Widerruf einer Risikolebensversicherung: Einzelheiten und Details

Von Bernd V.

Letzte Aktualisierung am: 25. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Unter Umständen ist es auch möglich, eine Risikolebensversicherung nachträglich zu widerrufen.
Unter Umständen ist es auch möglich, eine Risikolebensversicherung nachträglich zu widerrufen.

Was bei Kleidung und Schuhen ganz normal ist, sorgt für Unsicherheit im Versicherungswesen: das Widerrufs­recht. Passt die Hose doch nicht so richtig, die Sie letzte Woche gekauft haben oder ist sie vielleicht schon beim ersten Waschen kaputtgegangen, wird sie einfach in den Laden zurückgebracht und zumeist erhält der Kunde das Geld problemlos wieder.

Ganz ähnlich ist es, wenn Sie eine Risikolebens­versicherung widerrufen wollen. Mehr dazu können Sie in diesem Ratgeber nachlesen.

Kurz & knapp: Informationen zum Widerruf einer Risikolebensversicherung für Schnellleser

Wie lange lässt sich eine Versicherung widerrufen?

Ein Versicherungsnehmer hat ein Widerrufsrecht von 30 Tagen.

Gibt es Fälle, in denen ein längeres Widerrufsrecht gilt?

Ja. Bei fehlerhaften oder unvollständigen Widerrufsbelehrungen kann auch nachträglich noch eine Rückabwicklung Ihrer Versicherung erfolgen.

Woraus ergeben sich die Vorgaben für den Widerruf einer Risikolebensversicherung?

Das Versicherungsvertragsgesetz stellt die rechtliche Grundlage dafür dar.

Wann ist ein Widerruf möglich?

Im Regelfall hat ein Versicherungsnehmer das Recht, binnen 30 Tagen den Abschluss seiner Risikolebensversicherung zu widerrufen. So ist es vom Gesetzgeber geregelt und in § 152 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) festgehalten.

Nützlich zu wissen: Ein Widerruf kann auf unterschiedlichen Wegen eingereicht werden, via:
  • Fax
  • Post
  • oder E-Mail

Nach einem erfolgreich durchgeführten Widerruf Ihrer Versicherung muss das Versicherungsunternehmen alle bis dato gezahlten Beiträge inklusive eventueller Zinsen zurückzahlen.

Eine Risikolebensversicherung nach mehreren Jahren Laufzeit widerrufen: Geht das?

Ein Widerruf einer Risikolebensversicherung ist innerhalb von 30 Tagen möglich.
Ein Widerruf einer Risikolebensversicherung ist innerhalb von 30 Tagen möglich.

Vor allem bei Versicherungen, die zwischen den Jahren 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, ist es immer häufiger vorgekommen, dass Versicherungsnehmer nicht korrekt über ihr Widerrufsrecht aufgeklärt wurden oder die Widerrufsbelehrung in den Vertragsunterlagen fehlerhaft war.

Das macht einen nachträglichen Widerruf auch Jahre später noch zu einer möglichen Option.

Vermuten Sie Fehler in Ihrer Widerrufsbelehrung – wie etwa, dass diese nicht deutlich genug hervorgehoben wurde – oder haben Sie bemerkt, dass sie unvollständig ist, sollten Sie sich an einen Anwalt für Bankrecht melden. Dieser kann Ihnen helfen, das bestmögliche Ergebnis bei der Rückabwicklung zu erzielen. Ist kein Widerruf möglich, kann auch die Kündigung der Lebensversicherung beim Versicherer eine Option sein.

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Über den Autor

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Bernd V.

Bernd hat eine abgeschlossene Ausbildung als Einzelkaufmann und arbeitete mehrere Jahre im Elektrofachhandel. Anfang 2020 stieß er zum Team von vorfaelligkeitsentschaedigung.net und arbeitet seitdem für uns als Redakteur. Er schreibt vor allem übers Finanzrecht und gibt Ratschläge zu Darlehen und Kreditverträgen.

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