
Die gesetzliche Rentenversicherung gehört in Deutschland zu den fünf Säulen der Sozialversicherung und dient Beschäftigten als Altersvorsorge, wenn diese die Arbeit nicht mehr ausüben können bzw. ein bestimmtes Alter erreicht haben.
Eine Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung kann eine private Rentenversicherung darstellen, die allerdings für Arbeitnehmer nicht verpflichtend ist. Die gesetzliche Form verpflichtet jeden Arbeitnehmer, einen Teil seines Gehalts in die deutsche Rentenkasse einzuzahlen. Dieser wird automatisch vom Bruttolohn des Beschäftigten abgezogen.
Die gesetzliche Rentenversicherung dient nicht der Hinterbliebenenvorsorge, sondern bezieht sich auf den Versicherungsnehmer selbst, dem nach seiner Arbeitszeit aus der Rentenkasse im Alter eine Rente ausgezahlt wird. Aber wie erfolgt die Auszahlung aus Ihrer Rentenversicherung?
Wann ist das Renteneintrittsalter erreicht? Was ist unter Beitragserstattung zu verstehen? Und ist eine Kündigung der Rentenversicherung, um eine Auszahlung zu erhalten, möglich? Näheres lesen Sie dazu im Ratgeber.
Kurz & knapp: Informationen zur Auszahlung der Rentenversicherung für Schnellleser
Eine Auszahlung der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt erst ab Erreichen des Renteneintrittsalters. Wann dies der Fall ist, erfahren Sie hier.
Nein, eine Kündigung der gesetzlichen Rentenversicherung ist nicht möglich. In gewissen Fällen kann jedoch bei weniger als fünf Jahren Beitragszahlung eine Erstattung geleistet werden.
Bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist eine Beitragserstattung nur in ganz bestimmten Fällen möglich. So können sich etwa Beamte, die noch keine fünf Jahre eingezahlt haben, die bisher geleisteten Beiträge erstatten lassen. Mehr dazu können Sie an dieser Stelle nachlesen.
Die Rentenhöhe lässt sich mithilfe dieser Formel berechnen.
Inhalt
Weiterführende Artikel zur Auszahlung einer Rentenversicherung
Wann kann man sich die Rentenversicherung auszahlen lassen?
Eine Auszahlung der Rentenversicherung erfolgt in der Regel dann, wenn Sie das Rentenalter erreicht haben. Dieses liegt bei vor dem 1. Januar 1947 Geborenen bei 65 Jahren. Wer ab 1964 geboren wurde, erreicht erst mit 67 Jahren die Altersgrenze. Für die dazwischenliegenden Jahrgänge wird die Grenze schrittweise angehoben.
Rentenversicherte haben jedoch unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, den Rentenbeginn nach vorne zu verlegen. Im Umkehrschluss verringert sich dann allerdings der Beitrag, der an den Rentenversicherungsnehmer ausgezahlt wird.
Im Umkehrschluss gilt aber auch Folgendes: Sollte der Versicherte später in Rente gehen, steigen auch die von der Rentenkasse auszuzahlenden Beträge. Wer also länger arbeitet, bekommt auch mehr Rente.
Wie hoch ist die Auszahlung aus der Rentenversicherung?
Wollen Sie Ihren Anspruch auf die Auszahlung der Rentenversicherung geltend machen, müssen Sie dafür einen Antrag stellen.
Welche Höhe die aus Ihrer Rentenversicherung folgende Auszahlung hat, ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig.
Laut Deutscher Rentenversicherung gibt es eine Formel, nach der sich die Höhe Ihrer Rente ermitteln lässt. Diese lautet:
Höhe der monatlichen Rente: Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x aktueller Wert der Rente x Rentenartfaktor
Aber was versteckt sich hinter den genannten Begriffen? Nicht jeder Versicherungsnehmer ist mit diesen vertraut. Deshalb soll eine Übersicht zeigen, welche Begrifflichkeiten für die Auszahlung Ihrer Altersvorsorge entscheidend sind:
- Entgeltpunkte stellen die Werteinheit der Rentenversicherung dar. Die Entgeltpunkte ergeben sich aus der Differenz des Durchschnittsverdienstes aller Versicherungsnehmer und Ihrem persönlichen Verdienst innerhalb eines Jahres. Erreichen Sie den Durchschnittsverdienst, erhalten Sie einen Entgeltpunkt. Bei doppeltem Verdienst sind es bereits 2 Entgeltpunkte.
- Der Zugangsfaktor beschreibt den Eintritt in die Rente. Bei herkömmlichem Rentenalter beträgt dieser Faktor genau 1. Gehen Sie früher bzw. später in Rente, so verringert oder erhöht sich dieser Zugangsfaktor entsprechend und wirkt sich auf die Auszahlung der Rentenversicherung aus.
- Der aktuelle Wert Ihrer Rente ist der Wert eines Entgeltpunktes. Dieser wird jeweils zum 1. Juli eines Jahres anhand der Rentenanpassungsformel neu berechnet. Seit dem 1. Juli 2023 unterscheidet sich der aktuelle Rentenwert nicht mehr in Ost und West.
- Zu guter Letzt ist der Rentenartfaktor je nach Rentenart zu berücksichtigen. Welchen Wert Ihre Rente dabei hat, ist unterschiedlich geregelt. Eine Altersrente besitzt zum Beispiel den Wert 1, bei der Vollwaisenrente liegt er bei 0,2.
Wollen Sie ausrechnen, welchen Wert Sie sich für Ihre Altersvorsorge auszahlen lassen, so benötigen Sie dafür alle vier genannten Faktoren.
Rentenversicherung vorzeitig auszahlen lassen?
Viele Versicherungsnehmer benötigen allerdings nicht erst dann Geld, wenn sie das Renteneintrittsalter erreichen. Auch vorher schon kann aufgrund ungeplanter Ereignisse akuter Geldbedarf bestehen, der gedeckt werden muss. Wäre in einem solchen Fall die vorzeitige Auszahlung der Rentenversicherung möglich?
Wie wir bereits erwähnt haben, können Sie mit Abschlägen in Rente gehen, wenn Sie das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht haben. Hierzu müssen Sie allerdings mindestens 35 Beitragsjahre vorweisen können. Bedenken Sie, dass Sie für jedes Jahr, welches Sie früher in Rente gehen, ein Abzug in Höhe von 3,6 Prozent der Rente erfolgt.
Keine Möglichkeit besteht in der Regel darin, die gesetzliche Rentenversicherung zu kündigen und eine Auszahlung zu verlangen. Das ist meist nur dann eine Lösung, wenn Sie eine private Rentenversicherung aufgeben wollen.
Trotzdem kann Ihnen unter gewissen Umständen eine Beitragserstattung gewährt werden. Das ist allerdings generell nur dann möglich, wenn Sie noch keine fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Denn in diesem Fall ist eine Leistung aufgrund der niedrigen Einzahlungen nicht möglich. Dies ist jedoch nur eine Option für bestimmte Personen- und Berufsgruppen. Welche dies sind, erklären wir im folgenden Abschnitt.
Beitragserstattung: Auszahlung der Rentenversicherungsbeiträge
Bei manchen Personengruppen wird von der regulären Auszahlung der Rentenversicherung abgesehen. Die bislang gezahlten Beiträge werden dann erstattet.
Hat die Einzahlung der Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung die Wartezeit von fünf Jahren noch nicht überschritten, können Sie eine Rückerstattung verlangen. Das ist allerdings nur in gewissen Fällen möglich, die im Folgenden näher erläutert werden sollen:
- Bestimmte Berufsgruppen wie Beamte oder Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen (z. B. Ärzte oder Anwälte) können sich die Beiträge erstatten lassen, obwohl sie sich freiwillig versichern könnten. Eine Beitragserstattung verlangen bzw. die Rentenversicherung auszahlen lassen können Beamte, Richter oder Soldaten auf Zeit, die versicherungsfrei oder nur befristet befreit sind.
- Hinterbliebene, wie Witwen oder Waisen, welche die Rentenzahlungen eines Verstorbenen erhalten wollen, können sich bei nicht erfüllter Wartezeit die Beträge auszahlen lassen.
- Wurde das Renteneintrittsalter erreicht, allerdings die Wartezeit von fünf Jahren noch nicht erfüllt, kann ebenfalls eine Erstattung der Beiträge erfolgen.
In den genannten Fällen ist eine Beitragsrückerstattung möglich. Sollten Sie über eine solche nachdenken, ist es allerdings hilfreich, wenn Sie sich vorher entsprechend informieren. Nicht immer ist eine Erstattung auch die beste Möglichkeit für Sie.
Welche Beiträge werden zurückerstattet?
In der Regel können nicht alle gezahlten Beiträge erstattet werden, sondern nur der Arbeitnehmeranteil, wenn Sie auf die reguläre Auszahlung der Rentenversicherung verzichten.
Freiwillige Beiträge oder Beiträge bei Selbstständigkeit werden nur zur Hälfte zurückerstattet. Zudem werden unter anderem folgende Anteile vom Erstattungsbetrag abgezogen:
- Beiträge, die der Bund bzw. Sozialleistungsträger gezahlt haben und nicht Sie selbst (z. B. bei Hartz IV)
- Gezahlte Beiträge während einer Kindererziehungszeit
- Nachversicherungsbeiträge
- Beiträge, die bis zum 30. Juni 1990 in der DDR gezahlt wurden
- Geldbeträge, die vor einer bereits genutzten Geldleistung eingezahlt wurden (z. B. vor einer Rehabilitationsmaßnahme)
Bei der Beitragsrückerstattung gilt zudem: Diese kann nur auf Antrag erfolgen! Ohne diesen kann Ihnen die Erstattung der eingezahlten Beiträge nicht gewährt werden.
Wann ist die Auszahlung der Rentenversicherung steuerfrei?
Ist die Auszahlung einer Rentenversicherung steuerpflichtig? Diese Frage stellen sich viele Rentner. Seit dem 1. Januar 2005 gilt die sogenannte „nachgelagerte Besteuerung“. Das heißt: Die Beiträge, die Sie in Ihre gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, bleiben steuerfrei, allerdings muss die Auszahlung der Rentenversicherung später besteuert werden.
Bei Renten, die erst ab 2040 in Anspruch genommen werden, muss diese voll versteuert werden. Vorher gibt es einen Rentenfreibeitrag, der nicht versteuert werden muss.
Wie hoch dieser Rentenfreibetrag ist, kommt auf Ihr Renteneintrittsalter an. Sind Sie bis zum Jahr 2005 in Rente gegangen, sind 50 Prozent der Renteneinnahmen steuerpflichtig. Pro Jahr steigt dieser Satz um zwei Prozent bzw. Prozentpunkte, sodass bis zum Jahr 2040 100 Prozent Besteuerung der Auszahlung Ihrer Rentenversicherung erreicht werden.
Hallo zusammen. Als pensionierter Polizeibeamter beziehe ich meine normale Pension. Zur Zeit bin ich mit halber Stundenzahl jedoch als Bediensteter im Land NRW zuständig, wo für mich vom LBV Rentenversicherungsbeiträge bezahlt werden. Diese Tätigkeit wird unter 60 Monaten bleiben. Meine Frage, können diese Beiträge auf Antrag Rückerstattet werden?
Hallo Dietmar,
in der Regel kann eine Beitragserstattung erfolgen, wenn Sie maximal fünf Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.
Vorfaelligkeitsentschaedigung.net
Ich hätte gern Gewußt, wann der Generationsvertrag rechtsgültig beschlossen wurde und wer dafür verantwortlich war? Der Weg zurück zu jeder für sich was er einzahlt auch mit Zinsen heraus bekommt (siehe Australien ) oder Österreich, wäre nur gerecht!!!
Gibt es ein Weg zurück dort hin? Im Vergleich Australien Einwohner Steuern und Kaufkraft zu der BRD -, da stimmt was gewaltig nicht mit der BRD.
Hallo Mark,
das System der Kapitaldeckung wurde 1957 in der Rentenreform unter Konrad Adenauer zu einem Umlageverfahren umgebaut. Zurück ginge es nur mit einer entsprechenden Reform.
Vorfaelligkeitsentschaedigung.net
Hallo ich habe eine kurze Frage.
Ich wegen Schulden meine halbe Rentenversicherung die einbezahlt habe auszahlen lassen.
Vielen Dank für ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Sevda,
wie Sie dem obigen Text entnehmen können, ist eine Beitragserstattung bei der gesetzlichen Rentenversicherung nur dann möglich, wenn wenn Sie noch keine fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.
Vorfaelligkeitsentschaedigung.net
Mein Bekannter hat 30 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Vor 10 Jahren ist er nach Spanien ausgewandert und hat 6 Monate versicherungspflichtig dort gearbeitet. Seitdem ist er selbstständig. Jetzt ist er tödlich erkrankt u bekommt keine Erwerbsminderungsrente, weil die zeitlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Er ist 59 Jahre alt und wird die Regelaltersgrenze nicht mehr erreichen. Gibt es eine Möglichkeit, seine bisherigen gesetzlichen Rentenbeiträge auszahlen zu lassen?
Hallo Sabine,
grundsätzlich gilt, dass die Beiträge erstattet werden können, wenn der Betroffene aus der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Versicherungspflicht ausgeschieden ist und sich auch nicht mehr freiwillig versichern darf. Das kann etwa nach der Aufnahme eines Jobs im Ausland der Fall sein. Allerdings muss vor der Auszahlung eine Wartefrist von 24 Monaten eingehalten werden. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.
Vorfaelligkeitsentschaedigung.net
Aus Ihren Antwort entnehme ich dass es möglich ist seine ein Bezahlte Beiträgen zurück zu bekommen wenn mann einen Job im Ausland hat und sich nicht mehr Freiwillig versichern darf. Wie soll ich das Verstehen? Wenn ich im Ausland einen Job habe und dort arbeite bekomme ich mein Geld wieder?
Hallo Scholdi,
deutsche Staatsbürger im Ausland können eine Beitragsauszahlung beantragen, wenn keine Versicherungspflicht mehr in Deutschland besteht und wenn diese sich nicht mehr freiwillig versichern dürfen. In der Regel bleiben Deutsche im Ausland jedoch weiterhin dazu berechtigt, sich freiwillig zu versichern. Aus diesem Grund kommt eine Rückzahlung nur in seltenen Fällen in Frage. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung.
Vorfaelligkeitsentschaedigung.net
Wie lange hat man Zeit die Beiträge zurückzufordern ? Oder kann man das jederzeit machen?
Hallo Raphau,
vor einer Beitragserstattung müssen Sie eine Wartefrist von 24 Monaten einhalten. Inwiefern andere Fristen zu beachten sind, erfahren Sie bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.
Vorfaelligkeitsentschaedigung.net
Ich bin ein auslaendischer Arzt, ich arbeite in Deutschland seit 2015 b.ich bin befreit von der gesetzlichen rente Versicherung (Ärzte alterversorgung) und Ich habe selbstverständlich entsprechende die Rentebeiträge bezahlt. Darf ich diese Beiträge wenn ich auswander, ausgezählen lassen?
Hallo Ahmed,
eine Auszahlung ist möglich, wenn Sie weniger als fünf Jahre Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland entrichtet haben. Es darf keine Versicherungspflicht mehr in der deutschen Rentenversicherung vorliegt. Seit dem Ausscheiden aus der deutschen Versicherungspflicht müssen mindestens 24 Kalendermonate verstreichen und es darf keine Berechtigung zur freiwilligen Versicherung in der deutschen Rentenversicherung bestehen.
Vorfaelligkeitsentschaedigung.net
Hallo! Ich bin ein Filipina besitz ein Deutschepass.Seit 1990 arbeitet ich in Vollzeit.Nun,2011 hatte ich ein schweren Schlaganfall gehabt und habe jetzt ein 30% behinderungpass.2012 bin wieder arbeitsfaehig und arbeitet 30stunden die Woche.Ich bin staendig krank..Ich moechte gern schon langsam in rente gehen.Habe aber keine Ahnung wie ich das hinkriegten.
Ihre Vorschlaege und Beratung wurde mich sehr freuen.
Mit freundlichen Gruess aus Bayern
Hallo Kris,
einen Anspruch auf die gesetzliche Rente ohne Anschläge haben Sie, wenn Sie die Regelaltersgrenze von 67 Jahren erreicht haben (ab Jahrgang 1964). Sie können zwar schon vorher in Rente gehen, bekommen dann aber weniger Geld. Wenn Sie krank sind, haben Sie unter Umständen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente. Sie sollten sich bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.
Vorfaelligkeitsentschaedigung.net
Hallo,
danke für den Beitrag ich habe mir als Beamtin auf Lebenszeit die Rentenbeiträge aus einer vorherigen Ausbildung als Kauffrau auzahlen lassen. Es waren ca. 3000 Euro.
Nun wurden mir diese 3000 Euro komplett als sonstige Erträge auf die Lohnsteuer angerechnet.
Finde das schon hart, da ja sowohl der Arbeigeberanteil vom Staat einbehalten wird und dann noch der volle Beitrag als Ertrag angerechnet wird ohne jegliche Freibeträge.
Ist das so richtig?
Vielen Dank und viele Grüße A. Pfeifer
Hallo A.,
dies sollten Sie durch einen Steuerexperten prüfen lassen.
Vorfaelligkeitsentschaedigung.net
Hallo,
ich habe seinerzeit eine Ausbildung zum Landwirt gemacht, während der Ausbildung wurden 2 Jahre Beiträge in die DRV gezahlt, außerdem zählt zur Wartezeit ein Fachschuljahr. Nach der Ausbildung war ich selbstständiger Landwirt und habe in die Alterskasse eingezahlt. Hieraus beziehe ich bald meine Rente. Für eine Rente aus der DRV reicht die Wartezeit nicht. Wenn ich das hier alles richtig gelesen habe, dürfte ich die Möglichkeit haben mir die Beiträge auszahlen zu lassen. Richtig?
Hallo Thomas,
grundsätzlich gilt Folgendes: Haben Sie die Regelaltersgrenze erreicht, aber bisher die allgemeine Wartezeit in der gesetzlichen
Rentenversicherung nicht erfüllt, können Sie sich Ihre Beiträge erstatten lassen. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.
Vorfaelligkeitsentschaedigung.net
Hallo,bekomme ab 1. Juli 2018 meine Rente.Kann man sich auch danach,also sagen wir 2monate nach der Rente,seine ganze rentenauszahlung auszahlen lassen?Habe Krebs,und da ist voraussichtlich nichts mehr zu machen. M.f.g. Bernd r.
Hallo Bernd,
bei der gesetzlichen Rente ist dies nicht möglich. Handelt es sich um eine private Rentenversicherung, haben Sie in der Regel die Möglichkeit zwischen einer Einmalzahlung und einer monatlichen Rente zu wählen, insofern beim Abschluss ein Kapitalwahlrecht festgelegt wurde.
Vorfaelligkeitsentschaedigung.net
Hallo,
ich habe mir als Beamter auf Lebenszeit die Zeit (36 Monate), in der ich die Voraussetzung zur Verbeamtung erst noch im Öffentlichen Dienst als Angestellter erwerben musste, in 2017 auszahlen lassen.
Wie ist dieser Betrag, der ausgezahlt wurde, in der Einkommensteuererklärung zu deklarieren? — zusätzlicher Verdienst, für den keine Steuer gezahlt wurde? ODER Rentenauszahlung???
Oder muss die Auszahlung überhaupt nicht angegeben werden?
Hallo Stefan,
unter gewissen Voraussetzungen sind Beitragserstattungen steuerfrei (§ 3 Abs. 3 EStG). Ob dies bei Ihnen der Fall ist, kann ein Steuerberater beantworten.
Vorfaelligkeitsentschaedigung.net
PS.: Ich habe schon mal bei der Rentenkasse angerufen und gefragt warum man nach der 5-Jahres Frist keine Auszahlung bekommt…die professionelle Antwort der Mitarbeiterin war folgende:
„ja..ist halt so“.
Da hilft wohl nur der Gang zum BVG.
Hallo,
ich versuche mich kurz zu fassen: Vor der Verbeamtung ganz normal in die Rentenkasse eingezahlt. Dann verbeamtet worden und von Kollegen erfahren, dass man sich die Beiträge rückerstatten lassen kann. Leider habe ich die Frist (5Jahre) etwas überschritten…also geht nicht mehr. Jetzt würde ich gerne wissen warum nicht? Ich finde da nirgendwo eine brauchbare Antwort. Also wenn ich es versuche logisch zu sehen…ich habe Geld eingezahlt…werde aber nachher durch die Rentenkasse keine Rente beziehen, also möchte ich das Geld zurück haben, welches ich eingezahlt habe, weil ich es nicht verschenken möchte…und mit meiner späteren Pension möchte ich es auch nicht verrechnen lassen. Irgendwie scheint es nicht fair zu sein…aber wehe der Staat will was von einem…dann gibt es keine Fristen. Wenn es dann sein muss, rennt dir dieser ein Leben lang hinter her weil noch 10€ bei der Steuerabgabe gefehlt haben.
Hallo Chris,
eine Rückerstattung der Beiträge ist nur möglich, wenn die Wartezeit von fünf Jahren noch nicht überschritten wurde. Dieser Zeitraum wurde vom Gesetzgeber festgelegt.
Vorfaelligkeitsentschaedigung.net
Ich habe 8 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt da ich eine Ausbildung und einen Studenjob während des Studiums gemacht habe. Nun bin ich verbeamtet und erfahre dass wenn ich drei Jahre weniger eingezahlt hätte diese vorzeitig erstattet bekommen hätte. Im schlimmsten Fall wird mir noch die Pension gekürzt und durch die gesetzliche Rente aufgestockt. Somit seh ich davon nichts. Echt ganz tolles Gesetz!!! Man wird dafür bestraft dass man so lange in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt hat und gearbeitet hat.
Geht mir genauso.
Finde ich echt daneben. Habe gerade die Ablehnung bekommen und frage mich, ob sich ein Widerspruch oder der Gang zum Rechtsanwalt/ zur Verbraucherberatung lohnt.
Ich habe einen vierjährigen Auslandsaufenthalt hinter mir und bin seit 3 Jahren wieder im Angestelltenverhältnis. Ich habe 11 Monate in Irland und ca. 2 Jahre in Australien gearbeitet. Kann ich die Beiträge die ich im Ausland bezahlt habe in meine deutsche Rentenkasse transferieren. Ich bin 53 jahre alt und wurde geren die Rentenkasse aufstocken.
Hallo Erika,
Beschäftigungs- oder Wohnzeiten im Ausland wirken sich unterschiedlich auf die gesetzliche Rente aus – je nach Land und Situation. Aus diesem Grund ist es ratsam, wenn Sie sich mit der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung setzen, um zu klären, wie es sich in Ihrem speziellen Fall verhält.
Vorfaelligkeitsentschaedigung.net
Hallo,
als Student habe ich nebenher desöfteren gejobbt und auch teilweise Rentenbeiträge eingezahlt (ca 2000 selber, ca. 3100 vom Arbeitgeber, ca. 6000 von öffentlichen Kassen). Nach dem Studium habe ich 2005-2006 ein Referendariat absolviert (Beamter auf Probe) und 2007 eine Stelle als Beamter angenommen, zuerst auf Widerruf und ab 2010 auf Lebenszeit.
Kan ich mir Rentenbeiträge auszahlen lassen?
Wäre dies sinnvoll?
Vielen Dank, J.
Hallo J.,
wie Sie dem obigen Text entnehmen können, ist eine Rückerstattung für gewisse Personengruppen nur dann möglich, wenn die Wartezeit von fünf Jahren noch nicht überschritten wurde. Vor einem solchen Schritt sollten Sie sich stets von einem Finanzexperten beraten lassen.
Vorfaelligkeitsentschaedigung.net
Guten Tag,
kann die Rückzahlung der eingezahlten Rentenbeiträge Nachteile bei der Anrechnung von Arbeitszeiten bei der Pension haben?
Muss die Rückzahlung steuerlich angegeben bzw. versteuert werden?
Danke!
Hallo Marvin,
Informationen zur Besteuerung können Sie dem Abschnitt https://www.vorfaelligkeitsentschaedigung.net/auszahlung-rentenversicherung/#Wann-ist-die-Auszahlung-der-Rentenversicherung-steuerfrei entnehmen. Grundsätzlich sollten Sie sich vor einem solchen Schritt professionell beraten lassen. In einem Gespräch könne Ihre weiteren Fragen beantwortet werden.
Vorfaelligkeitsentschaedigung.net
ich lebe seit 14 jahren in england, bin 53jahre alt und bekomme seit 15 jahren eine kleine monatlche rente da ich aufgrund krankheit nicht mehr arbeiten kann.;
ist es moeglich diese mtl rente zu beenden und dafuer den restbetrag ausgezahlt bekommen ?
Hallo Kerstin,
der Schilderung Ihrer Situation nach ist dies nicht möglich. Ein Anwalt kann Sie diesbezüglich jedoch genau beraten.
Vorfaelligkeitsentschaedigung.net
Guten tag eine frage ich bin deutscher und lebe seidt 2001 in Italia, jetz habe ich due krankheit sclerosi multiple und habe e in antrag auf erwerbsminderungsrente gestellt in deutschland due wurde mir abgelehnt ,und jetz will due rentenkasse das ich den wiederspruch zuruck ziehe.
Kan ich von der rentenkasse eine einmalige zahlung verlangen un MIT deutschland ab zu schliesen fur immer
Hallo Roland,
wenn Sie weniger als 5 Jahre lang rentenversicherungspflichtig waren, ist eine Auszahlung der bislang gezahlten Beiträge in der Tat möglich.
Vorfaelligkeitsentschaedigung.net
Ich habe in Deutschland lediglich 36 Monate wärend eines Angestelltenverhältnisses in die Rentenversicherung eingezahlt. Darauffolgend bin ich mit 25 in die USA ausgewandert, wo ich mittlerweile seit einigen Jahren leben. Kann ich mir die Rentenbeiträge erstatten lassen?
Hallo David,
dies sollte in der Tat möglich sein. Wenden Sie sich am besten direkt an die Rentenversicherung.
Vorfaelligkeitsentschaedigung.net
Hallo,
Ich habe gleiche Situation, nur bin ich aus Kroatien. Können Sie mir eine E-Mail geben, wo kann ich direkt Kontakt mit der Rentenversicherung haben?
Hallo Deni,
alle nötigen Kontaktinformationen erhalten Sie auf den Webseiten der Deutschen Rentenversicherung.
Vorfaelligkeitsentschaedigung.net
Ist es möglich, dass ein abgelehnter Asylbewerber, der schon mehr als zwei Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, seine Beiträge zurückbekommt, wenn er abgeschoben wird?
Hallo Claudia,
leider können wir in diesem sehr spezifischen Fall keine Einschätzung geben und verweisen daher an einen Anwalt.
Vorfaelligkeitsentschaedigung.net
Spätestens 4 Jahre nach letzter Renteneinzahlung sollte ein Antrag gestellt werden.
Hallo,
Vielen Dank für Ihre ausführlichen Informationnen.
Ich bin kein deutscher Bürger. Ich habe in Deutschland in der Zeit zwischen 1997 und 2004 studiert und während dieser Zeit als Student nebenbei gearbeitet. Als ich Deutschland 2004 verlassen habe habe ich den Arbeitsnehmeranteil meiner Rentenvetsicherungsbeiträge auszahlen lassen.
Da es nur wenig Geld war denke ich gerade dass es wahrscheinlich ein Fehler war das Geld auszahlen zu lassen. Meine Frage lautet: Ist es immer möglich das Rentensystem noch einmal zu integrieren und wenn ja unter welchen Voraussetzungen? ist es möglich die Arbeitsgeberanteile ebenfalls zurüchzubekommen eventuel da ich im Ausland lebe?
Vielen Dank
Nouri
Hallo Nouri,
eine entsprechende Regelung ist uns nicht bekannt.
Vorfaelligkeitsentschaedigung.net
Vielen Dank für diese Informationen, die aber im Augenblick für mich noch nicht ganz vollständig sind. Ich war 22 Jahre fest angestellt und bin jetzt seit 13 Jahren selbständig mit separater RV.
Ich würde mir gerne aus den 22 Jahren Festanstellung meine eingezahlten Arbeitnehmerbeträge auszahlen lassen. Meine Entgeltpunkte liegen mir vor, so dass ich selbst ausrechnen kann, wieviel mir zusteht.
Was ich allerdings nirgendwo finde, ist, wieviel ich davon, wenn ich es komplett auszahlen lasse, als Steuer (wenn auch nachgelagert) zahlen muss, z.B. bei einem Auszahlungsbetrag von 50.000 Euro. Zahle ich hier meinen normalen Steuersatz in Höhe von 42 % oder zahle ich diesen Satz nur ab einer bestimmten Höhe. Oder ab wann zahle ich Steuern bzw. wird das auf die Lebensdauer hochgerechnet? Vielen Dank für eine hilfreiche Antwort.
Hallo Angelika,
eine Steuerberatung können wir leider nicht anbieten und verweisen daher an einen Steuerberater.
Vorfaelligkeitsentschaedigung.net
Vielen Dank fuer diese Info. Ich bin in 2003 ausgewandert und habe bis dahin in die Sozialversicherung eingezahlt fuer 3-4 Jahre. An wen muss ich mich wenden fuer eine Beitragserstattung des Arbeitnehmeranteils?
Vielen Dank im Voraus!
F.
Meiner Recherge nach ist eine Auszahlung nicht möglich, da 5 Jahre eingezahlt wurden. Abwarten bis ins offizielle Rentenalter und dann erhalten Die die gesetzliche Rente.
Mich würde interessieren, ob die Leute, die in Deutschland während des Kriegs in BuH (1993 -1997) gearbeitet haben (waren als Flüchtlinge aufgenommen), den Anspruch auf die Rentenauszahlung nun hätten. Danke im Voraus!
Hallo,
grundsätzlich gilt, dass eine Rentenversicherung erst dann zu einer Leistung führt, wenn die Mindestversicherungszeit (in der Regel mindestens 5 Jahre). Liegt die Versicherungszeit darunter, können Sie nach Eintritt des Renteneintrittalters eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge erhalten. Ob dies in einem spezifischen Fall möglich ist, kann ein Anwalt für Sozialrecht ermitteln.
Vorfaelligkeitsentschaedigung.net
Ich danke Ihnen für diesen interessanten Artikel. Es ist besonders wichtig sich bei diesem Thema kompetent beraten zu lassen. Gerade bei diesem umfangreichen Gebiet.