Risikolebensversicherung: Infos zur Auszahlung vor oder zum Laufzeitende

Von Bernd V.

Letzte Aktualisierung am: 4. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Risikolebensversicherung: Eine Auszahlung ist ausgeschlossen bei einer vorzeitigen Kündigung.
Risikolebensversicherung: Eine Auszahlung ist ausgeschlossen bei einer vorzeitigen Kündigung.

Sollen Angehörige und geliebte Familienmitglieder finanziell abgesichert sein, falls der Versicherungsnehmer – zumeist das Familienoberhaupt bzw. der Alleinverdiener – einmal plötzlich versterben sollte, ist die Risikolebensversicherung eine beliebte Form des Hinterbliebenenschutzes.

Manche Umstände lassen es jedoch nicht zu, dass Versicherungen weitergeführt werden können. Können beispielsweise die Versicherungsprämien nicht weitergezahlt werden, bleibt dem Versicherten oftmals nur noch der Ausweg, die Lebensversicherung zu beenden, die Risikolebensversicherung also zu kündigen.

Doch bekommt der Versicherungsnehmer bei der Risikolebensversicherung eigentlich eine Auszahlung? Und wenn ja, welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? Die Antworten auf die genannten Fragen und noch mehr nützliche Infos bekommen Sie im nachfolgenden Ratgeber.

Kurz & knapp: Informationen zur Auszahlung einer Risikolebensversicherung für Schnellleser

Wann wird eine Risikolebensversicherung ausgezahlt?

Eine Risikolebensversicherung und deren Auszahlung sind an den Todesfall des Versicherungsnehmers gekoppelt. Mehr zu den Voraussetzungen lesen Sie hier.

Wie werden bei einer Risikolebensversicherung die Beiträge bestimmt?

Eine Risikolebensversicherung beinhaltet einen ausführlichen Gesundheitscheck vor Vertragsabschluss. Daran orientiert sich die Höhe der Beiträge und die der Versicherungssumme. Hier erfahren Sie mehr zu den Rahmenbedingungen der Risikolebensversicherung.

Was geschieht bei einer Kündigung der Risikolebensversicherung?

Wird die Risikolebensversicherung gekündigt oder lässt der Versicherte den Vertrag auslaufen, besteht kein Anspruch auf eine Versicherungssumme.


Risikolebensversicherung: Definition und Merkmale

Im Gegensatz zu kapitalbildenden Lebensversicherungen stellt die Risikolebensversicherung eine Form der Kapitalanlage dar, die lediglich dem Hinterbliebenenschutz dient – sei es zur Deckung eines Immobilienkredits, zur Absicherung von Geschäftspartnern oder der Familie. Es wird hierbei kein Kapital erwirtschaftet.

Aus diesem Grund fällt die Auszahlung einer Risikolebensversicherung auch sehr gering aus, um genau zu sein, bekommt der Versicherungsnehmer oder der vertraglich vereinbarte Bezugsberechtigte gar kein Geld, wenn gekündigt wird oder der Vertrag ausläuft, ohne dass der Versicherungsfall eingetreten ist.

Eine Risikolebensversicherung zahlt demnach nicht bei einer vorzeitigen Kündigung, aber beim Todesfall des Versicherten. Tritt Letzteres ein, ist es egal, ob der Vertrag bereits eine lange Laufzeit hat oder erst vor kurzem abgeschlossen wurde. Die vereinbarte Versicherungssumme wird in jedem Fall im vollen Umfang ausgezahlt!

Das Risiko eines finanziellen Verlustes trägt dementsprechend das Versicherungsunternehmen. Deshalb ist eine Gesundheitsprüfung des Versicherungsnehmers auch eine der Grundvoraussetzungen vor einem Vertragsabschluss. Je nach Lebensführung werden dann die Versicherungsbeiträge unterschiedlich hoch angesetzt.

Wann zahlt eine Risikolebensversicherung?

Zur Auszahlung einer Risikolebensversicherung muss der Todesfall eintreten.
Zur Auszahlung einer Risikolebensversicherung muss der Todesfall eintreten.

Trotz dessen, dass die Risikolebensversicherung eine definitive Auszahlung im Todesfall des Versicherten verspricht, müssen auch dafür einige Regeln beachtet werden. Bestimmte Gegebenheiten unterbinden nämlich manchmal eine Auszahlung.

Die nachfolgenden Gegebenheiten stellen die Voraussetzungen dar, welche die Auszahlung einer Risikolebensversicherung veranlassen:

  1. Die Todesursache darf nicht den Klauseln im Lebensversicherungsvertrag widersprechen.
  2. Der Tod muss auf natürliche Weise oder durch einen Unfall eingetreten sein.
  3. Der Versicherte darf keinen Selbstmord begangen haben. Genaue Regelungen dazu sind meistens in der sogenannten Suizidklausel im Vertrag vermerkt.
  4. Führte eine Krankheit, die dem Versicherungsunternehmen wissentlich nicht mitgeteilt wurde, zum Tod des Versicherten, steht den Hinterbliebenen kein Geld zu.
  5. Es dürfen keine Vorerkrankungen verschwiegen oder falsche Angaben bei der Gesundheitsprüfung vor einem Vertragsabschluss gemacht werden.
Es zählt also für die Risikolebensversicherung nur der Unfalltod oder das natürliche Ableben des Versicherungsnehmers. Auch Ehrlichkeit und die Richtigkeit aller Angaben sind hierbei sehr wichtig. Anderenfalls kann der Versicherer der betreffenden Lebensversicherung die Auszahlung verweigern. Schließen Sie den Vertrag mit besten Wissen und Gewissen ab und führen ihn auch so, dann ist Ihren Hinterbliebenen ein Schutz in Form der festgelegten Versicherungssumme gewiss.
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Über den Autor

Autor
Bernd V.

Bernd hat eine abgeschlossene Ausbildung als Einzelkaufmann und arbeitete mehrere Jahre im Elektrofachhandel. Anfang 2020 stieß er zum Team von vorfaelligkeitsentschaedigung.net und arbeitet seitdem für uns als Redakteur. Er schreibt vor allem übers Finanzrecht und gibt Ratschläge zu Darlehen und Kreditverträgen.

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