Auszahlung der Rentenversicherung: Einzelheiten und Details

Von Bernd V.

Letzte Aktualisierung am: 22. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Die Höhe der Auszahlung Ihrer Altersvorsorge hängt von vielen Faktoren ab und kann berechnet werden.
Die Höhe der Auszahlung Ihrer Altersvorsorge hängt von vielen Faktoren ab und kann berechnet werden.

Die gesetzliche Rentenversicherung gehört in Deutschland zu den fünf Säulen der Sozialversicherung und dient Beschäftigten als Altersvorsorge, wenn diese die Arbeit nicht mehr ausüben können bzw. ein bestimmtes Alter erreicht haben.

Eine Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung kann eine private Rentenversicherung darstellen, die allerdings für Arbeitnehmer nicht verpflichtend ist. Die gesetzliche Form verpflichtet jeden Arbeitnehmer, einen Teil seines Gehalts in die deutsche Rentenkasse einzuzahlen. Dieser wird automatisch vom Bruttolohn des Beschäftigten abgezogen.

Die gesetzliche Rentenversicherung dient nicht der Hinterbliebenenvorsorge, sondern bezieht sich auf den Versicherungsnehmer selbst, dem nach seiner Arbeitszeit aus der Rentenkasse im Alter eine Rente ausgezahlt wird. Aber wie erfolgt die Auszahlung aus Ihrer Rentenversicherung?

Wann ist das Renteneintrittsalter erreicht? Was ist unter Beitragserstattung zu verstehen? Und ist eine Kündigung der Rentenversicherung, um eine Auszahlung zu erhalten, möglich? Näheres lesen Sie dazu im Ratgeber.

Kurz & knapp: Informationen zur Auszahlung der Rentenversicherung für Schnellleser

Wann erfolgt die Auszahlung der Rente?

Eine Auszahlung der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt erst ab Erreichen des Renteneintrittsalters. Wann dies der Fall ist, erfahren Sie hier.

Lässt sich die gesetzliche Rentenversicherung kündigen?

Nein, eine Kündigung der gesetzlichen Rentenversicherung ist nicht möglich. In gewissen Fällen kann jedoch bei weniger als fünf Jahren Beitragszahlung eine Erstattung geleistet werden.

Kann man seine eingezahlten Rentenbeiträge auszahlen lassen?

Bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist eine Beitragserstattung nur in ganz bestimmten Fällen möglich. So können sich etwa Beamte, die noch keine fünf Jahre eingezahlt haben, die bisher geleisteten Beiträge erstatten lassen. Mehr dazu können Sie an dieser Stelle nachlesen.

Wie hoch fällt die gesetzliche Rente aus?

Die Rentenhöhe lässt sich mithilfe dieser Formel berechnen.

Weiterführende Artikel zur Auszahlung einer Rentenversicherung

Wann kann man sich die Rentenversicherung auszahlen lassen?

Eine Auszahlung der Rentenversicherung erfolgt in der Regel dann, wenn Sie das Rentenalter erreicht haben. Dieses liegt bei vor dem 1. Januar 1947 Geborenen bei 65 Jahren. Wer ab 1964 geboren wurde, erreicht erst mit 67 Jahren die Altersgrenze. Für die dazwischenliegenden Jahrgänge wird die Grenze schrittweise angehoben.

Rentenversicherte haben jedoch unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, den Rentenbeginn nach vorne zu verlegen. Im Umkehrschluss verringert sich dann allerdings der Beitrag, der an den Rentenversicherungsnehmer ausgezahlt wird.

Im Umkehrschluss gilt aber auch Folgendes: Sollte der Versicherte später in Rente gehen, steigen auch die von der Rentenkasse auszuzahlenden Beträge. Wer also länger arbeitet, bekommt auch mehr Rente.

Wie hoch ist die Auszahlung aus der Rentenversicherung?

Auch Hinterbliebene können sich eine Rentenversicherung auszahlen lassen.
Auch Hinterbliebene können sich eine Rentenversicherung auszahlen lassen.

Wollen Sie Ihren Anspruch auf die Auszahlung der Rentenversicherung geltend machen, müssen Sie dafür einen Antrag stellen.

Welche Höhe die aus Ihrer Rentenversicherung folgende Auszahlung hat, ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig.

Laut Deutscher Rentenversicherung gibt es eine Formel, nach der sich die Höhe Ihrer Rente ermitteln lässt. Diese lautet:

Höhe der monatlichen Rente: Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x aktueller Wert der Rente x Rentenartfaktor

Aber was versteckt sich hinter den genannten Begriffen? Nicht jeder Versicherungsnehmer ist mit diesen vertraut. Deshalb soll eine Übersicht zeigen, welche Begrifflichkeiten für die Auszahlung Ihrer Altersvorsorge entscheidend sind:

  • Entgeltpunkte stellen die Werteinheit der Rentenversicherung dar. Die Entgeltpunkte ergeben sich aus der Differenz des Durchschnittsverdienstes aller Versicherungsnehmer und Ihrem persönlichen Verdienst innerhalb eines Jahres. Erreichen Sie den Durchschnittsverdienst, erhalten Sie einen Entgeltpunkt. Bei doppeltem Verdienst sind es bereits 2 Entgeltpunkte.
  • Der Zugangsfaktor beschreibt den Eintritt in die Rente. Bei herkömmlichem Rentenalter beträgt dieser Faktor genau 1. Gehen Sie früher bzw. später in Rente, so verringert oder erhöht sich dieser Zugangsfaktor entsprechend und wirkt sich auf die Auszahlung der Rentenversicherung aus.
  • Der aktuelle Wert Ihrer Rente ist der Wert eines Entgeltpunktes. Dieser wird jeweils zum 1. Juli eines Jahres anhand der Rentenanpassungsformel neu berechnet. Seit dem 1. Juli 2023 unterscheidet sich der aktuelle Rentenwert nicht mehr in Ost und West.
  • Zu guter Letzt ist der Rentenartfaktor je nach Rentenart zu berücksichtigen. Welchen Wert Ihre Rente dabei hat, ist unterschiedlich geregelt. Eine Altersrente besitzt zum Beispiel den Wert 1, bei der Vollwaisenrente liegt er bei 0,2.

Wollen Sie ausrechnen, welchen Wert Sie sich für Ihre Altersvorsorge auszahlen lassen, so benötigen Sie dafür alle vier genannten Faktoren.

Rentenversicherung vorzeitig auszahlen lassen?

Sich eine Rentenversicherung vorzeitig auszahlen zu lassen, ist oft nicht rentabel.
Sich eine Rentenversicherung vorzeitig auszahlen zu lassen, ist oft nicht rentabel.

Viele Versicherungsnehmer benötigen allerdings nicht erst dann Geld, wenn sie das Renteneintrittsalter erreichen. Auch vorher schon kann aufgrund ungeplanter Ereignisse akuter Geldbedarf bestehen, der gedeckt werden muss. Wäre in einem solchen Fall die vorzeitige Auszahlung der Rentenversicherung möglich?

Wie wir bereits erwähnt haben, können Sie mit Abschlägen in Rente gehen, wenn Sie das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht haben. Hierzu müssen Sie allerdings mindestens 35 Beitragsjahre vorweisen können. Bedenken Sie, dass Sie für jedes Jahr, welches Sie früher in Rente gehen, ein Abzug in Höhe von 3,6 Prozent der Rente erfolgt.

Keine Möglichkeit besteht in der Regel darin, die gesetzliche Rentenversicherung zu kündigen und eine Auszahlung zu verlangen. Das ist meist nur dann eine Lösung, wenn Sie eine private Rentenversicherung aufgeben wollen.

Trotzdem kann Ihnen unter gewissen Umständen eine Beitragserstattung gewährt werden. Das ist allerdings generell nur dann möglich, wenn Sie noch keine fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Denn in diesem Fall ist eine Leistung aufgrund der niedrigen Einzahlungen nicht möglich. Dies ist jedoch nur eine Option für bestimmte Personen- und Berufsgruppen. Welche dies sind, erklären wir im folgenden Abschnitt.

Beitragserstattung: Auszahlung der Rentenversicherungsbeiträge

Bei manchen Personengruppen wird von der regulären Auszahlung der Rentenversicherung abgesehen. Die bislang gezahlten Beiträge werden dann erstattet.

Hat die Einzahlung der Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung die Wartezeit von fünf Jahren noch nicht überschritten, können Sie eine Rückerstattung verlangen. Das ist allerdings nur in gewissen Fällen möglich, die im Folgenden näher erläutert werden sollen:

  • Bestimmte Berufsgruppen wie Beamte oder Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen (z. B. Ärzte oder Anwälte) können sich die Beiträge erstatten lassen, obwohl sie sich freiwillig versichern könnten. Eine Beitragserstattung verlangen bzw. die Rentenversicherung auszahlen lassen können Beamte, Richter oder Soldaten auf Zeit, die versicherungsfrei oder nur befristet befreit sind.
  • Hinterbliebene, wie Witwen oder Waisen, welche die Rentenzahlungen eines Verstorbenen erhalten wollen, können sich bei nicht erfüllter Wartezeit die Beträge auszahlen lassen.
  • Wurde das Renteneintrittsalter erreicht, allerdings die Wartezeit von fünf Jahren noch nicht erfüllt, kann ebenfalls eine Erstattung der Beiträge erfolgen.

In den genannten Fällen ist eine Beitragsrückerstattung möglich. Sollten Sie über eine solche nachdenken, ist es allerdings hilfreich, wenn Sie sich vorher entsprechend informieren. Nicht immer ist eine Erstattung auch die beste Möglichkeit für Sie.

Welche Beiträge werden zurückerstattet?

Wie hoch die für Ihre Rentenversicherung fällige Auszahlung ist, hängt u.a. von Ihrem Verdienst ab.
Wie hoch die für Ihre Rentenversicherung fällige Auszahlung ist, hängt u.a. von Ihrem Verdienst ab.

In der Regel können nicht alle gezahlten Beiträge erstattet werden, sondern nur der Arbeitnehmeranteil, wenn Sie auf die reguläre Auszahlung der Rentenversicherung verzichten.

Freiwillige Beiträge oder Beiträge bei Selbstständigkeit werden nur zur Hälfte zurückerstattet. Zudem werden unter anderem folgende Anteile vom Erstattungsbetrag abgezogen:

  • Beiträge, die der Bund bzw. Sozialleistungsträger gezahlt haben und nicht Sie selbst (z. B. bei Hartz IV)
  • Gezahlte Beiträge während einer Kindererziehungszeit
  • Nachversicherungsbeiträge
  • Beiträge, die bis zum 30. Juni 1990 in der DDR gezahlt wurden
  • Geldbeträge, die vor einer bereits genutzten Geldleistung eingezahlt wurden (z. B. vor einer Rehabilitationsmaßnahme)

Bei der Beitragsrückerstattung gilt zudem: Diese kann nur auf Antrag erfolgen! Ohne diesen kann Ihnen die Erstattung der eingezahlten Beiträge nicht gewährt werden.

Wann ist die Auszahlung der Rentenversicherung steuerfrei?

Ist die Auszahlung einer Rentenversicherung steuerpflichtig? Diese Frage stellen sich viele Rentner. Seit dem 1. Januar 2005 gilt die sogenannte „nachgelagerte Besteuerung“. Das heißt: Die Beiträge, die Sie in Ihre gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, bleiben steuerfrei, allerdings muss die Auszahlung der Rentenversicherung später besteuert werden.

Bei Renten, die erst ab 2040 in Anspruch genommen werden, muss diese voll versteuert werden. Vorher gibt es einen Rentenfreibeitrag, der nicht versteuert werden muss.

Wie hoch dieser Rentenfreibetrag ist, kommt auf Ihr Renteneintrittsalter an. Sind Sie bis zum Jahr 2005 in Rente gegangen, sind 50 Prozent der Renteneinnahmen steuerpflichtig. Pro Jahr steigt dieser Satz um zwei Prozent bzw. Prozentpunkte, sodass bis zum Jahr 2040 100 Prozent Besteuerung der Auszahlung Ihrer Rentenversicherung erreicht werden.

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Über den Autor

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Bernd V.

Bernd hat eine abgeschlossene Ausbildung als Einzelkaufmann und arbeitete mehrere Jahre im Elektrofachhandel. Anfang 2020 stieß er zum Team von vorfaelligkeitsentschaedigung.net und arbeitet seitdem für uns als Redakteur. Er schreibt vor allem übers Finanzrecht und gibt Ratschläge zu Darlehen und Kreditverträgen.

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