Auszahlung der Lebensversicherung: Welche Steuer müssen Sie zahlen? Einzelheiten und Details

Von Bernd V.

Letzte Aktualisierung am: 6. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bei der Auszahlung einer Lebensversicherung ist die Steuer nicht immer zu zahlen.
Bei der Auszahlung einer Lebensversicherung ist die Steuer nicht immer zu zahlen.

Kommt es bei einer Lebensversicherung zum Versicherungsfall, so ist seitens des Versicherers eine Auszahlung fällig. Diese kann – je nach Art der Lebensversicherung – sowohl im Ablebens– als auch im Erlebensfall zur Altersvorsorge erfolgen.

Das heißt im Klartext: Je nachdem, welchen Versicherungsfall Sie mit Ihrer Lebensversicherung abgesichert haben, ist entweder im Todesfall des Versicherungsnehmers oder bei Erreichen einer bestimmten Altersgrenze die Auszahlung der Lebensversicherung inklusive Steuern fällig.

Können die Erträge dann von der Steuer befreit sein? Und was müssen Sie genau zahlen, wenn der Vertrag für Ihre Altersvorsorge, den Sie abgeschlossen haben, ausläuft?

Kurz & knapp: Informationen zur Auszahlung der Lebensversicherung und anfallender Steuer für Schnellleser

Wann erfolgt bei einer Lebensversicherung die Auszahlung?

Tritt der Versicherungsfall ein, wird Ihnen die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt. Die Auszahlung der Lebensversicherung kann entweder im Erlebens- oder im Todesfall geschehen.

Muss ich die Auszahlung versteuern?

Haben Sie die Police vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen, kann die Auszahlung steuerfrei sein, wenn der Vertrag z. B. eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren aufweist und Sie bereits fünf Jahre Beiträge in die Altersvorsorge eingezahlt haben. Wurde der Vertrag erst nach dem 1. Januar 2005 unterzeichnet, ist die Versicherungssumme zur Hälfte zu versteuern. Allerdings auch nur, wenn der Vertrag zwölf Jahre Bestand hat und Sie das 60. Lebensjahr bei Auszahlung bereits vollendet haben. Mehr dazu lesen Sie hier.

Wirkt sich die Auszahlungsform auf die Steuern aus?

Jam worauf es dabei im Einzelnen zu achten gilt, erfahren Sie hier.


Wann müssen Sie die Auszahlung Ihrer Lebensversicherung versteuern?

Die Auszahlung der Lebensversicherung kann auch steuerfrei sein.
Die Auszahlung der Lebensversicherung kann auch steuerfrei sein.

Im Hinblick auf die Besteuerung der Auszahlung aus Ihrer Lebensversicherung gibt es ein Datum, das entscheidend für die Höhe der Steuer auf Ihre Erträge  ist. Dieses Datum ist der 1. Januar 2005. Vor diesem Stichtag abgeschlossene Versicherungen können in der Auszahlung der Lebensversicherung komplett steuerfrei sein, wenn sie einige Bedingungen erfüllen.

Nach diesem Datum unterzeichnete Policen können in der Auszahlung der Lebensversicherung zur Hälfte steuerpflichtig sein. Das gilt auch bei einer Kündigung der Lebensversicherung und auszuzahlendem Rückkaufswert. Welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit die Besteuerung wegfällt, soll eine Übersicht verdeutlichen.

Auszahlung der Lebensversicherung: Steuerliche Behandlung der Versicherungssumme

  • Police vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen:

Haben Sie den Versicherungsvertrag vor dem 1. Januar 2005 geschlossen, kann die Auszahlung der Lebensversicherung ohne zusätzliche Steuer erfolgen. Das ist dann der Fall, wenn Ihre Lebensversicherung bereits zwölf Jahre besteht, Sie schon fünf Jahre lang Beiträge während der Laufzeit eingezahlt haben und die Versicherungssumme im Erlebens- oder Ablebensfall 60 % der bislang in Ihre Versicherung eingezahlten Beiträge entspricht.

Zudem muss der erste Ihrer Beiträge zur Versicherung bis zum 31. März 2005 an Ihren Lebensversicherer überwiesen worden sein. Sollte einer der genannten Faktoren wegfallen, müssen Sie die aus der Lebensversicherung fällige Auszahlung versteuern.

  • Police nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen:

Die für Ihre Lebensversicherung fällige Auszahlung und deren steuerliche Behandlung sehen bei geschlossenen Verträgen nach dem 1. Januar 2005 etwas anders aus. Denn der Ertrag kann nicht komplett steuerfrei sein, allerdings zur Hälfte von der Steuer befreit sein, wenn einige Bedingungen erfüllt sind.

Dazu zählt der Bestand Ihres Lebensversicherungsvertrags seit mindestens zwölf Jahren und das vollendete Alter von 60 Jahren bei Auszahlung der Lebensversicherung. Die Steuer muss dann nur zur Hälfte gezahlt werden. Bei Verträgen, die seit 2012 unterzeichnet wurden, muss bereits das 62. Lebensjahr vollendet worden sein.

Seit 2009 gilt zudem: Bei ab diesem Jahr geschlossenen Policen muss die Versicherungssumme nach fünf Jahren bereits 10 % der eingezahlten Beiträge entsprechen, damit die Steuern nur zur Hälfte zu zahlen sind.

Wie erfolgt die Auszahlung der Versicherungssumme?

Ob bei Auszahlung Ihrer Lebensversicherung eine Steuer gezahlt werden muss, ist von Ihrer Police abhängig.
Ob bei Auszahlung Ihrer Lebensversicherung eine Steuer gezahlt werden muss, ist von Ihrer Police abhängig.

Zudem müssen Sie beachten, dass die Auszahlungsart der Lebensversicherung bezüglich der Besteuerung eine Rolle spielt.

Wenn Sie die Summe als Einmalzahlung erhalten, ist bei der Auszahlung der Lebensversicherung die erwähnte Steuer zu zahlen.

Bei einer monatlichen Rente müssen Sie den Ertragsanteil versteuern. Dieser Ertragsanteil ist höher, je früher Sie in Rente gehen. Sollte Ihr Renteneintrittsalter also weit über der gesetzlichen Grenze liegen, müssen Sie entsprechend auch höhere Steuern bei einer Rente zahlen.

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Über den Autor

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Bernd V.

Bernd hat eine abgeschlossene Ausbildung als Einzelkaufmann und arbeitete mehrere Jahre im Elektrofachhandel. Anfang 2020 stieß er zum Team von vorfaelligkeitsentschaedigung.net und arbeitet seitdem für uns als Redakteur. Er schreibt vor allem übers Finanzrecht und gibt Ratschläge zu Darlehen und Kreditverträgen.

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