Gesetzliche Rentenversicherung kündigen: Einzelheiten und Details

Von Bernd V.

Letzte Aktualisierung am: 12. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Die gesetzliche Rentenversicherung zu kündigen, ist nicht möglich.
Die gesetzliche Rentenversicherung zu kündigen, ist nicht möglich.

Wie die Worte „gesetzliche Rentenversicherung“ schon erahnen lassen, ist diese Form der Altersvorsorge automatisch per Gesetz zugesichert und vom Staat festgelegt. Doch wie in jedem wirtschaftlichen Bereich kann es auch der gesetzlichen Rentenversicherung in Sachen Finanzen einmal nicht so gut gehen.

Aus diesem Grund wächst bei vielen Versicherungs­nehmern der Wunsch heraus, die gesetzliche Rentenversicherung zu kündigen. Doch ist das überhaupt möglich? Und wenn ja, wie ist es dann zu realisieren? Mehr dazu verrät Ihnen dieser Ratgeber.

Kurz & knapp: Informationen zur Kündigung einer gesetzlichen Rentenversicherung für Schnellleser

Ist die gesetzliche Rentenversicherung für Arbeitnehmer verpflichtend?

Ja. Ein Arbeitnehmer kann eine gesetzliche Rentenversicherung nicht kündigen.

Wer muss nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen?

Ausgeschlossen von den monatlichen Sozialabgaben sind Freiberufler, Selbstständige, Beamte und Menschen mit führenden Positionen in Unternehmen. Dieser Personenkreis ist daher im Alter ggf. auf die Auszahlungen einer privaten Rentenversicherung angewiesen.

Welche Vor- und Nachteile bietet die gesetzliche Rentenversicherung?

Eine gesetzliche Rente ist ein Geben und Nehmen: Jeder muss darin einzahlen, bekommt aber auch Unterstützung bei Krankheit oder im Alter. Diese Leistungen können Sie mithilfe einer privaten Rentenversicherung ergänzen.

Was ist eine gesetzliche Rentenversicherung?

Jeder, der in Deutschland arbeitet, zahlt sogenannte Sozialabgaben. Diese sind werden automatisch vom Gehalt abgezogen, denn hierzulande besteht eine Versicherungspflicht. Diese Gelder landen dann in gewisser Weise an einer großen Sammelstelle.

Alternative zur Kündigung: Eine gesetzliche Rentenversicherung kann durch Selbstständigkeit umgangen werden.
Alternative zur Kündigung: Eine gesetzliche Rentenversicherung kann durch Selbstständigkeit umgangen werden.

Damit wird die Rente der älteren Generation finanziert. Dafür bekommen die momentanen „Einzahler“ später ebenso ihre gesetzliche Rente ausgezahlt. Wie hoch diese sein wird, hängt jedoch immer von der aktuellen Lage des Finanzmarktes ab. Die Auszahlung einer Rentenversicherung ist also nicht immer gleichbleibend.

Die gesetzliche Rentenversicherung ist demnach eine Sozialversicherung, die verschiedene Risiken abdeckt. Damit zählt nicht nur die Rente als Versicherungsfall, sondern beispielsweise auch die Erwerbsunfähigkeit. Auch der Todesfall kann hier einen Hinterbliebenenschutz in Form einer Rente auslösen. Auch die Versorgung im medizinischen Bereich ist auf diese Weise abgesichert.

Kündigung: Wann eine gesetzliche Rentenversicherung beendet werden kann

Allgemein gilt: Eine gesetzliche Rentenversicherung zu kündigen, ist keine Option. Auch wenn es für viele Arbeitnehmer wesentlich lohnenswerter erscheint, eine private Rentenversicherung abzuschließen, statt gesetzliche Sozialabgaben zu leisten, ist das leider nicht so einfach umzusetzen. Eine private Rentenversicherung zu kündigen, ist allerdings ohne Probleme möglich.

Aber Achtung: Unter bestimmten Umständen besteht die Chance, die gesetzliche Rentenversicherung zwar nicht zu kündigen, aber dafür aus dieser auszutreten.

Das sind vor allem Menschen, die freiberuflich tätig sind oder sich selbstständig gemacht haben. Diese zahlen nämlich ganz automatisch gar nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein.

Für diejenigen, die sich erst noch selbstständig machen wollen, ist diese Möglichkeit von großer Bedeutung. Betroffene sollten sich allerdings an eine dreimonatige Frist halten, in der sie einen Antrag stellen können, der ihnen die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bestätigt.

Weitere Personengruppen, für die das auch eine mögliche Alternative ist, sind:

  • Beamte
  • Geschäftsführer einer Firma
  • Unternehmensvorstände

Wenn ein Angestellter demnach die staatlichen Abgaben umgehen möchte, kann er die gesetzliche Rentenversicherung zwar nicht kündigen, die Zahlungen aber umgehen, indem er sich selbstständig macht.

Nützlich zu wissen: Andere Rentenversicherungen zu kündigen, ist hingegen kein Problem.
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Gesetzliche Rentenversicherung kündigen: Einzelheiten und Details
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Über den Autor

Autor
Bernd V.

Bernd hat eine abgeschlossene Ausbildung als Einzelkaufmann und arbeitete mehrere Jahre im Elektrofachhandel. Anfang 2020 stieß er zum Team von vorfaelligkeitsentschaedigung.net und arbeitet seitdem für uns als Redakteur. Er schreibt vor allem übers Finanzrecht und gibt Ratschläge zu Darlehen und Kreditverträgen.

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  • Peter 18. Juni 2023, 13:34

    war 26 Jahre angestellt, war 23 Jahre selbständig und habe nicht mehr in die Kasse eingezahlt , wann würde ich meine Rente bekommen bin jetzt 64 Jahre alt

  • Carina 4. Mai 2023, 8:53

    ich bin selbständige Hebamme und zahle regelmäßig Beitrag…ich möchte ab nächstes jahr kürzer treten und nur noch auf Mini Basis arbeiten..in wie weit kann Ich den Beitragsbetrag minimieren…ich möchte gerne weiter Einzahlen und nicht unbedingt kündigen??!!

  • A. 24. Januar 2023, 23:57

    Hallo, ich bin seit 1,5 Jahren selbständige versicherungsvermittlerin. Leider muss ich der GRV 4500 Euro nachzahlen weil ich nicht wusste dass ich mich befreien lassen muss. Meine erste Frage ist. Kann man das so regeln das man das in sehr kleinen raten zahlt ?
    Außerdem bin ich jetzt angestellt und teilweise selbstständig. Ich müsste glaube ich doppelte rentenversicherungsbeiträge bezahlen. Gibt es eine Möglichkeit es nicht doppelt zu zahlen sondern nur über mein Angestelltenverhältnis? Vielleicht durch abschließen einer privat Rentenversicherung ?

  • Tanja 25. August 2022, 23:31

    Hallo,

    ich habe von 2001 bis 2013 in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Seit 2013 selbstständig ohne Beitragszahlungen. Nun möchte ich die EU verlassen. Kann ich den Antrag auf Beitragsrückerstattung erst aus dem Ausland stellen oder doch schon vorher, da ich mindestens 2 Jahre nichts einzahle? Vielen Dank im Voraus.

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