Bei der Rückforderung der Bearbeitungsgebühr eine Nutzungsentschädigung verlangen: So geht’s

Von Bernd V.

Letzte Aktualisierung am: 23. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Ein Anwalt hilft Ihnen dabei, für die zu Unrecht gezahlte Bearbeitungsgebühr eine Nutzungsentschädigung zu bekommen.
Ein Anwalt hilft Ihnen dabei, für die zu Unrecht gezahlte Bearbeitungsgebühr eine Nutzungsentschädigung zu bekommen.

Mehr als ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bestätigt: Die mitunter hohen Bearbeitungsgebühren, welche Banken zum Abschluss eines Kreditvertrages verlangen, sind unzulässig.

Was viele Verbraucher jedoch nicht wissen: Sie können nebst der Rückforderung einer bereits gezahlten Bearbeitungsgebühr eine Nutzungsentschädigung geltend machen.

Aufgrund der Höhe der Bearbeitungsgebühren kann die Entschädigungssumme hohe dreistellige oder sogar vierstellige Beträge erreichen.

Folgender Ratgeber schlüsselt auf, nach welcher Grundlage Verbraucher bei der Rückforderung einer Bearbeitungsgebühr eine Nutzungsentschädigung geltend machen können und zeigt anhand von Beispielen, inwieweit sich dieser Schritt lohnt.

Kurz & knapp: Das Wichtigste zur Nutzungsentschädigung bei der Bearbeitungsgebühr-Rückforderung für Schnellleser

Warum steht mir für die Zahlung einer Bearbeitungsgebühr bei Kredit eine Entschädigung zu?

Die Einbeziehung von Bearbeitungsgebühren für Kredite stellt eine ungerechtfertigte Bereicherung im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) dar. Aus diesem Grund können betroffene Verbraucher bei der Rückforderung einer bereits gezahlten Bearbeitungsgebühr eine Nutzungsentschädigung geltend machen. Dies geht aus § 818 BGB hervor.

Wie hoch ist die Nutzungsentschädigung?

Die Nutzungsentschädigung soll sämtliche Gewinne, welche die Bank mit dem Bearbeitungsentgelt erwirtschaftet hat, umfassen. Experten gehen von einem möglichen Satz von 8 bis 13 % als Nutzungsentschädigung aus.

Was für Beträge sind das konkret?

Hier finden Sie einige Beispiele, wie sich der Betrag für die Nutzungsentschädigung berechnen lässt.

Hohe Entschädigungszahlungen bei der Rückforderung der Bearbeitungsgebühr: Nutzungsentschädigung vs. Verzugszins

Die Nutzungsentschädigung für eine Bearbeitungsgebühr kann hoch ausfallen.
Die Nutzungsentschädigung für eine Bearbeitungsgebühr kann hoch ausfallen.

Grundsätzlich dürfen Verbrauch bei der Rückforderung einer Bearbeitungsgebühr Zinsen verlangen. Jährlich 5 % über dem Basiszinsatz sind hierbei die Norm. Dieser sogenannte Verzugszins betrug in den letzten Jahren zwischen 4 und 4,5 %.

Da Banken von dem Geschäft mit Geld leben, ist anzunehmen, dass sie mit den eingenommenen Bearbeitungsgebühren deutlich mehr Gewinne erzielen. An dieser Stelle kommt § 818 BGB ins Spiel:

(1) Die Verpflichtung zur Herausgabe erstreckt sich auf die gezogenen Nutzungen

Das bedeutet, dass Verbraucher bei der Rückforderung einer Bearbeitungsgebühr die Nutzungsentschädigung an den Gewinnen der Bank ausrichten können. Zinssätze von 8 bis 13 % gelten unter Experten als durchaus möglich.

Es ist in der Regel davon auszugehen, dass der Gewinn der Bank zumindest dem Zinssatz des Darlehens entspricht, für welches eine Bearbeitungsgebühr verlangt wurde. Die Nutzungsentschädigung kann entsprechend festgelegt werden.

Wie hoch fällt für eine Bearbeitungsgebühr die Nutzungsentschädigung aus? Beispiele

Machen Sie im Zuge der Rückforderung der Bearbeitungsgebühr von Ihrem Kredit eine Nutzungsentschädigung geltend.
Machen Sie im Zuge der Rückforderung der Bearbeitungsgebühr von Ihrem Kredit eine Nutzungsentschädigung geltend.

Welche Summe bzw. welchen Zinssatz Sie als Nutzungsentschädigung verlangen können, lässt sich nicht pauschal festlegen.

Möchten Sie von der Bank mehr als den Verzugszins oder den Darlehenszins verlangen, sollten Sie einen Finanzexperten – etwa einen Anwalt für Finanzrecht – mit ins Boot holen.

Dieser Schritt lohnt sich meist, wie folgende Tabelle mit Beispielrechnungen verdeutlicht:


Summe der gezahlten BearbeitungsgebührSumme der Verzugszinsen für die vergangenen drei Jahre* (2014 – 2016)Summe der Nutzungsentschädigung** für die vergangenen drei Jahre (2014 – 2016)
2.000 Euro263 Euro519 Euro
3.000 Euro394 Euro779 Euro
4.000 Euro526 Euro1.039 Euro

* Zum Ende des dritten Jahres nach Zahlung der Bearbeitungsgebühr verjährt Ihr Anspruch
** Ausgehend von einem Satz von 8 %

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Über den Autor

Autor
Bernd V.

Bernd hat eine abgeschlossene Ausbildung als Einzelkaufmann und arbeitete mehrere Jahre im Elektrofachhandel. Anfang 2020 stieß er zum Team von vorfaelligkeitsentschaedigung.net und arbeitet seitdem für uns als Redakteur. Er schreibt vor allem übers Finanzrecht und gibt Ratschläge zu Darlehen und Kreditverträgen.

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