Was hat es mit der Bewertungszahl beim Bausparvertrag auf sich?

Von Bernd V.

Letzte Aktualisierung am: 24. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wann erfolgt die Zuteilung von Ihrem Bausparvertrag? Die Bewertungszahl spielt eine wichtige Rolle.
Wann erfolgt die Zuteilung von Ihrem Bausparvertrag? Die Bewertungszahl spielt eine wichtige Rolle.

Bausparer müssen oft lange warten, bis ihr Bausparvertrag zugeteilt wird und sie von dem dazugehörigen Bauspardarlehen profitieren können. Die berühmt-berüchtigte Bewertungszahl spielt hierbei die wichtigste Rolle.

Doch wie hoch muss die Bewertungszahl beim Bausparvertrag zur Zuteilung sein? Nach welcher Formel können Bausparer den Bewertungswert ermitteln?

In diesem Ratgeber erfahren Sie, was es mit der Bewertungszahl beim Bausparvertrag auf sich hat und wie Sie diese berechnen.

Kurz & knapp: Informationen zur Bewertungszahl beim Bausparvertrag für Schnellleser

Wozu dient die Bewertungszahl?

Von der Bewertungszahl hängt ab, wann ein Bausparvertrag zuteilungsreif wird. Jede Bausparkasse legt hierzu eine eigene Mindestbewertungszahl fest.

Wie lässt sich die Bewertungszahl berechnen?

Um für einen bestimmten Bausparvertrag die Bewertungszahl zu berechnen, muss der Bausparer zunächst ermitteln, welche Methode seine Bausparkasse anwendet. Dies steht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank. Informationen zu den Methoden finden Sie hier.

Wo finde ich die Berechnungsformel?

Zur Berechnung der Bewertungszahl von einem Bausparvertrag ist eine Formel notwendig – diese weicht bei jeder Bank leicht ab und ist ebenfalls in den Geschäftsbedingungen zu finden.

Gesetzliche Grundlagen zum Bausparen: Die Bewertungszahl in der Bausparkassen-Verordnung

Die Bewertungszahl von einem Bausparvertrag ist nicht leicht zu ermitteln.
Die Bewertungszahl von einem Bausparvertrag ist nicht leicht zu ermitteln.

Die Verordnung zum Gesetz über Bausparkassen – kurz Bausparkassen-Verordnung (BausparkV) – hält die Rahmenbedingung rund um den Bausparvertrag fest.

§ 4 der Verordnung bestimmt:

(1) In die Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge sind Mindestbewertungszahlen oder andere geeignete Zuteilungsvoraussetzungen aufzunehmen, die eine nachhaltig gesicherte kollektive Liquidität sicherstellen sollen.

Dies bedeutet, dass die Bewertungszahl eine entscheidende Rolle bei der Zuteilung eines Bausparvertrags spielt.

Zudem bestimmt obiger Passus, dass jeder Bausparer die Bestimmungen rund um die Bewertungszahl bei seinem Bausparvertrag nachlesen kann.

Jeder kann somit die Bewertungszahl für seinen Bausparvertrag selbst berechnen.

Bei welcher Bewertungszahl wird ein Bausparvertrag zuteilungsreif?

Die Zuteilung eines Bausparvertrags hängt maßgeblich von der Bewertungszahl ab. Auch, wenn Sie beispielsweise bereits die erforderliche Mindestsumme angespart haben, kann Ihnen die Zuteilung verweigert werden, weil Sie die Mindestbewertungszahl noch nicht erreicht haben.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der Mindestbewertungszahlen bei den gängigsten Bausparkassen (Stand April 2017):

BausparkasseMindestbewertungszahl
Debeka1.200
BHW33
Alte Leipziger34
Deutsche Bank2.900
Wüstenrot200
Schwäbisch Hall44
LBS44

Durch die großen Unterschiede je Bausparkasse wird deutlich: Jedes Kreditinstitut verfolgt eine ganz eigene Strategie bei der Berechnung der Bewertungszahl. Um zu wissen, ob Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif ist, können Sie bei Ihrer Bausparkasse um die aktuelle Bewertungszahl bitten.

Alternativ können Sie sich selbst an die Berechnung wagen. Folgender Abschnitt erläutert, wie Sie dies bewerkstelligen.

Die Bewertungszahl von Ihrem Bausparvertrag berechnen: Ein Ding der Unmöglichkeit?

Diese Kriterien spielen bei der Berechnung der Bewertungszahl von einem Bausparvertrag eine Rolle

Wie hoch muss die Bewertungszahl beim Bausparvertrag zur Zuteilung sein?
Wie hoch muss die Bewertungszahl beim Bausparvertrag zur Zuteilung sein?

Im Folgenden geht dieser Artikel auf verschiedene Berechnungsmethoden der Bausparkassen ein.

Grundsätzlich sind zwei Methoden voneinander zu unterscheiden.

Einige Banken ziehen die Höhe der Guthabenzinsen zur Ermittlung der Bewertungszahl ein, andere hingegen die Summe der sogenannten Habensalden zum jeweiligen Zeitpunkt der Bewertungstage.

  • Guthabenzins: Dieser Begriff bezeichnet die Summe der Zinsen, welche Sie auf Ihr Sparguthaben erhalten haben. Leisteten Sie beispielsweise in 4 Jahren Einzahlungen von 12.000 Euro und beträgt Ihr gesamtes Guthaben 12.030 Euro, haben Sie also 30 Euro Zinsen erhalten.
  • Sämtliche Habensalden zu den Bewertungstagen: An dieser Stelle wird es komplizierter. Der Begriff bezeichnet die Summe aller jeweiligen Guthaben, welche Sie zum Zeitpunkt der Ermittlung der Bewertungszahl für Ihren Bausparvertrag hatte.


Nehmen wir ein Beispiel zur Ermittlung der sämtlichen Habensalden (SHS):

BewertungszeitGuthabenSHS zum Bewertungszeitpunkt
März (1. Jahr)300 Euro600 Euro
Juni (1. Jahr)600 Euro900 Euro
September (1. Jahr)900 Euro1.800 Euro
Dezember (1. Jahr)1.201,2 Euro*3.001,2 Euro
März (2. Jahr)1.501,2 Euro4.502,4 Euro
Juni (2. Jahr)1.801,2 Euro6.303,6 Euro
September (2. Jahr)2.101,2 Euro8.404,8 Euro
Dezember (2. Jahr)2.403,6 Euro*10.808,4 Euro
*Zinsgutschrift

Bewertet Ihre Bausparkasse die Bewertungszahl jeden Monat, erhöhen sich die jeweiligen Werte der sämtlichen Habensalden erheblich. Bevor Sie sich an die Ermittlung des Betrags heranwagen, sollten Sie daher die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Kreditgebers unter die Lupe nehmen: Dort ist das Bewertungsintervall vermerkt.

Zudem spielt ein sogenannter „Bewertungsquotient“ eine Rolle. Dieser wird von der Bausparkasse je nach Tarif festgelegt.

Beispiel: So berechnen Bausparkassen die Bewertungszahl ihrer Bausparverträge

Um die Bewertungszahl von Ihrem Bausparvertrag zu berechnen, müssen Sie die ABB der Bank lesen.
Um die Bewertungszahl von Ihrem Bausparvertrag zu berechnen, müssen Sie die ABB der Bank lesen.

Grundsätzlich gilt: Bausparkassen, welche hohe Mindestbewertungszahlen aufweisen, nutzen meist eine Formel, welche sämtliche Habensalden berücksichtigt. Niedrige Bewertungszahlen richten sich hingegen meist nach der Höhe der erhaltenen Guthabenzinsen.

Je nach Tarif können auch innerhalb einer Bausparkasse die Formeln variieren. Folgendes Beispiel nutzt die Formel der Alten Leipziger:

Bewertungszahl =Guthabenzinsen x 100
(Bausparsumme/ 1000)

Diese Rahmenbedingungen werden angenommen:
Bausparsumme: 50.000 Euro
Guthaben: 12.030 – davon 30 Euro Zinsen
Berechnung mit einem Faktor von 8,9

Bewertungszahl = [30 / (50.000 / 1000)] x 8,9
Bewertungszahl = (30 / 50) x 8,9
Bewertungszahl = 5,34

Möchten Sie die Bewertungszahl von Ihrem Bausparvertrag mittels Formel berechnen? In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bausparverträge (ABB) Ihrer Bank finden Sie den Hinweis, welche Berechnungsmethode bei Ihrem Tarif anzuwenden ist.

Zu niedrige Bewertungszahl? Mögliche Ursachen

Was bedeutet es, wenn die Bewertungszahl beim Bausparvertrag zu niedrig für eine Zuteilung ist, obwohl Sie das Mindestguthaben angespart haben?

Sofern kein Rechenfehler Ihrer Bausparkasse vorliegt, bedeutet dies, dass Ihr Bausparvertrag noch nicht lange genug läuft. Sowohl die Summe sämtlicher Habensalden als auch die Höhe der bereits erhaltenen Guthabenzinsen steigt, je länger Ihr Vertrag besteht.

Da Banken vor allem in der Sparphase von Bausparern profitieren, legen sie hierfür eine pauschale Mindestlaufzeit fest. Durch die Festlegung einer Mindestbewertungszahl erreichen sie in vielen Fällen eine weitere Verlängerung dieser Phase.

Zudem dient diese Begrenzung in der Regel dem gesamten Bausparkollektiv.
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Über den Autor

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Bernd V.

Bernd hat eine abgeschlossene Ausbildung als Einzelkaufmann und arbeitete mehrere Jahre im Elektrofachhandel. Anfang 2020 stieß er zum Team von vorfaelligkeitsentschaedigung.net und arbeitet seitdem für uns als Redakteur. Er schreibt vor allem übers Finanzrecht und gibt Ratschläge zu Darlehen und Kreditverträgen.

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