Ist die Vorfälligkeitsentschädigung steuerlich absetzbar?

Können Sie durch die Vorfälligkeitsentschädigung Steuern sparen?
Können Sie durch die Vorfälligkeitsentschädigung Steuern sparen?

Der aktuelle Finanzmarkt verführt viele Besitzer von Immobiliendarlehen dazu, eine Umschuldung vorzunehmen. Auf diesem Weg wollen sie die ehemals teuren Zinsen gegen den aktuell niedrigeren Zinssatz austauschen.

Dabei fällt aber eine teure Vorfälligkeitsentschädigung an. Manch einer kommt dabei auf den Gedanken, die hohe Zahlung durch steuerliche Vorteile abzumildern. Doch kann man die Vorfälligkeitsentschädigung überhaupt von der Steuer absetzen?

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann eine Vorfälligkeitsentschädigung steuerlich absetzbar ist, welche Kriterien erfüllt sein müssen und in welcher Situation kein steuerlicher Vorteil möglich ist.

Kurz & knapp: Informationen zu „Vorfälligkeitsentschädigung steuerlich absetzen“ für Schnellleser

Ist die Vorfälligkeitsentschädigung steuerlich absetzbar?

Ja, dies ist jedoch nur dann möglich, wenn die Vorfälligkeitsentschädigung im Rahmen einer Umschuldung gefordert wird. Des Weiteren muss es sich beim finanzierten Objekt um eine vermietete Immobilie handeln und die Vermietung muss auch nach der Umschuldung weiterhin stattfinden.

Sind Vorfälligkeitszinsen Werbungskosten?

Als Werbungskosten sind Vorfälligkeitszinsen steuerlich absetzbar, wenn die hier genannten Voraussetzungen erfüllt werden.

Was gilt bezüglich der Vorfälligkeitsentschädigung, wenn ich eine Immobilie verkaufe?

Verkaufen Sie eine vermietete Immobilie, können Sie die Vorfälligkeitsentschädigung als Veräußerungskosten absetzen. Mehr dazu können Sie an dieser Stelle nachlesen.

Die Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten absetzen

Um eine Vorfälligkeitsentschädigung steuerlich absetzen zu können, müssen drei Voraussetzungen auf Sie als Kreditnehmer zutreffen:

  • Sie haben einen Immobilienkredit zur Finanzierung einer vermieteten Immobilie aufgenommen.
  • Sie vermieten das Objekt auch weiterhin.
  • Die Vorfälligkeitsentschädigung fällt aufgrund einer Umschuldung an.

Nur bei einer Vermietung ist die Vorfälligkeitsentschädigung für die Steuer relevant

Ist das finanzierte haus vermietet, ist die Vorfälligkeitsentschädigung absetzbar.
Ist das finanzierte Haus vermietet, ist die Vorfälligkeitsentschädigung steuerlich absetzbar.

Besitzen Sie eine vermietete Immobilie, müssen Sie die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung steuerlich melden. In diesem Zusammenhang müssen auch die Kosten berücksichtigt werden, welche Ihnen aus ebendieser Vermietung entstehen.

Ist das Objekt über ein Darlehen finanziert, zählen auch die regelmäßigen Zinszahlungen zu den Ausgaben, die steuerlich absetzbar sind. Schulden Sie den Kredit um, erhöhen sich Ihre Kosten im Rahmen der Vermietung durch die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung.

Aus diesem Grund ist die Vorfälligkeitsentschädigung, die an die Bank gezahlt wird, als Werbungskosten steuerrelevant.

Beenden Sie aber zeitgleich das Mietverhältnis, ist der Zusammenhang für die Steuern nicht mehr gegeben. Damit ist die Vorfälligkeitsentschädigung nicht mehr steuerlich absetzbar.

Achtung: Beim Verkauf sind die Vorfälligkeitszinsen nicht als Werbungskosten absetzbar!

Bezüglich der Vorfälligkeitsentschädigung hängt die steuerliche Behandlung von den jeweiligen Umständen ab. Bei Mietobjekten ist die Vorfälligkeitsentschädigung nur dann steuerlich absetzbar, wenn die Zahlung aufgrund einer Umschuldung anfällt. Dieser Vorgang ist nämlich dazu da, die Kosten des Kredits insgesamt zu reduzieren – etwa, weil viele Zinsen dadurch gespart werden können.

Verkaufen Sie demgegenüber die zuvor vermietete Immobilie, so gelten andere Regeln. Ein Verkauf des Objekts innerhalb der Zinsbindung oder eine vertraglich nicht vereinbarte Sondertilgung führen ebenfalls dazu, dass Sie der Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen. Laut einem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) sind diese aber nicht steuerlich als Werbungskosten absetzbar.

Verkauf der Immobilie: Vorfälligkeitsentschädigung mindert den Veräußerungsgewinn

Ist die Vorfälligkeitsentschädigung steuerlich absetzbar? Bei einem Verkauf ist dies möglich.
Ist die Vorfälligkeitsentschädigung steuerlich absetzbar? Bei einem Verkauf ist dies möglich.

Eines der drei obigen Kriterien trifft nicht zu, wenn Sie die vermietete Immobilie verkaufen und aus diesem Grund eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen.

Das bedeutet, dass die Kategorisierung als „Werbungskosten“ für die Vorfälligkeitsentschädigung nicht gelten kann. Auch dies bestätigte der BFH in einem Urteil (Az. IX R 42/13).

Dennoch haben Sie die Möglichkeit, steuerlich einen Vorteil aus der teuren Zahlung geltend zu machen: Deklarieren Sie die Vorfälligkeitsentschädigung in der Steuererklärung als „Veräußerungskosten“. Auf diesem Weg verringern Sie den zu versteuernden Verkaufsgewinn.

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Ist die Vorfälligkeitsentschädigung steuerlich absetzbar?
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  • Avatar-Foto Hans-Werner 3. Januar 2019, 19:57

    Hallo, beim Verkauf einer vermieteten Immobilie kann man nach Ihrem Beitrag die Vorfälligkeitsentschädigung als Veräußerungskosten in der Steuererklärung angeben und absetzen. Irgendwo habe ich gelesen, dass das nur innerhalb der Spekulationsfrist gilt und danach leider nicht mehr. Ist das richtig oder falsch?
    Vielen Dank schon jetzt für Ihre Antwort.
    MfG

    • Avatar-Foto vorfaelligkeitsentschaedigung.net 11. Januar 2019, 15:00

      Hallo Hans-Werner,

      das ist korrekt.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  • Avatar-Foto Bernd 24. Dezember 2018, 12:33

    Ich habe mein eigengenutztes Haus nach gut 40 Jahren verkauft. Kann ich eine angefallende Vorfälligkeitsentschädigung steuerlich geltend machen?

    • Avatar-Foto vorfaelligkeitsentschaedigung.net 11. Januar 2019, 14:54

      Hallo Bernd,

      wie Sie dem oben stehenden Text entnehmen können, ist dies nur bei vermieteten Objekten möglich.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  • Avatar-Foto Andre 25. November 2018, 14:28

    Hallo,

    ich habe in 2017 ein MFH gekauft, für die Ablösung bei der Bank der damaligen Eigentümerin war eine Vorfälligkeitsentschädgiung nötig. Das 3 Familienhaus wird vermietet. Ist die Vorfälligkeitsentschädigung dann lediglich im Jahr 2017 absetzbar (Ich habe diese angesetzt) oder wird diese über mehrere Jahre abgeschrieben?

    • Avatar-Foto vorfaelligkeitsentschaedigung.net 14. Dezember 2018, 16:09

      Hallo Andre,

      ein Steuerberater kann Sie hierzu beraten.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  • Avatar-Foto Andreas 19. November 2018, 13:30

    Hallo,

    Danke für den Artikel. Kann ich den betrag, der durch die Vorfälligkeit auf einmal zu zahlen ist auch dann als Werbungskosten absetzen, wenn ich den Betrag bei der Umschuldung durch die neue Bank mitfinanziert habe?

    Danke vorab

    • Avatar-Foto vorfaelligkeitsentschaedigung.net 23. November 2018, 10:48

      Hallo Andreas,

      bei Fragen dieser Art ist ein Steuerberater der beste Ansprechpartner.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  • Avatar-Foto Franz W. 15. November 2018, 16:54

    Hallo,
    das Darlehen für eine vermietete ETW ist auf meinem Wohnhaus (1 Whg. selbst genutzt, 2 vermietet) als Hypothek eingetragen. Die ETW ( 22 Jahre alt) ist nun verkauft worden. Ein Teil des Darlehens ist mit einer VFE zurückgezahlt worden. Ist der Vorfälligkeitsbetrag steuerlich geltend zu machen?
    Danke!

    • Avatar-Foto vorfaelligkeitsentschaedigung.net 16. November 2018, 11:07

      Hallo Franz,

      bei speziellen Steuerfragen ist es empfehlenswert, wenn Sie sich an einen Steuerberater wenden.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  • Avatar-Foto Gaby T. 13. November 2018, 16:15

    Hallo,
    wir haben mit Kaufvertrag vom 30.11.2017 ein vermietetes EFH verkauft. Der Mietvertrag war zum 31.12.2017 gekündigt. Die vollständige Kaufpreiszahlung erfolgte aufgrund von Verzögerungen, welche die Käufer bedingt hatten, erst Ende Januar 2018 und somit folgend die Eigentumsübertragung.
    Es mussten für die Darlehen entsprechend Vorfälligkeitsentgelte zur Ablösung und Pfandfreimachung gezahlt werden.
    Meine Frage: Mieteinnahmen waren nur bis 2017. Das Vorfälligkeitsentgelt wurde 2018 gezahlt.
    Muss/ kann das Vorfälligkeitsentgelt als Veräußerungskosten in 2018 steuerlich abgesetzt werden – obwohl keine Mieteinnahmen
    mehr vorhanden sind – aber ein direkter Zusammenhang mit der Vermietung besteht.
    oder kann das Entgelt in 2017 mit angesetzt werden, obwohl es erst in 2018 gezahlt wurde? (wahrscheinlich nicht)
    Vielen Dank für eine Antwort.

    • Avatar-Foto vorfaelligkeitsentschaedigung.net 16. November 2018, 11:06

      Hallo Gaby,

      bei Steuerfragen sollten Sie sich an einen Steuerberater wenden.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  • Avatar-Foto Michael H. 15. September 2018, 11:39

    Wo setze ich denn diese „Veräußerungskosten“ im Formular der Steuererkärung ein ?

    • Avatar-Foto vorfaelligkeitsentschaedigung.net 21. September 2018, 9:12

      Hallo Michael,

      es sollte sich um den Punkt „sonstige Einkünfte“ handeln.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  • Avatar-Foto Volker 19. April 2018, 10:46

    Ich würde gerne eine Umschuldung für den Kredit einer von mir vermieteten Wohnung durchführen. Dabei würde ich gerne die Kreditsumme für eine zusätzliche private Anschaffung erhöhen. Ist es dann weiterhin möglich, die Kreditkosten anteilig steuerlich geltend zu machen?

    • Avatar-Foto vorfaelligkeitsentschaedigung.net 23. April 2018, 8:54

      Hallo Volker,

      bezüglich dieser Frage sollten Sie Rat von einem Steuerberater oder einem anderen versierten Berater einholen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  • Avatar-Foto vorfeld 17. Januar 2018, 19:08

    guten tag, july 2016, wurde meine ehemann sschweer erkrankt, wir müssten unsere immobilien verkaufen, und vorfälligkeit entschädigung bei der bank ablösen. der immobilien war 18 monaten leer, und wurde für diese gewerbimmobilien kein mieter gefunden, können wir die vorfälligkeit entschädigung steurlich gelten machen bitte. danke für ihre antwort

  • Avatar-Foto Carsten 10. Januar 2018, 15:44

    Hallo,

    es ist im oberen Kurz@knapp Text etwas missverständlich ausgedrückt :

    Bei einer Umschuldung können Sie die Zusatzkosten der Vorfälligkeitsentschädigung in der Steuererklärung als Werbungskosten angeben.

    Weil dies als gesonderter Punkt aufgeführt ist, heißt dieses etwas, dass es auch Privatnutzer, also ohne Vermietung absetzen können ?

    Danke vorab !

    • Avatar-Foto vorfaelligkeitsentschaedigung.net 22. Januar 2018, 9:58

      Hallo Carsten,

      aus dem dritten Punkt in der Box geht klar hervor, dass die steuerliche Absetzung nur bei vermieteten Objekten möglich ist. Aus diesem Grund sollte auch klar sein, dass sich Punkt 4 eben auf Vermieter bezieht.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  • Avatar-Foto Schlunzine 21. Dezember 2017, 12:09

    Mein Bruder ist letzten Monat verstorben. Leider läuft auf seine Haus mit vermieteter Einliegerwohung noch ein Darlehn mit sehr ungünstigen Zinsen. Wir überlegen ob wir das Darlehn ablösen um umzuschulden. Und möchten das Haus + ELW vermieten.
    Die Bank möchte sehr hohe Vorfälligkeitzinnsen. Lt. Sachberarbeiter könnte ich diese NICHT bei der Einkommensteuer absetzten. Ist das korrekt?

    • Avatar-Foto vorfaelligkeitsentschaedigung.net 29. Dezember 2017, 16:33

      Hallo Schlunzine,

      wie Sie dem obigen Text entnehmen können, ist eine steuerliche Absetzung nur in wenigen Fällen möglich. Hierzu müssen die drei oben genannten Voraussetzungen erfüllt werden. Genaue Informationen zu Ihrem speziellen Fall kann etwa ein Steuerberater nach Einsicht in die Unterlagen machen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  • Avatar-Foto Fredo 8. Dezember 2017, 7:40

    Guten Tag,
    ich verkaufe meine selbst genutzte Eigentumswohnung um ein neues Haus zu kaufen. Im neuen Haus befindet sich eine Einliegerwohnung die ich vermieten möchte. Kann ich die Vorfälligkeitsentschädigung dann Anteilsmäßig absetzen (Wohnflächenanteil ETW 20%)?
    Danke vorab!

    • Avatar-Foto vorfaelligkeitsentschaedigung.net 11. Dezember 2017, 9:55

      Hallo Fredo,

      unter gewissen Umständen sollte dies möglich sein. Nähere Informationen erhalten Sie bei einem Finanzexperten.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  • Avatar-Foto Stephanie N. 24. November 2017, 10:51

    Hallo,
    wir haben im Rahmen eines Widerrufs und dem daraus entstandenen Vergleichs unseren Immobilienkreditvertrag 3 Jahre vor der Laufzeit beenden können. Auf die Vorfälligkeitsgebühr hat die Bank im Rahmen des Vergleichs verzichtet. Nun hat man uns aber mitgeteilt, dass auch die (nicht gezahlte) ersparte Vorfälligkeitssgebühr steuerlich relevant wäre. Inwiefern genau?

    Vielen Dank für eine Antwort

    • Avatar-Foto vorfaelligkeitsentschaedigung.net 4. Dezember 2017, 12:56

      Hallo Stephanie,

      eine solche Relevanz ist uns nicht bekannt. Ein Finanzexperte kann Sie diesbezüglich beraten.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  • Avatar-Foto Heide R. 21. November 2017, 10:52

    Hallo, habe meine ETW verkauft. Wurde selbstgenutzt. Habe keinen Gewinn gemacht. Kann ich dann die Vorfälligkeitszinsen auch absetzen – und wenn wie. Als Veräußerungskosten? Das würde für mich doch keinen Sinn machen, da ich keinen Gewinn gemacht habe. Danke für Ihre Antwort.

    • Avatar-Foto vorfaelligkeitsentschaedigung.net 4. Dezember 2017, 12:48

      Hallo Heide,

      inwiefern die Absetzung als Veräußerungskosten in Frage kommt und ob diese Sinn macht, kann am besten ein Steuerberater beurteilen.

      Vorfaellligkeitsentschaedigung.net

  • Avatar-Foto Hans 18. Oktober 2017, 9:19

    Guten Morgen,
    ich plane aktuell den Verkauf meiner vermieteten Wohnung. Die Zinsbindung der Hypothek für diese Wohnung läuft noch ca. 3 Jahre. Deshalb werde ich mit Vorfälligkeitszinsen rechnen müssen.
    Frage: Spielt es eine Rolle, wann die Vorfälligkeitszinsen anfallen, d.h. dass der Eigentumsübergang an die Käufer erst nach der Forderung der Vorfälligkeitszinsen erfolgt.
    Diese müssen ja vorher anfallen, denn die Bank muss ja einer Löschungsbewilligung zustimmen, sonst kann ja für den Käufer keine Vormerkung im Grundbuch eingetragen werden. Das wäre für mich der Zeitpunkt der Forderung der Bank nach den Vorfälligkeitszinsen. Mein Mietverhältnis zum Mieter der Wohnung ist zu diesem Zeitpunkt ja nach wie vor gegeben, da der Eigentumsübertrag erst 4 – 6 Woche später erfolgt. Könnte ich dann die Vorfälligkeitszinsen als Werbungskosten geltend machen, oder welche Voraussetzungen müssten gegen sein?
    Herzlichen Dank im voraus.

    • Avatar-Foto vorfaelligkeitsentschaedigung.net 4. Dezember 2017, 11:09

      Hallo Hans,

      wie Sie dem obenstehenden Text entnehmen können, ist eine Absetzung der Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten nur möglich, wenn drei Voraussetzungen erfüllt werden: 1. Sie haben einen Immobilienkredit zur Finanzierung einer vermieteten Immobilie aufgenommen. 2. Sie vermieten das Objekt auch weiterhin 3. Der Schadensersatz fällt aufgrund einer Umschuldung an. Hinsichtlich Ihres speziellen Falles sollten Sie die Beratung durch einen Finanzexperten suchen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  • Avatar-Foto Martin 17. Juni 2017, 10:31

    Hallo ich habe folgendes:
    Ein vermietetes Objekt MFH und ein EFH was ich privat genutzt habe und nun verkauft habe. Die Darlehen waren alle auf das vermietete Objekt belastet und ich habe aus dem Verkauf des EFH 2 Darlehen früher abgelöst mit vorfälligkeitsentgeldzahlung.
    Das MFH ist weiterhin in meinem Besitz und ich wohne dort auch nicht.
    Könnte ich die VF gegenüber dem FA geltend machen ?
    Danke für eine Antwort

    • Avatar-Foto vorfaelligkeitsentschaedigung.net 22. Juni 2017, 13:55

      Hallo Martin,

      dies ist nicht möglich, da die Vorfälligkeitsentschädigung nur dann abgesetzt werden, wenn Sie wegen einer Umschuldung anfällt.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  • Avatar-Foto Daniela 18. April 2017, 12:40

    Hallo,
    ich habe ein Büro (Arbeitszimmer) und einen Lagerraum offizielle angemeldet. Ist die Vorfälligkeitsentschädigung anteilig absetzbar? Es handelt sich nicht um ein Mietobjekt.

    • Avatar-Foto vorfaelligkeitsentschaedigung.net 20. April 2017, 8:23

      Hallo,

      da es sich nicht um ein Mietobjekt handelt, ist eine steuerliche Absetzung leider nicht möglich.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  • Avatar-Foto Daniela 5. April 2017, 8:30

    Hallo,
    Ist eine Vorfälligkeitsentschädigung steuerlich absetzbar, wenn es nicht um ein Mietobjekt handelt sondern um unser Eigentum?

    • Avatar-Foto vorfaelligkeitsentschaedigung.net 6. April 2017, 10:47

      Hallo Daniela,

      wenn Sie Ihr Eigentum vermietet haben, können Sie die Vorfälligkeitsentschädigung absetzen. Wenn Sie es selbst nutzen, geht dies nicht. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie die Immobilie verkaufen und aus diesem Grund die Entschädigung anfällt: Dann kann diese als „Veräußerungskosten“ abgesetzt werden.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  • Avatar-Foto Margot F. 15. Februar 2017, 17:45

    Ist eine Vorfälligkeitsentschädigung steuerlich absetzbar, wenn die vermietete Wohnung verkauft wurde und der Kredit dafür vorzeitig abgelöst wurde?

    • Avatar-Foto vorfaelligkeitsentschaedigung.net 16. Februar 2017, 9:11

      Hallo,

      in dieser Situation können Sie die Vorfälligkeitsentschädigung als Veräußerungskosten geltend machen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  • Avatar-Foto Jochen H. 30. Januar 2017, 19:00

    Ist es möglich die Vorfälligkeitsentschädigung bei Verkauf und Eigen-genutzter Immobilie geltent zu machen?
    Der Gewinn nach 3Jahre Besitz muss ja auch nicht versteuert werden…
    Grüße

    • Avatar-Foto vorfaelligkeitsentschaedigung.net 2. Februar 2017, 9:17

      Hallo,

      die Vorfälligkeitsentschädigung ist nur beim Verkauf vermieteter Objekte absetzbar.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  • Avatar-Foto Stefan 23. Januar 2017, 8:01

    Ist der Veräußerungsgewinn auch dann zu versteuern wenn das Mietobjekt schon vor mehr als 10Jahren angeschafft wurde?

    • Avatar-Foto vorfaelligkeitsentschaedigung.net 2. Februar 2017, 9:26

      Hallo,

      es empfiehlt sich in Ihrem Fall, einen Steuerberater hinzu zu ziehen. Grundsätzlich sind die Veräußerungsgewinne eines Mietobjekts, welches vor mehr als 10 Jahren erworben wurde, nicht zu versteuern. Allerdings gelten verschiedene Sonder- und Zusatzbestimmungen, welche ein entsprechender Berater erläutern und in Ihrem Fall prüfen kann.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  • Avatar-Foto Silke F. 19. Januar 2017, 13:37

    Guten Tag,
    durch den Tod meines Mannes konnte ich den Hauskredit nicht mehr bedienen mußte das Haus verkaufen.
    Die Bank verlangt eine Vorfälligkeitsentschädigung, kann ich diese auf irgend eine Art steuerlich absetzen?
    Gruß Silke Fr.

    • Avatar-Foto vorfaelligkeitsentschaedigung.net 2. Februar 2017, 9:23

      Hallo,

      dies ist nur möglich, wenn das Haus an jemand drittes vermietet war.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  • Avatar-Foto Achim Z. 16. Januar 2017, 9:41

    Hallo,
    ich habe gerade ein Miet und Geschäftsobjekt 2 Jahre vor Ende der Zinsbindung mit Verlust verkauft. Geht das dann mit der steuerlichen Absetzbarkeit der Vorfälligkeitsentschädigung als „Veräußerungskosten“ auch.
    Gruß
    Achim Z.
    P.S. das der Verlust nicht absetzbar ist, ist mir bekannt.

    • Avatar-Foto vorfaelligkeitsentschaedigung.net 19. Januar 2017, 9:44

      Hallo Achim,

      dies geht nur bei reinen Mietobjekten.

      Vorfaelligkeitsantschaedigung.net

  • Avatar-Foto Stadler 8. Dezember 2016, 20:12

    Guten Abend,
    Ich möchte meine etw die ich als Sicherheit bei der zweiten etw. die vermietet ist verkaufen.
    Die Bank möchte das ich den Kredit entsprechend zurückführe, bis ich die 70% Beleihung auf der 2 etw. habe.
    Besteht die Möglichkeit das ich den gesamten Kredit ablöse? Und nicht nur einen Teil so wie die Bank es möchte?

    Mit freundlichen Grüßen
    Igor S.

    • Avatar-Foto vorfaelligkeitsentschaedigung.net 22. Dezember 2016, 10:54

      Hallo,

      Sie können den gesamten Kredit ablösen – allerdings droht in diesem Fall in der Regel die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  • Avatar-Foto Klaus B. 18. November 2016, 12:00

    Hallo
    Kann ich die Vorfälligkeitsentschädigung auch bei einem Arbeitsplatz im Eigenheim (Home Office) steuerlich absetzen?
    MfG
    Klaus B.

    • Avatar-Foto vorfaelligkeitsentschaedigung.net 24. November 2016, 11:11

      Hallo,

      dies ist in der Regel nicht möglich, da ein Eigenheim zu einem weitaus größeren Teil privat und nicht beruflich genutzt wird.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

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