So können Sie einen Antrag auf Wohnungsbauprämie stellen

Von Bernd V.

Letzte Aktualisierung am: 22. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Sie erhalten den Antrag auf Wohnungsbauprämie von Ihrer Bausparkasse.
Sie erhalten den Antrag auf Wohnungsbauprämie von Ihrer Bausparkasse.

Bausparer erhalten eine Wohnungsbauprämie nur auf Antrag. Sie müssen darlegen, dass sie die festgeschriebene Einkommensgrenze einhalten, um ihren Anspruch auf die staatliche Förderung zu begründen.

Doch wo erhalten Bausparer einen Antrag auf Wohnungsbauprämie? Was ist beim Ausfüllen des Formulars zu beachten?

In diesem Ratgeber dreht sich alles um den Wohnungsbauprämienantrag. Sie erfahren, wie Sie die begehrte Prämie einfach und komplikationslos beantragen können.

Kurz & Knapp: Informationen zum Antrag auf Wohnungsbauprämie für Schnellleser

Wie beantrage ich die Wohnungsbauprämie?

Sie erhalten das Formular zur Beantragung der Wohnungsbauprämie für einen Bausparvertrag von Ihrer Bausparkasse.

Welche Angaben sind notwendig?

Im Antrag auf Wohnungsbauprämie müssen Sie nebst Personen- und Bausparvertragsdaten genau angeben, wie viel Sie jährlich verdienen. Hierbei ist das Bruttoeinkommen gemeint. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Gibt es bei der Beantragung der Wohnungsbauprämie Fristen zu beachten?

Um die Wohnungsbauprämie zu beantragen, ist eine Frist einzuhalten. Sie können die Prämie zwei Jahre rückwirkend erhalten. Nach Ablauf dieses Zeitraumes ist der Anspruch verjährt.


Wer kann die Wohnungsbauprämie beantragen?

Nicht jeder erhält den staatlichen Zuschuss. Lediglich einkommensschwächeren Bürgern steht die Förderung zu. Folgende Einkommensgrenzen gelten:

  • Für Einzelpersonen: 25.600 Euro im Jahr
  • Für Ehepaare: 51.200 Euro im Jahr

Zudem müssen Sie mindesten 50 Euro jährlich in Ihren Bausparvertrag einzahlen.

Je mehr Sie jährlich einzahlen, desto höher fällt die Prämie aus: Der Staat steuert 8,8 % Ihrer Einsparungen bei. Allerdings ist die Höhe des Zuschusses auf maximal 45 Euro pro Person begrenzt.

Den Antrag auf Wohnungsbauprämie richtig ausfüllen: Stolpersteine

Die Beantragung der Wohnungsbauprämie ist nicht kompliziert.
Die Beantragung der Wohnungsbauprämie ist nicht kompliziert.

Möchten Sie die Wohnungsbauprämie beantragen, müssen Sie ein entsprechendes Formular ausfüllen. In der Regel sendet Ihnen Ihre Bausparkasse zum Jahresende einen passenden Vordruck zu. Passiert dies nicht, müssen Sie den Antrag bei Ihrer Bank einfordern.

Der Antrag auf Wohnungsbauprämie umfasst drei Teile

Zunächst müssen Sie Ihre Personendaten im Antrag eingeben. Anschließend sind die Eckdaten Ihres Bausparvertrags einzutragen.

Schließlich fordert das Formular Angaben zu Ihren Einkommensverhältnissen. Das jährlich „zu versteuernde Einkommen“ muss an dieser Stelle dargelegt werden. Doch worum handelt es sich dabei genau?

  • Für Angestellte: Dabei handelt es sich um Ihr Brutto-Jahreseinkommen. Eventuelle Betriebsausgaben – z.­B. Fahrtkostenaufwendungen – können Sie abziehen.
  • Für Selbstständige: Auch hier ist das jährliche Bruttoeinkommen anzugeben. Allerdings sind hiervon eventuelle Werbungskosten – beispielsweise Anschaffungskosten für benötigtes Werkzeug – abziehbar.

Haben Sie den Antrag auf Wohnungsbauprämie ausgefüllt, ist er an die Bausparkasse zurückzusenden. Diese übernimmt die Weiterleitung zur entsprechenden staatlichen Stelle.

Erfüllen Sie alle notwendigen Voraussetzungen, wird der entsprechende Prämienbetrag Ihrem Bausparvertrag gutgeschrieben.

Übrigens: Eine Wohnungsbauprämie erhalten nur jene Bausparer, welche den Vertrag zu wohndienlichen Zwecken nutzen. Fungiert ihr Vertrag also als Altersvorsorge oder Geldanlage, steht Ihnen diese Förderung nicht zu.
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So können Sie einen Antrag auf Wohnungsbauprämie stellen
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Über den Autor

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Bernd V.

Bernd hat eine abgeschlossene Ausbildung als Einzelkaufmann und arbeitete mehrere Jahre im Elektrofachhandel. Anfang 2020 stieß er zum Team von vorfaelligkeitsentschaedigung.net und arbeitet seitdem für uns als Redakteur. Er schreibt vor allem übers Finanzrecht und gibt Ratschläge zu Darlehen und Kreditverträgen.

{ 7 comments… Kommentar einfügen }
  • Hans 30. November 2022, 22:25

    Mein Fall: Ich überzahle mit 500 Euro pro Monat einen Bausparer (50.000 Euro) und erreiche die Zuteilung, plus Mikrokredit. Kann ich bauliche Käufe auf weniger als die Bausparsumme tätigen, ohne die Wohnungsbauprämie zu verlieren?

  • Wollbrügge 11. September 2018, 7:50

    Unser Bausparer wurde im Juli 2018 ohne Wohnungsbauprämie ausgezahlt, obwohl bei Vertragsabschluss angegeben wurde das wir diesen für wohnwirtschaftliche Zwecke benutzen wollen. Jetzt, im September haben wir alle wohnwirtschaftlich gebundenen Rechnungen zusammen. Bekommen wir jetzt die Wohnungsbauprämie von der Bausparkasse ausgezahlt. Den Antrag auf Wohnungsbauprämie haben jedes Jahr ausgefüllt an die B. geschickt.Können auch Bau Rechnungen vom Mai 2018 mit reingerechnet werden, obwohl das Bausparguthaben im Juli ausgezahlt wurde.

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net 14. September 2018, 10:08

      Hallo,

      grundsätlzich gilt, dass mit der Wohnungsbauprämie geförderte Bausparverträge nur wohnwirtschaftlich genutzt werden dürfen. Bei speziellen Fragen dieser Art sollten Sie sich an einen Experten für Bausparverträge wenden. Dieser kann die Unterlagen prüfen und Sie entsprechend beraten.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  • So. 23. August 2018, 21:06

    Hallo.
    Seit dem ich in Elternzeit bin, verdienen wir zusammen weniger als die Maximalgrenze.
    Bekommen wir dann auch trotz Elterngeld die Prämie oder zählt das nicht?
    Lg

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net 31. August 2018, 10:29

      Hallo So,

      Sie haben Ansopruch auf die Wohnungsbauprämie, wenn Sie als Ehepaar weniger als 51.200 Euro im Jahr verdienen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  • Hübner 21. Februar 2018, 21:44

    Auf deutsch, bitte selbst übersetzen, ich kann es nicht.
    Ich muss nachträglich für 2015 und 2016 die Wohnungsbauprämie beantragen. An wen schicke ich die Anträge?
    MfG
    Hübner

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net 20. März 2018, 10:12

      Hallo Hübner,

      der entsprechende Antrag ist an Ihre Bausparkasse zu richten.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

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