Ein Bildungskredit kann Schülern und Studenten das Leben erleichtern

Von Bernd V.

Letzte Aktualisierung am: 17. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Der Bildungskredit kann das Leben als Azubi oder Student erleichtern.
Der Bildungskredit kann das Leben als Azubi oder Student erleichtern.

Die allermeisten Auszubildenden und Studenten kennen die Situation, wenn spätestens am Monatsende das Geld knapp ist. Sie haben in der Regel nicht sehr viel Zeit, um nebenbei arbeiten zu gehen. Zwar lässt sich über einen Teilzeit- oder Werkstudentenjob etwas Geld dazuverdienen, doch gerade Azubis fehlen oft die zeitlichen Kapazitäten.

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) stellt Mittel zur Verfügung, den jungen Erwachsenen in Ausbildung finanziell unter die Arme zu greifen. In diesem Beitrag soll es um den Bildungskredit gehen. Wer kann ihn bekommen? Wird das Gehalt der Eltern angerechnet? Wie viel Geld wird ausgezahlt und wann muss ich beim Bildungskredit mit der Rückzahlung beginnen? Die Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie im Folgenden.

Kurz & knapp: Informationen zum Bildungskredit für Schnellleser

Was ist ein Bildungskredit?

Der Bildungskredit kann von Studenten und u. U. auch von Schülern beantragt werden. Die Summe beträgt maximal 7.200 Euro innerhalb von 24 Monatsraten. Das sind höchstens 300 Euro im Monat. Es handelt sich um einen sehr zinsgünstigen Kredit, der beim Bundesverwaltungsamt (BVA) beantragt und mit der KfW-Bank abgewickelt wird.

Wird das Einkommen der Eltern angerechnet?

Nein und auch das Gehalt des Studierenden oder Schülers bleibt unbeachtet. Der Bildungskredit weist so gut wie keine Voraussetzungen auf. Auch BAföG wird nicht angerechnet. Mehr dazu lesen Sie hier.

Wie läuft die Rückzahlung beim Bildungskredit ab?

Die Rückzahlung beginnt beim Bildungskredit vier Jahre nach Auszahlung der ersten Rate. Sie beginnen mit mindestens 120 Euro Rückzahlung pro Monat.

Bildungskredit: Voraussetzungen für die Bewilligung

BU: Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG): Wer einen Bildungskredit beantragen will, findet hier die gesetzlichen Grundlagen.
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG): Für den Bildungskredit sind die gesetzlichen Grundlagen hier zu finden.

Wer einen Antrag auf Bildungskredit stellen möchte, sollte sich zunächst mit den Bedingungen vertraut machen. Sie sind grundsätzlich berechtigt, solch ein Darlehen zu erhalten, wenn Sie zwischen 18 und 36 Jahre alt sind und

  • eine schulische Ausbildung im letzten oder vorletzten Jahr machen
  • bereits eine abgeschlossene Ausbildung haben
  • studieren (i. d. R. ab dem dritten Semester) und die Zwischenprüfung bestanden haben (falls eine solche nicht vorgesehen ist, genügt eine Erklärung der Ausbildungsstätte darüber, dass Sie die durchschnittlichen Leistungen des Studiengangs bisher erfüllen)
  • einen Masterstudiengang absolvieren möchten, wenn Sie bereits über ein abgeschlossenes Bachelorstudium verfügen

Neben diesen Voraussetzungen ist außerdem ein ständiger Wohnsitz in Deutschland vorgeschrieben. Unter Umständen kann der Bildungskredit auch an im Ausland lebende deutsche Bürger ausgezahlt werden. Dies ist allerdings eine Einzelfallentscheidung. Die gesetzlichen Grundlagen zum Bildungskredit bildet das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz). Eine Ausbildungsstätte muss den Bedingungen dieses Gesetzes entsprechen, damit der Antrag bewilligt werden kann.

Übrigens wird weder das Gehalt der Eltern noch das des Schülers oder Studierenden angerechnet. Der Bildungskredit ist u. a. für Aufwendungen wie bspw. einen Laptop für das Studium vorgesehen, da Studenten i. d. R. keinen Kredit erhalten.

Die Wichtigsten Zahlen für den Bildungskredit im Überblick

Sie wissen nun, dass Sie für einen Bildungskredit kaum Unterlagen benötigen, da entsprechend wenige Voraussetzungen zu erfüllen sind. Somit ist der Bildungskredit im Vergleich zum BAföG (hier verwendet als Begriff für die Auszahlung) leichter zu erhalten. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über wichtige Zahlen und weitere Fakten für die Förderung:

Staatlicher Bildungskredit: Die maximale Dauer der Auszahlung liegt bei 24 Monaten.
Staatlicher Bildungskredit: Die maximale Dauer der Auszahlung liegt bei 24 Monaten.
  • Die Förderungssumme beträgt 1.000 bis 7.200 Euro. Im Monat erhalten Sie dann 100, 200 oder 300 Euro.
  • Ausgezahlt wird das Geld in maximal 24 Monatsraten.
  • Beim Bildungskredit ist eine Einmalzahlung in Höhe von 3.600 Euro möglich, wenn diese etwa für Studiengebühren oder Arbeitsmaterialien wie bspw. einen Laptop vorgesehen sind.
  • Die Bildungskredit-Zinsen liegen aktuell (Stand Februar 2020) bei 0,62 % effektivem Jahreszins.
  • Sie können für den Bildungskredit einen Online-Antrag direkt beim BVA stellen. Die weitere Abwicklung erfolgt über die KfW-Bank.
  • Die Rückzahlungsphase beginnt vier Jahre, nachdem Sie die erste Rate erhalten haben, also bspw. zwei Jahre nach Ende der Auszahlung, wenn diese Phase ebenfalls zwei Jahre betrug.
  • Die Raten für die Rückzahlung beginnen bei 120 Euro.
  • Sie können jederzeit einen Teil der Summe oder diese in Gänze kostenlos zurückzahlen.

Insgesamt soll der Bildungskredit die Ausbildung (egal ob in Form einer Berufsausbildung oder eines Studiums) finanziell erleichtern. So fasst es das Bundesministerium für Bildung und Forschung zusammen:

„Der Bildungskredit dient bei nicht nach dem BAföG geförderten Auszubildenden der Sicherung und Beschleunigung der Ausbildung, bei nach dem BAföG geförderten Auszubildenden der Finanzierung von außergewöhnlichem, nicht durch das BAföG erfasstem Aufwand, wie z.B. besonderen Studienmaterialien, Exkursionen oder Schulgebühren.“

bafög.de

In der Regel ist beim Bildungskredit ein Folgeantrag nach Auszahlung des ersten Teils der Förderungssumme zu stellen. Nachdem Sie den maximal möglichen Betrag von 7.200 Euro erhalten haben, lässt sich der Bildungskredit nicht mehr verlängern.

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Über den Autor

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Bernd V.

Bernd hat eine abgeschlossene Ausbildung als Einzelkaufmann und arbeitete mehrere Jahre im Elektrofachhandel. Anfang 2020 stieß er zum Team von vorfaelligkeitsentschaedigung.net und arbeitet seitdem für uns als Redakteur. Er schreibt vor allem übers Finanzrecht und gibt Ratschläge zu Darlehen und Kreditverträgen.

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