.000 als Bearbeitungsgebühr. Als Zinsen für dieses Jahr stehen Ihnen 86,4 Euro zu. Für das Jahr 2015 erhalten Sie für die Summe von 2.086,4 bereits 87 Euro. Die Zinsen des Jahres 2016 betragen 89,5 Euro. Ende 2016 können Sie somit eine Summe von 2.263 Euro einfordern.
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Über den Autor

Autor
Bernd V.

Bernd hat eine abgeschlossene Ausbildung als Einzelkaufmann und arbeitete mehrere Jahre im Elektrofachhandel. Anfang 2020 stieß er zum Team von vorfaelligkeitsentschaedigung.net und arbeitet seitdem für uns als Redakteur. Er schreibt vor allem übers Finanzrecht und gibt Ratschläge zu Darlehen und Kreditverträgen.

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