Einen Bausparvertrag vererben: So geht’s!

Von Bernd V.

Letzte Aktualisierung am: 23. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Es ist möglich, einen Bausparvertrag zu vererben.
Es ist möglich, einen Bausparvertrag zu vererben.

Was passiert eigentlich mit Bausparverträgen, deren Inhaber sterben? Bausparer sind sich nicht immer sicher, an wen die eingesparten Summen gehen und wer von dem Recht auf eine Baufinanzierung profitiert.

Was ist zu beachten, wenn Sie den Bausparvertrag vererben wollen? Welche Bedingungen müssen dafür erfüllt werden?

In diesem Ratgeber erfahren Sie, was mit einem solchen Vertrag passiert, wenn der Bausparer stirbt und wie Sie eine bestimmte Person mit Ihrem Bausparvertrag beerben können.

Kurz & knapp: So können Sie den Bausparvertrag vererben – für Schnellleser

Was geschieht mit dem Bausparvertrag beim Tod des Sparers?

Stirbt ein Bausparer, wird der Bausparvertrag der Erbmasse zugerechnet. Je nachdem, wie viele Erben vorhanden sind und welche Aufteilungen vorgenommen werden, erhält einer der Begünstigten den Vertrag.

Welche Auswirkungen hat die Vererbung?

Alle Pflichten und Rechte bleiben bestehen, wenn Sparer ihren Bausparvertrag vererben. Mehr zu den Folgen für die Erben lesen Sie hier.

Wie kann ich den Bausparvertrag an eine bestimmte Person vererben?

Möchten Sie Ihren Bausparvertrag an einen Dritten vererben, benötigen Sie eine Begünstigtenerklärung. Diese Erklärung „übertrumpft“ anderweitige Erklärungen im Testament. Es besteht allerdings auch im Vorfeld die Möglichkeit, einen Bausparvertrag zu übertragen.

Was geschieht mit dem Bausparvertrag beim Tod des Sparers?

Ist nichts anderes festgelegt, wird der Bausparvertrag den Erben zugesprochen.
Ist nichts anderes festgelegt, wird der Bausparvertrag den Erben zugesprochen.

Ein Bausparvertrag gilt als Vermögenswert: Beim Tod eines Bausparers wird er daher der Erbmasse zugerechnet. Diese wird gemäß der Erbfolge zwischen den Erben – z.B. Kinder und Ehegatten – aufgeteilt.

Derjenige, dem der Vertrag nach dem Todesfall zugesprochen wird, verfügt über die angesparten Beiträge sowie über das Recht, einen Kredit aufzunehmen.

Dafür muss er der Bausparkasse allerdings die Sterbeurkunde des ursprünglichen Bausparers und einen entsprechenden Erbschein vorlegen.

Möchten Sie diese Verteilung nicht dem Zufall überlassen, sondern Ihren Bausparvertrag an eine bestimmte Person vererben, können Sie im Testament einen Begünstigten bestimmen.

Das steht Erben eines Bausparvertrags zu

Wurde Ihnen ein Bausparvertrag vererbt, genießen Sie ein Sonderkündigungsrecht: Sie dürfen den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen und sich die eingezahlten Sparbeiträge auszahlen lassen.

Beschließen Sie, den Vertrag zu behalten, stehen Ihnen exakt dieselben Rechte wie dem ursprünglichen Bausparer zu. Vereinbarungen über Bonuszinsen bleiben also erhalten.

Selbstverständlich kann ein Begünstigter das Erbe ebenfalls ablehnen, sollte es zu einem Minusgeschäft führen. In diesem Fall dient der Bausparvertrag der Tilgung bestehender Schulden des Verstorbenen.

Wer soll den Bausparvertrag erben?

Legen Sie nichts Anderweitiges fest, bekommen also Ihre natürlichen Erben Ihren Bausparvertrag. Doch wie sieht es aus, wenn Sie den Bausparvertrag jemanden überlassen wollen, der Sie nicht beerbt?

In diesem Fall reicht es nicht immer aus, einen entsprechenden Passus im Testament zu hinterlegen.

Den Bausparvertrag an Dritte vererben: Stolpersteine

Sie können Ihren Bausparvertrag an Dritte vererben: Mit einer Begünstigten­erklärung schließen Sie Risiken aus.
Sie können Ihren Bausparvertrag an Dritte vererben: Mit einer Begünstigten­erklärung schließen Sie Risiken aus.

Soll der Bausparvertrag an eine Person, welche nicht erbberechtigt ist, übergehen, sind bestimmte Maßnahmen vorab zu ergreifen. Zum einen ist es möglich, einen Nicht-Erben im Testament aufzunehmen. Hierbei besteht allerdings das Risiko, dass die Erben die testamentarische Anweisung anfechten.

Fertigen Bausparer allerdings eine Begünstigtenerklärung in Absprache mit der Bausparkasse an, zählt der Vertrag nicht mehr zur Erbmasse. Auf diesem Weg ist es Ihnen möglich, Ihren Bausparvertrag beliebig zu vererben.

Übrigens: Sie müssen nicht bis zum Lebensende warten. Es ist möglich, den Bausparvertrag zu übertragen. Dies wird in der Praxis oftmals von Eltern und Großeltern genutzt, welche bereits zur Geburt des Kindes/Enkelkindes einen Bausparvertrag aufnehmen.
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Über den Autor

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Bernd V.

Bernd hat eine abgeschlossene Ausbildung als Einzelkaufmann und arbeitete mehrere Jahre im Elektrofachhandel. Anfang 2020 stieß er zum Team von vorfaelligkeitsentschaedigung.net und arbeitet seitdem für uns als Redakteur. Er schreibt vor allem übers Finanzrecht und gibt Ratschläge zu Darlehen und Kreditverträgen.

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