
Die gesetzliche Rentenversicherung gehört in Deutschland zu den fünf Säulen der Sozialversicherung und dient Beschäftigten als Altersvorsorge, wenn diese die Arbeit nicht mehr ausüben können bzw. ein bestimmtes Alter erreicht haben.
Eine Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung kann eine private Rentenversicherung darstellen, die allerdings für Arbeitnehmer nicht verpflichtend ist. Die gesetzliche Form verpflichtet jeden Arbeitnehmer, einen Teil seines Gehalts in die deutsche Rentenkasse einzuzahlen. Dieser wird automatisch vom Bruttolohn des Beschäftigten abgezogen.
Die gesetzliche Rentenversicherung dient nicht der Hinterbliebenenvorsorge, sondern bezieht sich auf den Versicherungsnehmer selbst, dem nach seiner Arbeitszeit aus der Rentenkasse im Alter eine Rente ausgezahlt wird. Aber wie erfolgt die Auszahlung aus Ihrer Rentenversicherung?
Wann ist das Renteneintrittsalter erreicht? Was ist unter Beitragserstattung zu verstehen? Und ist eine Kündigung der Rentenversicherung, um eine Auszahlung zu erhalten, möglich? Näheres lesen Sie dazu im Ratgeber.
Kurz & knapp: Informationen zur Auszahlung der Rentenversicherung für Schnellleser
Eine Auszahlung der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt erst ab Erreichen des Renteneintrittsalters. Wann dies der Fall ist, erfahren Sie hier.
Nein, eine Kündigung der gesetzlichen Rentenversicherung ist nicht möglich. In gewissen Fällen kann jedoch bei weniger als fünf Jahren Beitragszahlung eine Erstattung geleistet werden.
Bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist eine Beitragserstattung nur in ganz bestimmten Fällen möglich. So können sich etwa Beamte, die noch keine fünf Jahre eingezahlt haben, die bisher geleisteten Beiträge erstatten lassen. Mehr dazu können Sie an dieser Stelle nachlesen.
Die Rentenhöhe lässt sich mithilfe dieser Formel berechnen.
Inhalt
Weiterführende Artikel zur Auszahlung einer Rentenversicherung
Wann kann man sich die Rentenversicherung auszahlen lassen?
Eine Auszahlung der Rentenversicherung erfolgt in der Regel dann, wenn Sie das Rentenalter erreicht haben. Dieses liegt bei vor dem 1. Januar 1947 Geborenen bei 65 Jahren. Wer ab 1964 geboren wurde, erreicht erst mit 67 Jahren die Altersgrenze. Für die dazwischenliegenden Jahrgänge wird die Grenze schrittweise angehoben.
Rentenversicherte haben jedoch unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, den Rentenbeginn nach vorne zu verlegen. Im Umkehrschluss verringert sich dann allerdings der Beitrag, der an den Rentenversicherungsnehmer ausgezahlt wird.
Im Umkehrschluss gilt aber auch Folgendes: Sollte der Versicherte später in Rente gehen, steigen auch die von der Rentenkasse auszuzahlenden Beträge. Wer also länger arbeitet, bekommt auch mehr Rente.
Wie hoch ist die Auszahlung aus der Rentenversicherung?
Wollen Sie Ihren Anspruch auf die Auszahlung der Rentenversicherung geltend machen, müssen Sie dafür einen Antrag stellen.
Welche Höhe die aus Ihrer Rentenversicherung folgende Auszahlung hat, ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig.
Laut Deutscher Rentenversicherung gibt es eine Formel, nach der sich die Höhe Ihrer Rente ermitteln lässt. Diese lautet:
Höhe der monatlichen Rente: Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x aktueller Wert der Rente x Rentenartfaktor
Aber was versteckt sich hinter den genannten Begriffen? Nicht jeder Versicherungsnehmer ist mit diesen vertraut. Deshalb soll eine Übersicht zeigen, welche Begrifflichkeiten für die Auszahlung Ihrer Altersvorsorge entscheidend sind:
- Entgeltpunkte stellen die Werteinheit der Rentenversicherung dar. Die Entgeltpunkte ergeben sich aus der Differenz des Durchschnittsverdienstes aller Versicherungsnehmer und Ihrem persönlichen Verdienst innerhalb eines Jahres. Erreichen Sie den Durchschnittsverdienst, erhalten Sie einen Entgeltpunkt. Bei doppeltem Verdienst sind es bereits 2 Entgeltpunkte.
- Der Zugangsfaktor beschreibt den Eintritt in die Rente. Bei herkömmlichem Rentenalter beträgt dieser Faktor genau 1. Gehen Sie früher bzw. später in Rente, so verringert oder erhöht sich dieser Zugangsfaktor entsprechend und wirkt sich auf die Auszahlung der Rentenversicherung aus.
- Der aktuelle Wert Ihrer Rente ist der Wert eines Entgeltpunktes. Dieser wird jeweils zum 1. Juli eines Jahres anhand der Rentenanpassungsformel neu berechnet. Seit dem 1. Juli 2023 unterscheidet sich der aktuelle Rentenwert nicht mehr in Ost und West.
- Zu guter Letzt ist der Rentenartfaktor je nach Rentenart zu berücksichtigen. Welchen Wert Ihre Rente dabei hat, ist unterschiedlich geregelt. Eine Altersrente besitzt zum Beispiel den Wert 1, bei der Vollwaisenrente liegt er bei 0,2.
Wollen Sie ausrechnen, welchen Wert Sie sich für Ihre Altersvorsorge auszahlen lassen, so benötigen Sie dafür alle vier genannten Faktoren.
Rentenversicherung vorzeitig auszahlen lassen?
Viele Versicherungsnehmer benötigen allerdings nicht erst dann Geld, wenn sie das Renteneintrittsalter erreichen. Auch vorher schon kann aufgrund ungeplanter Ereignisse akuter Geldbedarf bestehen, der gedeckt werden muss. Wäre in einem solchen Fall die vorzeitige Auszahlung der Rentenversicherung möglich?
Wie wir bereits erwähnt haben, können Sie mit Abschlägen in Rente gehen, wenn Sie das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht haben. Hierzu müssen Sie allerdings mindestens 35 Beitragsjahre vorweisen können. Bedenken Sie, dass Sie für jedes Jahr, welches Sie früher in Rente gehen, ein Abzug in Höhe von 3,6 Prozent der Rente erfolgt.
Keine Möglichkeit besteht in der Regel darin, die gesetzliche Rentenversicherung zu kündigen und eine Auszahlung zu verlangen. Das ist meist nur dann eine Lösung, wenn Sie eine private Rentenversicherung aufgeben wollen.
Trotzdem kann Ihnen unter gewissen Umständen eine Beitragserstattung gewährt werden. Das ist allerdings generell nur dann möglich, wenn Sie noch keine fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Denn in diesem Fall ist eine Leistung aufgrund der niedrigen Einzahlungen nicht möglich. Dies ist jedoch nur eine Option für bestimmte Personen- und Berufsgruppen. Welche dies sind, erklären wir im folgenden Abschnitt.
Beitragserstattung: Auszahlung der Rentenversicherungsbeiträge
Bei manchen Personengruppen wird von der regulären Auszahlung der Rentenversicherung abgesehen. Die bislang gezahlten Beiträge werden dann erstattet.
Hat die Einzahlung der Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung die Wartezeit von fünf Jahren noch nicht überschritten, können Sie eine Rückerstattung verlangen. Das ist allerdings nur in gewissen Fällen möglich, die im Folgenden näher erläutert werden sollen:
- Bestimmte Berufsgruppen wie Beamte oder Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen (z. B. Ärzte oder Anwälte) können sich die Beiträge erstatten lassen, obwohl sie sich freiwillig versichern könnten. Eine Beitragserstattung verlangen bzw. die Rentenversicherung auszahlen lassen können Beamte, Richter oder Soldaten auf Zeit, die versicherungsfrei oder nur befristet befreit sind.
- Hinterbliebene, wie Witwen oder Waisen, welche die Rentenzahlungen eines Verstorbenen erhalten wollen, können sich bei nicht erfüllter Wartezeit die Beträge auszahlen lassen.
- Wurde das Renteneintrittsalter erreicht, allerdings die Wartezeit von fünf Jahren noch nicht erfüllt, kann ebenfalls eine Erstattung der Beiträge erfolgen.
In den genannten Fällen ist eine Beitragsrückerstattung möglich. Sollten Sie über eine solche nachdenken, ist es allerdings hilfreich, wenn Sie sich vorher entsprechend informieren. Nicht immer ist eine Erstattung auch die beste Möglichkeit für Sie.
Welche Beiträge werden zurückerstattet?
In der Regel können nicht alle gezahlten Beiträge erstattet werden, sondern nur der Arbeitnehmeranteil, wenn Sie auf die reguläre Auszahlung der Rentenversicherung verzichten.
Freiwillige Beiträge oder Beiträge bei Selbstständigkeit werden nur zur Hälfte zurückerstattet. Zudem werden unter anderem folgende Anteile vom Erstattungsbetrag abgezogen:
- Beiträge, die der Bund bzw. Sozialleistungsträger gezahlt haben und nicht Sie selbst (z. B. bei Hartz IV)
- Gezahlte Beiträge während einer Kindererziehungszeit
- Nachversicherungsbeiträge
- Beiträge, die bis zum 30. Juni 1990 in der DDR gezahlt wurden
- Geldbeträge, die vor einer bereits genutzten Geldleistung eingezahlt wurden (z. B. vor einer Rehabilitationsmaßnahme)
Bei der Beitragsrückerstattung gilt zudem: Diese kann nur auf Antrag erfolgen! Ohne diesen kann Ihnen die Erstattung der eingezahlten Beiträge nicht gewährt werden.
Wann ist die Auszahlung der Rentenversicherung steuerfrei?
Ist die Auszahlung einer Rentenversicherung steuerpflichtig? Diese Frage stellen sich viele Rentner. Seit dem 1. Januar 2005 gilt die sogenannte „nachgelagerte Besteuerung“. Das heißt: Die Beiträge, die Sie in Ihre gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, bleiben steuerfrei, allerdings muss die Auszahlung der Rentenversicherung später besteuert werden.
Bei Renten, die erst ab 2040 in Anspruch genommen werden, muss diese voll versteuert werden. Vorher gibt es einen Rentenfreibeitrag, der nicht versteuert werden muss.
Wie hoch dieser Rentenfreibetrag ist, kommt auf Ihr Renteneintrittsalter an. Sind Sie bis zum Jahr 2005 in Rente gegangen, sind 50 Prozent der Renteneinnahmen steuerpflichtig. Pro Jahr steigt dieser Satz um zwei Prozent bzw. Prozentpunkte, sodass bis zum Jahr 2040 100 Prozent Besteuerung der Auszahlung Ihrer Rentenversicherung erreicht werden.
Ich habe eine private britische Rente, in die ich seit 2003 nicht mehr eingezahlt habe, bin jetzt über 55 Jahre alt und kann das Geld jetzt abheben. Ich bin Engländer, lebe aber seit 2004 in Deutschland und habe jetzt aufgrund des Brexit die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.
Wie würde dieses Geld vom deutschen System besteuert werden? Ich bin erst 56 Jahre alt und nicht im Ruhestand. Meine Frau verdient den größten Teil unseres Einkommens.
Das Finanzamt konnte die Steuervorschriften in solchen Angelegenheiten nicht klären, und ich habe keine eindeutigen Informationen gefunden, die online gesucht wurden.
Danke vielmals
Haette eine Frage ueber meine Beitraege in die gesetzliche Rentenversicherung, bzw. Antrag zur Auszahlung dieser Beitraege. Ende naechsten Jahres habe ich das Rentenalter erreicht und da ich bereits seit Jahren im Ausland wohne und keine deutsche Staatsangehoerigkeit mehr habe, wuerde jegliche Information wertvoll sein, in Bezug auf welche Dokumentation man vorlegen muss, um einen derartigen Antrag in die Wege zu leiten. Jegliche Information waere willkommen. Herzlichen Dank im voraus. K.V.
Ich bin selbständig und bin nicht versicherungspflichtig, habe ich es mir schriftlich vor 1 Jahr bestätigen lassen, daher habe ich nichts mehr eingezahlt.
Ich habe weniger als 5 Jahre in der gesetzliche Rente eingezahlt. Ich möchte meine gesetzliche Rente kündigen und es auszahlen lassen. Eine Sache verstehe ich aber nicht. Beginnt die Wartefrist von 24 Monaten nachdem ich gekündigt habe oder nachdem ich aufgehört habe in der Rente einzuzahlen.
Über eine Rückmeldung, werde ich mich freuen!
Denn ich möchte meine gesetzliche Rentenversicherung jetzt kündigen und mir die beispränge auszahlen lassen!
VG
Milena
Hallo!
Ich bin Lehrerin in der dar daenischen Minderheit, wohne in DK.
Dias erste Jahr meiner Anstellung war ich Jhresvertretung und habe in die gesetzliche Rentenversicherung euåinbezahlt, seit meiner Festabstellung bin ich in einer Rentenversicherung fuer Beamte in Daenemark.
Meine Einzahlungen waren ab August 2011 bis Juli 2012. Sowie ich verstehe, kann ich mir die Beitraege auszahlen lassen. Das ueberlege ich jetzt. Ich moechte gerne wissen, ob es eine Deadline gibt, ab der das nicht mehr moeglich ist?
Ich werde mich vor Ort mal schlaumachen, aber das ist in der Coronazeiit ja nur begrenzt moeglich.
Mit freundlichem Gruss,
U.
Hallo.
Ich bin geschieden und möchte wissen, wann meine Anwartschaften gezahlt werden? Wenn ich Rente beziehe oder mein Ex Mann Rentner wird?
Danke
Ich bin in Deutschland geboren und arbeite seit 3 Jahren in Deutschland jedoch möchte in die Türkei auswandern. Demnach müsste ich das Geld auszahlen lassen können oder? Wie sieht es mit einer Wartezeit aus? Ich habe etwas von 24 Monaten gehört. Danke
Hallo ich habe überv30 Jahre in Deutschland gearbeitet und bin jetzt wieder in meine Heimat USA gezogen werden mir meine Rentenbeiträge ausgezahlt? Ich habe mich auch scheiden lassen hab Anteile von mein Mann erhalten was ist mit dene und von seine private Versicherung?
Danke für die Antwort
Denise
Würde gerne auswandern und den Betrag ,den ich mit meiner Arbeit eingezahlt habe, auszahlen lassen. Dies ist leider nicht möglich. Passt zu unserem Land, daß mein eigenes Geld vom Staat festgehalten wird
Hallo 👋🏾,
Ich habe einen türkischen Freund der „leider“ wieder ausgewandert ist in die Türkei. Gibt es eine Möglichkeit das er seinen gesamten Beitrag zurück erstattet bekommen kann?
LG Roberto
Hallo,
sehr interessant, einzahlen ein Muss, alles andere nicht möglich nur arbeiten bis man nicht verreckt damit Geld nicht ausgezahlt wird.
Ich war ein Jahr lang angestellter Lehrer und habe von 09/2014-07/2015 in die Rentenkasse einbezahlt. Seit 09/15 bin ich verbeamtet und bekomme somit eine Pension. Mir wurde jetzt gesagt, dass bereits 62 Monate vorbei seien und ich mir das einbezahlte Geld nun nicht mehr auszahlen lassen kann . Was bedeutet dass es an meine Pension angerechnet wird und somit dieser von dieser dann abgezogen wird. Meine Frage daher wäre, ob es eine Möglichkeit gäbe, das Geld mir trotzdem noch auszahlen zu lassen und ob die Berechnung mit 62 Monaten wirklich stimmt?
MfG
Hallo,
habe mir die Beiträge auszahlen lassen, weil ich Beamtin geworden bin. Da bei uns die Beamten rausgemobbt werden in die Dienstunfähigkeit, stellt sich die Frage nach einer anderweitigen Beschäftigung.
Verstehe ich das richtig, dass eine Beitragsrückerstattung das Rentenkonto nicht löscht? Also das Rentenkonto quasi ohne Beiträge weiter existiert.
Mir wurde bei der Beantragung der Beitragsauszahlung nämlich gesagt, sollte ich irgendwann mal wieder rentenversicherungspflichtig arbeiten, würde meine alte Rentenversicherungskontonummer wieder genommen.
Mich irritiert das gerade
Hallo,
Mein Partner (aus Nordirland)
Hat von 2016-2018 in Deutschland gelebt und als Gartenbau Helfer gearbeitet. Er lebt wieder in der Heimat.
Meine Frage: kann er sich die gezahlten Beiträge zur Rentenversicherung jetzt schon auszahlen lassen.
Lieben Dank
Hallo Esther,
hat er weniger als fünf Jahre eingezahlt, dann ist eine Auszahlung in der Regel möglich.
Vorfaelligkeitsentschaedigung.net
Moin, ich bekomme aufgrund von Scheidung Anteile von meinem noch Mann, kann ich diese Summe mir auszahlen lassen.
Hallo Christiane,
handelt es sich um die gesetzliche Rentenversicherung, werden diese Ansprüche Ihnen zugesprochen. Eine vorzeitige Auszahlung ist dabei meist nicht möglich.
Vorfaelligkeitsentschaedigung.net
Hallo,
ich danke für diesen wirklich sehr interessanten Artikel und die bisherigen Fragen. Mich betrifft ein ganz anderes Problem: Ich habe einen Schwerbehindertenstatus und kann aufgrund dessen mit 63 Jahren und 11 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen (2021), (Regelaltersrente wäre mit 65 J. und 11 M.). Mein Studium wurde aus der Geldberechnung rausgenommen, jedoch für meine Jahre erhalten; für die Rente berechnet wurde ab 1980, Jahre ab 1975. Lohnt es sich, dass ich mir die Rente auszahlen lasse?
Freundliche Grüße
earlybird
Hallo earlybird,
leider verstehen wir nicht genau, worauf Sie mit Ihrer Frage hinauswollen. Grundsätzlich erhalten Sie die monatliche Rente nach Ihrem Renteneintritt. Meinen Sie eine Einmalzahlung? Diese ist bei der gesetzlichen Rente nicht möglich. Für genaue Informationen wenden Sie sich an eine Beratungsstelle.
Vorfaelligkeitsentschaedigung.net
Hallo .
Ich wohne seid 31 Jahren in der UK.
Habe 17Jahre in Deutschland gearbeitet.
ich möchte meine eingezahlten staatlichen Rentenbeiträge
auszahlen lassen . Kann man das??
Hallo Hans,
eine Beitragserstattung ist nur dann möglich, wenn keine Versicherungspflicht mehr besteht, keine Möglichkeit der freiwilligen Versicherung gegeben ist und seit dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht eine Wartefrist von 24 Monaten vergangen ist. Informationen erhalten Sie bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.
Vorfaelligkeitsentschaedigung.net
Hallo,
Ich bin eine 22 Jahre alte Studentin und habe insgesamt weniger als 5 Jahre gearbeitet. Ich würde mir gerne den Rentenbeitrag auszahlen lassen. Geht das ?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Anna,
eine Beitragserstattung ist in der Regel nur dann möglich, wenn Sie Beamtin werden oder wenn Sie aus der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschieden sind und sich danach auch nicht mehr freiwillig versichern dürfen.
Vorfaelligkeitsentschaedigung.net
Ich bin vor ueber 20 Jahren aus Deutschland ausgewandert. Waehrend der ersten Jahre habe ich noch freiwillig eingezahlt, aber bereits seit etwa 15 Jahren nicht mehr. Vorher habe ich in Deutschland 18 Jahre gearbeitet und staendig eingezaht. Inzwischen bin ich neuseelaendische Staatsbuergerin mit doppelter Staatsbuergerschaft.
Unterwelchen Umstaenden kann ich mir die deutsche Rente auszahlen lassen? Muss ich dafuer den deutschen Pass aufgeben?
Hallo Susanne,
eine Beitragserstattung ist nur dann möglich, wenn keine Versicherungspflicht mehr besteht, keine Möglichkeit der freiwilligen Versicherung gegeben ist und seit dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht eine Wartefrist von 24 Monaten vergangen ist. Informationen erhalten Sie bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.
Vorfaelligkeitsentschaedigung.net
Ich bin ein ausländischer Arzt , der in Deutschland weniger als 5 Jahre gearbeitet habe . Ärtze sind verpflichtet
die Rentebeiträge an die zuständige Lands Ärztekammer bezahlen und dafür sind wir vom der gesetzlichen Versicherung befreit . Die Frage ist darf ich an die Rückzahlung bzw. die Erstattung der Renteversicherungsbeiträge beantragen . Laut meine zuständige Ärztekammer , darf Mann nicht !
Hallo Rayan,
die Ärztekammer ist hier zuständig.
Vorfaelligkeitsentschaedigung.net
Hallo,
eine Frage:
Ich habe eine 2 1/2 jährige Ausbildung zu Ind.-Kfm genacht und bin dann zur Polizei gegangen.
Also Beamter auf Lebenszeit seit ca. 35 Jahren.
Was empfiehlt sich für mich:
a. 2 1/2 Jahre nachzahlen, damit ich Anspruch auf eine monatl. Rente zusätzlich zu meiner Pension erhalte
oder
b. die eingezahlten Beiträge auszahlen lassen
Dazu noch zwei Fragen:
1. wird bei Variante a die Rente mit meiner Pension vberrechnet und die Pension gekürzt?
2. wie hoch wäre eine Erstattung nach ca. 2 1/2 Einzahlung?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße
Hallo Carsten,
welche Option sich am ehesten lohnt, kann am besten ein Experte vor Ort entscheiden. Dieser kann sämtliche Unterlagen prüfen und all Ihre Fragen beantworten.
Vorfaelligkeitsentschaedigung.net
Guten Abend,
ein sehr interessantes, leider auch sehr komplexes Thema. Wie verhält es sich bei Aufenthalt in anderen Ländern? Beispiel: 6 Jahre in Deutschland gearbeitet. Dann der Umzug nach Österreich. Dort 5 Jahre gelebt. Nun Umzug in ein weiteres EU Land. Aufgrund der Regelung hat man in Österreich nach 5 Jahren (ausserhalb Österreichs lebend) Anspruch, sich den Rentenbeitrag auszahlen zu lassen. Was nun mehr 2000 EUR sind. Geld ist Geld.
In wie weit wirkt sich diese Auszahlung „negativ“ aus auf eine spätere Rente und wie geht das überhaupt, wenn man mittlerweile fast 10 Jahre keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hatte? Irgendwann kehrt man ja doch zu seinen Wurzeln zurück. Werden die Aufenthalte im Ausland angerechnet?
Bei der Krankenkasse muss man ja mittlerweile durchgehend „einzahlen“ (durfte 4 Monate zahlen als ich Arbeitslos war und aufgrund Kontoguthaben kein Anspruch auf Arbeitslosengeld hatte…) (sowieso ein Witz seinesgleichens).
Wobei ja mittlerweile realistisch ist. Ist man 35 Jahre alt, darf man sich vermutlich bis zum 70.Lebensjahr dann den Buckel krumm machen, 2019 + 35 Jahre… 2044, ob wir das überhaupt noch erleben bei den heutigen Umständen ist sowieso Zweifelhaft…
Gruß und danke im Voraus!
Tom T.
Hallo Tom,
bei derart komplexen Sachverhalten wenden Sie sich am besten direkt an eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.
Vorfaelligkeitsentschaedigung.net
Hallo,
ich bin Kanadier und habe 4 Jahre in Deutschland gearbeitet. Ende 2017 bin ich in mein Heimatland zurückgekehrt. Ich möchte nun gern einen Antrag auf Auszahlung meiner Rentenversicherung stellen. Dazu habe ich zwei Fragen:
1) Ich habe während dieser 4 Jahre 4 Monate Elternzeit genommen und Elterngeld bezogen. Können Sie mir allgemein sagen, wie sich die dadurch bestehenden Abzüge berechnen lassen?
2) Es ist nicht ausgeschlossen, dass ich irgendwann (in 5-10 Jahren) nach Deutschland zurückkehren werde. Bestehen durch die Forderung der Auszahlung meiner Rentenversicherung irgendwelche Nachteile oder Komplikationen, wenn ich erneut in den deutschen Arbeitsmarkt eintreten sollte?
Hallo Adrian,
Fragen dieser Art kann am besten eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beantworten.
Vorfaelligkeitsentschaedigung.net
Hallo, ich habe eine Rentenversicherung die b dem 1.12.18 monatlich ausgezahlt wird. Es sind 87,00 € .
Jetzt benötige ich aber die komplett angesparte Versicherungssumme und meine Versicherung sperrt sich dagegen. Hatte dazu einen Antrag gestellt über meinen Versicherungsvertreter.Ich bin 65 Jahre alt.
Gibt es dazu ein verpflichtendes Urteil für den Versicherungsnehmer???? Lohnt es sich vor Gericht zu ziehen?
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen. B. M.
Hallo Barbara,
in der Regel wird im Vertrag festgelegt, wie die Auszahlung zu erfolgen hat. Sie können meist nur dann zwischen Einmalzahlung und Rente wählen, wenn ein Kapitalwahlrecht festgelegt wurde. Ein Anwalt kann den Vertrag prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.
Vorfaelligkeitsentschaedigung.net
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin ab seit diesem Sommer verbeamtet und habe davor weniger als 5 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. In Ihrem Artikel steht, dass man einen Antrag auf Auszahlung stellen muss. Wo ist dieser Antrag zu finden, oder ein formloser Antrag? Und könnte ich die Beiträge jetzt schon zurückfordern?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
F. Schütze
Hallo Schütze,
bevor eine Beitragserstattung stattfinden kann, muss eine Wartefrist von 24 Monaten eingehalten werden. Nutzen Sie für den Antrag den Antragsvordruck V0900. Diesen können Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung herunterladen.
Vorfaelligkeitsentschaedigung.net
Hallo
Eine Frage,wenn ich deutchland verlasen wolle kann ich meine Rente auszahlen lassen,ca15 jahre Arbeit Verhältnis
Hallo Edi,
haben Sie mindestens fünf Jahre eingezahlt, ist eine Beitragserstattung häufig nicht mehr möglich. Ausnahmen bestehen, wenn Sie als Ausländer bei Antragstellung weder versicherungspflichtig noch zur freiwilligen Versicherung berechtigt sind. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.
Vorfaelligkeitsentschaedigung.net