Bereitstellungszinsen: Zusätzliche Belastung bei der Baufinanzierung

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 19. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bauherren sollten bei der Baufinanzierung die Bereitstellungszinsen nicht vergessen.
Bauherren sollten bei der Baufinanzierung die Bereitstellungszinsen nicht vergessen.

Endlich raus aus der engen Wohnung, rein ins Eigenheim: Viele Deutsche zieht es in die eigenen vier Wände. Besonders beliebt sind bei Häuslebauern weiterhin Massivhäuser, doch auch Fertighäuser sind aufgrund ihres meist günstigeren Preises sowie der kurzen Bauzeit weiterhin gefragt.

Die Kosten für den Bau des Eigenheims variieren natürlich stark, jedoch lässt sich grundsätzlich feststellen, dass die meisten Bauherren auf eine Form der Baufinanzierung zurückgreifen müssen. Hierzu gehört unter anderem der klassische Bausparvertrag. Auch auf die Finanzierung durch ein herkömmliches Darlehen wird häufig zurückgegriffen.

Informieren sich Bauherren über die Kosten eines solchen Darlehens, stolpern viele über den Begriff der Bereitstellungszinsen. Worum es sich bei diesen Zinsen handelt sowie wann und warum sie erhoben werden, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Kurz & knapp: Informationen zu den Bereitstellungszinsen für Schnellleser

Was sind Bereitstellungszinsen?

Bereitstellungszinsen werden von Banken erhoben, wenn ein Darlehen zur Baufinanzierung zwar bereitgehalten, jedoch noch nicht sofort abgerufen wird.

Wie hoch sind diese Bereitstellungszinsen?

Lassen Banken die Höhe der Bereitstellungszinsen berechnen, dient als Grundlage entweder die komplette Darlehenssumme oder aber die noch nicht abgerufene Summe des Kredits. Im Durchschnitt betragen die Zinsen etwa 0,25 Prozent pro Monat.

Wie kann ich Bereitstellungszinsen vermeiden?

Bereitstellungszinsen lassen sich vermeiden – zumindest kurzfristig. Hierzu müssen Bauherren eine bereitstellungszinsfreie Zeit mit ihrer Bank vereinbaren.

Was sind Bereitstellungszinsen?

Bereitstellungszinsen: Ab wann sie anfallen, ist den Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Bereitstellungszinsen: Ab wann sie anfallen, ist den Vertragsunterlagen zu entnehmen.

Bereitstellungszinsen – häufig auch Bereitstellungs­provision oder Bereithaltungszinsen genannt – fallen an, wenn ein Darlehen nicht sofort abgerufen wird. Doch warum verlangen Banken in einem solchen Fall überhaupt zusätzliche Zinsen? Während die Bank das Geld für den Kreditnehmer verwahrt, kann sie es nicht dazu verwenden, damit einen Gewinn zu erzielen. Die Bereitstellungszinsen dienen hierbei als eine Form der Entschädigung für die Banken.

Gerade beim Hausbau wird nicht sofort die gesamte Kreditsumme abgerufen. In der Regel wird das Geld in Teilzahlungen zur Verfügung gestellt, mit denen nach und nach alle anfallenden Rechnungen bezahlt werden. Auch bei solchen Teilzahlungen werden Bereitstellungszinsen fällig.

Bereitstellungszinsen: Mit welcher Höhe der Zinsen ist zu rechnen?

Mit welcher Höhe der Zinsen zu rechnen ist, variiert je nach Bank. Als Grundlage für die Berechnung der Bereitstellungszinsen dient entweder

  • die komplette Kreditsumme oder
  • der Teil des Darlehens, welcher noch nicht abgerufen wurde.
In der Regel liegt die Höhe der Bereitstellungszinsen bei etwa 0,25 Prozent monatlich. In einem Jahr sind das schon ganze 3 Prozent. Diesen zusätzlichen Kostenfaktor sollten Bauherren bei ihren Berechnungen also auf keinen Fall vergessen.

Zinsfreie Zeit: Wie können Sie die Bereitstellungszinsen umgehen?

Wie müssen Bilanzbuchhalter Bereitstellungszinsen buchen? Sie sind als Nebenkosten im Geldverkehr zu berücksichtigen.
Wie müssen Bilanzbuchhalter Bereitstellungszinsen buchen? Sie sind als Nebenkosten im Geldverkehr zu berücksichtigen.

Angesichts der doch hohen, für einen Kredit anfallenden Bereitstellungszinsen, fragen sich viele Bauherren, ob sie diesen Kostenfaktor nicht irgendwie umgehen können. In diesem Zusammenhang lässt sich zunächst festhalten, dass viele Banken ihren Kunden eine sogenannte bereitstellungszinsfreie Zeit einräumen.

Während dieser Zeit fallen keine Zinsen an. Je nach Bank kann eine Dauer von bis zu zwölf Monaten vertraglich vereinbart werden. Erst danach können Bereitstellungszinsen vom Kreditnehmer verlangt werden. Ist eine längere Bauzeit geplant, sollten Kreditnehmer deshalb versuchen, eine ausreichende bereitstellungszinsfreie Zeit mit der Bank auszuhandeln.

Zusätzlich sollten sie darauf achten, im Vorhinein einen genauen Plan des Bauvorhabens zu erstellen. Hierbei sollte ermittelt werden, wann einzelne Zahlungen fällig werden und wie hoch diese ungefähr ausfallen. An diesen Plan sollte dann die Finanzierung angepasst werden. Auch ein Forward-Darlehen kann eine gute Alternative sein.

Viele Personen, die über eine Baufinanzierung nachdenken, fragen sich, ob die Bereitstellungszinsen steuerlich absetzbar sind. Grundsätzlich ist dies nur dann möglich, wenn die Immobilie nach dem Bau vermietet wird – die Bereitstellungszinsen können dann als Herstellungskosten abgeschrieben werden. Eine Abschreibung als Werbungskosten kann hingegen nicht erfolgen.
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Meike Z.

Meike unterstützt seit 2016 die Redaktion von vorfaelligkeitsentschaedigung.net. Zuvor hat sie ihren Masterabschluss im Fach Linguistik erworben. Sie befasst sich vor allem mit Krediten und gibt Tipps zur Geldanlage.

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