Die Bearbeitungsgebühr von Ihrem Bausparvertrag zurückfordern: So geht’s!

Von Bernd V.

Letzte Aktualisierung am: 18. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

BGH-Urteil zum Bausparvertrag: Sie können Gebühren zurückfordern!
BGH-Urteil zum Bausparvertrag: Sie können Gebühren zurückfordern!

Sie können die bereits bezahlte Darlehensgebühr für Ihren Bausparvertrag zurückerlangen: Ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) entschied im November 2016, dass die erhobenen Gebühren unzulässig sind.

Doch wie gehen Sie geschickt vor, um die Darlehensgebühren von den Bausparkassen zurückzufordern? Sind bestimmte Fristen und Bedingungen einzuhalten?

In diesem Ratgeber erhalten Sie alle Informationen rund um die Gebühren bei Bauspardarlehen: Sie erfahren, wie hoch diese in der Regel ausfallen, wann Sie die Beträge bezahlen müssen und wie Sie sich die Bearbeitungsgebühr für Ihren Bausparvertrag zurückholen.

Kurz & knapp für Schnellleser: Wie Sie die Bearbeitungsgebühr von Ihrem Bausparvertrag zurückfordern

Sind Gebühren bei Bausparverträgen zulässig?

Es kommt auf die Art der Gebühren an. Während Abschlussgebühren zulässig sind, dürfen Darlehensgebühren, nachträglich eingeführte Kontogebühren sowie Bearbeitungsgebühren (bzw. Servicepauschalen) nicht verlangt werden. Mehr zu den Abschlussgebühren können Sie in diesem Abschnitt nachlesen.

Dürfen Banken beim Bausparvertrag eine Darlehensgebühr verlangen?

Ein Urteil des BGH bestätigt, dass Bausparkassen keine gesonderte Darlehensgebühr für einen Bausparvertrag erheben dürfen. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Wie bekomme ich die gezahlten Gebühren zurück?

Möchten Sie die Gebühren von Ihrem Bauspardarlehen zurückfordern, können Sie gerne unser kostenloses Muster verwenden.

Wie lange kann ich mein Geld zurückbekommen?

Beachten Sie die Verjährungsfristen! Drei Jahre nach deren Zahlung ist Ihr Anspruch auf Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr von Ihrem Bauspardarlehen verjährt. Mehr zu den Fristen lesen Sie hier.

Deshalb können Sie für Ihr Bauspardarlehen Gebühren zurückfordern: das BGH-Urteil

Ein Bausparvertrag gliedert sich in zwei Phasen. Zunächst spart der Kunde eine gewisse, vorab bestimmte Summe ein. Hat er den erforderlichen Betrag angesammelt, gewährt ihm die Bausparkasse ein Darlehen. Mit der Kombination aus Kredit und Eigenkapital kann eine Immobilie gekauft oder gebaut werden. Zum Zeitpunkt der Darlehensauszahlung verlangen Bausparkassen oftmals allerdings eine Bearbeitungsgebühr – meist in Höhe von 2 oder gar 3 % der Kreditsumme.

Sie erhalten die Bearbeitungsgebühr von Ihrem Bausparvertrag zurück!
Sie erhalten die Bearbeitungsgebühr von Ihrem Bausparvertrag zurück!

Bereits 2014 entschied der Bundesgerichtshof, dass Bearbeitungsgebühren bei Kredit und Darlehen nicht rechtens sind.

Bausparkassen zeigten sich von dem damaligen Urteil unberührt: Es galt scheinbar nicht für Bausparverträge. In deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen blieb die Bearbeitungsgebühr fest verankert.

Am 8. November 2016 nahm der BGH den Banken allerdings die Illusion: Erheben sie zur Darlehensgewährung eine Bearbeitungsgebühr für einen Bausparvertrag, benachteiligen sie ihre Kunden auf unzulässige Weise. Zur Begründung hielt der BGH unter anderem fest:

Insbesondere wird die Gebühr nicht im kollektiven Gesamtinteresse der Bauspargemeinschaft erhoben, da sie keinen Beitrag zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Bausparwesens leistet. (BGH – Mitteilung der Pressestelle Nr. 198/2016)

Der Bausparer erhält für die Zahlung der Bearbeitungsgebühr für seinen Bausparvertrag also keinen reellen Gegenwert. Vielmehr begleicht die Bausparkasse damit Kosten, welche durch die Bearbeitung des Vertrags entstehen. Dieser Bearbeitungsaufwand dient zum großen Teil allerdings der internen Organisation bzw. dem alleinigen Interesse der Bank.

Auf der Grundlage dieses Urteils können Sie eine Rückerstattung der Summe fordern, wenn Sie die Bearbeitungsgebühr für Ihren Bausparvertrag bereits bezahlt haben.

Die Bearbeitungsgebühren von Ihrem Bauspardarlehen zurückfordern: Beachten Sie die Fristen!

Haben Sie die Bearbeitungsgebühr für Ihren Bausparvertrag vor bis zu drei Jahren bezahlt, können Sie die Darlehensgebühren zurückfordern. Nach Ablauf dieser Frist ist Ihr Anspruch jedoch vorerst verjährt.

Die Frist läuft jeweils zum 31. Dezember des dritten Jahres nach Vertragsschluss aus. Unter Umständen beträgt die Verjährungsfrist Ihres Vertrages also sogar knappe vier Jahre.

Beispiel: Die Auszahlung Ihres Bauspardarlehens erfolgte am 10. Mai 2015, die Bearbeitungsgebühr wurde zu diesem Zeitpunkt auf die Darlehenssumme aufgeschlagen. Sie konnten die Erstattung des Betrags bis zum 31. Dezember 2018 verlangen.

Allerdings setzte der BGH in seinem Urteil zur Rückforderung der Bearbeitungsgebühren bei Darlehen die Verjährungsfrist älterer Verträge auf 10 Jahre hoch. Eine entsprechende Entscheidung steht bezüglich der Bausparverträge allerdings noch aus.

Auch wenn Sie die Auszahlungsphase Ihres Bausparvertrags noch nicht erreicht haben, kann Sie das Urteil betreffen. Selbst, wenn Sie laut Vertrag eine Bearbeitungsgebühr entrichten müssten, entfällt diese Pflicht.

Sie können nicht alle Gebühren von Ihrem Bausparvertrag zurückfordern

Sie haben für Ihr Bauspardarlehen eine Bearbeitungsgebühr gezahlt? Ein Anwalt kann Ihnen helfen.
Sie haben für Ihr Bauspardarlehen eine Bearbeitungsgebühr gezahlt? Ein Anwalt kann Ihnen helfen.

Die Rechtsprechung des BGH setzt zwar fest, dass jene Bearbeitungsgebühr, welche der Bausparvertrag zur Abwicklung des Darlehens festlegt, unzulässig ist.

Dies bedeutet aber nicht, dass Hausbesitzer in spe keinerlei Entgelt für die Aufnahme des Vertrags an die Bausparkassen leisten müssen.

Die sogenannte Abschlussgebühr wird zu Beginn, beim Vertragsabschluss, fällig. Diese Summe beträgt meist zwischen 1 und 1,6 % der festgelegten Bausparsumme.

Diese Gebühr bleibt vom BGH-Urteil unberührt.

Umgehen können Sie die Abschlussgebühr nur, wenn Sie Ihren Bausparvertrag widerrufen. Dies ist in aller Regel jedoch nur innerhalb der ersten zwei Wochen nach Vertragsschluss möglich.

So erhalten Sei die Kreditgebühr vom Bausparvertrag zurück: Dank Musterbrief ist dies kinderleicht!

Möchten Sie die Darlehensgebühr von Ihrem Bausparvertrag zurückfordern? Nutzen Sie dazu unseren kostenlosen Musterbrief. Neben der Aufforderung zur Rückzahlung sind darin ebenfalls alle notwendigen Begründungen aufgeführt. Sie müssen nur noch die benötigten Felder sorgfältig ausfüllen.

Gerne können Sie zur Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr für Ihren Bausparvertrag unseren Vordruck herunterladen:

[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[Ihre Kontaktdaten: Telefon und E-Mail]

 

[Name der Bausparkasse]
[Adresse der Bausparkasse]

Betreff: Rückforderung des Darlehensgebühr des Bauspardarlehens Nr. [Nummer einfügen]

Sehr geehrte Damen und Herren,

für das am [Datum des Vertragsschlusses einfügen] geschlossene Bauspardarlehen [Nummer einfügen] habe ich Bearbeitungsgebühren in Höhe von [Betrag einfügen] bezahlt. Diese Zahlung forderten Sie ohne Rechtsgrund von mir.
Hiermit fordere ich Sie auf, mir den Betrag in Höhe von [Summe einsetzen] zu erstatten.

Zudem fordere ich eine Nutzungsentschädigung in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr seit der Zahlung der Gebühren.

Zur Begründung der Rückforderung: Im Rahmen eines Darlehens können Sie lediglich Zinsen als Bezahlung geltend machen. Die geforderten Darlehensgebühren dienen meinem Interesse als Kunde nicht, sondern erfolgten überwiegend in Ihrem eigenen Interesse. Der Bundesgerichtshof entschied am 8. November 2016, dass die Erhebung der Gebühren daher unzulässig ist: Sie haben einen Aufwand auf mich abgewälzt, welcher mit keiner zusätzlichen Dienstleistung verknüpft ist (BGH, Urteil vom 8.11.2016, Az.: XI ZR 552/15).

Die vereinbarte Preisnebenabrede in Ihren Allgemeinen Bausparbedingungen stellt also eine unangemessene Benachteiligung gemäß § 307 BGB dar.

Bei einem Bausparvertrag haben Sie laut BGH lediglich ein Anrecht auf eine Abschlussgebühr. Die Bezahlung einer Abschlussgebühr erfolgte ordnungsgemäß am [Datum der Zahlung einfügen].

Zur Begründung der Forderung einer Nutzungsentschädigung: Gemäß § 818 BGB steht mir nicht nur die Erstattung der zu Unrecht gezahlten Darlehensgebühren zu, sondern ebenfalls die Herausgabe der daraus gezogenen Nutzungen.

Die Höhe der Nutzungsentschädigung (fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz pro Jahr) basieren ebenfalls auf einer BGH-Rechtsprechung. Am 28.10.2014 (BGH, Az.: XI ZR 348/13) entschied dieser, dass bei unrechtmäßigen Zahlungen an Banken von einem Nutzen in genannter Höhe auszugehen ist. Bausparkassen sind ohne Zweifel derselben Rechtsprechung unterworfen.

Bitte überweisen Sie die Gesamtsumme aus bezahlten Gebühren und Nutzungsentschädigung bis zum [28 Tage Frist setzen] auf folgendes Konto:

[Kontoinhaber]
[IBAN]
[BIC]
[Geldinstitut]

Ich bitte um eine Eingangsbestätigung dieses Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen
……………………………………………………………………………………………
Ort, Datum , Unterschrift

Stellt sich Ihre Bausparkasse quer, ist die Zuhilfenahme eines versierten Anwalts für Finanzrecht zu empfehlen. Dank BGH-Urteil verfügt dieser über eine ausgezeichnete Verhandlungsbasis.

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Über den Autor

Autor
Bernd V.

Bernd hat eine abgeschlossene Ausbildung als Einzelkaufmann und arbeitete mehrere Jahre im Elektrofachhandel. Anfang 2020 stieß er zum Team von vorfaelligkeitsentschaedigung.net und arbeitet seitdem für uns als Redakteur. Er schreibt vor allem übers Finanzrecht und gibt Ratschläge zu Darlehen und Kreditverträgen.

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